Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und Wissenschaft und Kunst
Nummer 5* Ausgegeben in München am 24. April 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Termine
für die Anmeldung an den
Gymnasien für das Schuljahr 2019/2020
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. März 2018, Az. V.3-BS5302.0/31/1
1. Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien werden von den Gymnasien vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
2. Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- und Mittelschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.
3. Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
4. Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 14. Mai bis 16. Mai 2019 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
5. Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 2 und 3 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 6 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) und § 6 der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) in der jeweils gültigen Fassung.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2019/2020
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. März 2018, Az. IV.2-BS6301-5.12 957
Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).
1. Anmeldung
Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
a) Schüler der Grundschulen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 6. Mai bis 10. Mai 2019;
b) Schüler der Mittelschule bzw. des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 31. Juli 2019; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen
a) das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Mittelschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,
b) das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,
c) ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und
d) ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.
2. Probeunterricht
Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet vom 14. bis 16. Mai 2019 statt. Für begründete Ausnahmefälle wird in den letzten Tagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt.
Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.
3. Unterrichtsplanung
Die Unterrichtsplanung ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens
13. Mai 2019
dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Abschlussprüfung
2019 an Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. März 2018, Az. VI.4-BS9500-4-7.17 788
1. Die Abschlussprüfung 2019 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach
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Übungsunternehmen, schriftliche Hausarbeit
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Themenfestlegung
Abgabetermin
Prüfungsgespräche
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Freitag,
Montag,
Freitag, bis Freitag,
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Englisch, mündliche Prüfung
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Prüfungszeitraum |
Freitag, 24. Mai 2019 bis Freitag, 31. Mai 2019
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Übungsunternehmen, praktische Prüfung
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Prüfungszeitraum |
Montag, 3. Juni 2019 bis Freitag, 7. Juni 2019
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Deutsch
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Prüfungstermin |
Montag, 24. Juni 2019
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Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle
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Prüfungstermin |
Dienstag, 25. Juni 2019 |
Englisch, schriftliche Prüfung
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Prüfungstermin |
Mittwoch, 26. Juni 2019 |
Mathematik |
Prüfungstermin |
Donnerstag, 27. Juni 2019
|
Ersatzfremdsprache
|
Prüfungstermin |
Freitag, 28. Juni 2019
|
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8:30 Uhr. Nähere Regelungen zu den einzelnen Prüfungen (schriftlich, praktisch und mündlich) ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
2. Für die Abschlussprüfung 2019 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2019 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben die unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen (unter Beachtung der Wahlmöglichkeit des Ablegens der Abschlussprüfung im Fach Übungsunternehmen oder Mathematik).
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen
– Englisch,
– Wirtschaftsgeographie,
– ein weiteres Pflichtfach und
– ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 16
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. März 2018, Az. X.7-M1350/36/1
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 12. März 2018 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 11) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, die im Herbst 2019 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 8. Oktober 2018 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden und
3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin bzw. Beamter in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 8. Juli 2018 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums wird dies – ggf. auch kurzfristig – über diese Internetseite bekannt gegeben.
Das Ergebnis der
Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer
frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung
der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und
-teilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die
einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des
Kultusministeriums übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. März 2018, Az. III.3-BO7126.1/21/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Miesbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 18. Mai 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. März 2018, Az. III.3-BO7126.6/5/4
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Kissingen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 18. Mai 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. März 2018, Az. III.3-BO7126.7/8/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau sowie in der Stadt Kempten ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gelten.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 18. Mai 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 28. März 2018, Az. III.3-BO7126.1/22/1
Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Pfaffenhofen ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 18. Mai 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. April 2018, Az. III.3-BO7126.1/23/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Pfaffenhofen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 18. Mai 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung
der Stellen
für Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. April 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.33 998
1. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgenden Schulen zu besetzen:
1.1 Berufliche Oberschule Haar, Staatliche Fachoberschule
Die Berufliche Oberschule Haar, Staatliche Fachoberschule, wird im Schuljahr 2018/19 ihren Schulbetrieb aufnehmen. Als Ausbildungsrichtungen werden zunächst Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen sowie Gesundheit geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
1.2 Staatliche Berufsschule I Bamberg mit Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik und Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik (Staatliches Berufliches Schulzentrum Bamberg)
Die Staatliche Berufsschule I Bamberg, welche die Berufsfelder Agrar, Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall sowie Mono führt, wird im Schuljahr 2017/18 von 1632 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die dazugehörige Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik besuchen 50 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik wird im laufenden Schuljahr von 26 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
1.3 Staatliche Berufsschule II Bamberg
Die Staatliche Berufsschule II Bamberg führt die Berufsfelder Druck, Ernährung, Farbe/Raum, Körperpflege sowie Mono und wird im Schuljahr 2017/18 von 1184 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
1.4 Staatliche Berufsschule II Fürth
Die Staatliche Berufsschule II Fürth führt die Berufsfelder Wirtschaft sowie Mono und wird im Schuljahr 2017/18 von 1610 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle an der Beruflichen Oberschule Haar, Staatliche Fachoberschule, wird Erfahrung an einer Beruflichen Oberschule gefordert.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Adolf Schicker
Ministerialdirigent
Ausschreibung
von Funktionsstellen
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. April 2018, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.33 999
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin des Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Südbayern, in Augsburg, ist mit Wirkung vom 4. Juni 2018 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Langjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung, und gute EDV-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Wünschenswert wäre, dass der Bewerber/die Bewerberin außerdem über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil.
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in weiteren, ihm/ihr zugewiesenen Aufgaben. Er/Sie ist insbesondere zuständig für die Organisation von Prüfungen, für die Genehmigung des Lehrpersonals privater Schulen sowie für die Klärung rechtlicher Sonderfälle und wirkt in Fragen der Schulentwicklung der Beruflichen Oberschulen in Südbayern mit.
Die Übernahme der Funktion ist ggf. verbunden mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Augsburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen für die Beruflichen Oberschulen in Südbayern (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) zuzuleiten.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Adolf Schicker
Ministerialdirigent
Neubesetzung
einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. April 2018, Az. IV.9-BP4113-3.30 549
Zum 1. September 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit
3.7 Personalführung
schulartübergreifend für den Bereich „Digitale Bildung in der Führungsfortbildung“ – befristet auf sechs bis sieben Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und eine Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 14 + AZ und A 15 mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien, Realschulen oder beruflichen Schulen mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und erster schulischer Führungserfahrung (z. B. als Fachbetreuer/in oder Koordinator/in für bestimmte Aufgaben). Ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser wird vorausgesetzt.
Es ist ein Nachweis vom Dienstvorgesetzten hinsichtlich bereits übernommener Aufgaben und Erfahrungen zur Digitalen Bildung sowie zu koordinierenden Tätigkeiten an der Schule, bei der Schulaufsicht oder im Bereich der Lehrerfortbildung erforderlich.
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigene Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Schulische Führungskräfte aller Schularten, derzeit vor allem in den Modulen A (Vorqualifikation) und C (Weiterbildung erfahrener Schulleiter/innen)
– Schwerpunktthema: „Digitale Bildung und Schulentwicklung“
– Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulleiterkongressen und Schulaufsichtssymposien
– Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zusammenhang mit eigenen Lehrgängen
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau OStRin Rieder (Tel. 089/2186-2642) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.30 549 bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Akademieleitung
Dr. Alfred Kotter
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
katharina.deck@stmuk.bayern.de und
Adolf Schicker
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. April 2018, Az. IV.9-BP4113-3.17 815
Zum 1. September 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit
2.3: Mathematik, Informatik
(Grundschule, Mittelschule)
für den Bereich Grundschule und Mittelschule – befristet auf acht Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14 + AZ, ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen in der Besoldungsgruppe A 12 oder höher mit mehrjähriger Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, die das Fach Mathematik als nicht vertieft studiertes Unterrichtsfach oder im Rahmen der Dritteldidaktik belegt haben.
Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Wünschenswert sind:
– Erfahrungen im Informatikunterricht
– Erfahrungen in der Durchführung von Veranstaltungen der zentralen und/oder regionalen/lokalen Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich Mathematik und Informatik
Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Erfahrung als Fachberater Informatik oder medienpädagogisch-informationstechnische Berater nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des analogen und digitalen Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) für Lehrkräfte an Grundschulen und Mittelschulen
– Multiplikatoren zum LehrplanPLUS Mathematik
– Stärkung grundlegender digitaler Kompetenzen von Lehrkräften (informationstechnische Grundbildung)
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zusammenhang mit eigenen Lehrgängen
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.17 815 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Akademieleitung Dr. Alfred Kotter
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
katharina.deck@stmuk.bayern.de und
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. April 2018, Az. IV.9-BP4113-3.17 816
Zum 1. August 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Stelle der Abteilungsleitung von
Abt. 4: Pädagogik/Psychologie/Schulberatung
schulartübergreifend neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 14 + AZ, A 15 und A 15 + AZ mit der Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen mit erster Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (gem. § 110 LPO I) oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) und mehrjähriger Berufserfahrung als Schulpsychologin/Schulpsychologe oder Beratungslehrkraft. Ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „BG“ oder besser wird vorausgesetzt.
Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung sowie in der Durchführung von Veranstaltungen der zentralen, regionalen und/oder schulinternen Lehrerfortbildung sowie ein Nachweis des Besuchs führungsrelevanter Fortbildungen sind wünschenswert.
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des analogen und digitalen Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
– Bereitschaft zur Weiterbildung in Fragestellungen, Formen, Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung und zur Umsetzung der sich für die Lehrerfortbildung ergebenden Schlussfolgerungen
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Aufgabenbeschreibung:
Die Funktion eines Abteilungsleiters an der Akademie Dillingen umfasst im Wesentlichen grundsätzlich folgende Aufgaben:
– Vorgesetzter aller Akademiereferenten der Abteilung
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung
– Koordination des Lehrgangs- und Leistungsangebots der Abteilung inklusive E-Learning-Angebote (in Zusammenarbeit mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum)
– Qualitätssicherung und Evaluation des Lehrgangsangebots der Abteilung einschließlich der Kontrolle der Lehrgangsberichte
Mit der Leitung von Abt. 4 sind momentan zudem folgende spezielle Aufgaben verbunden:
– Auswertungen von Statistiken und Analysen (in Kooperation mit den Abteilungen 2 und 5)
– Verantwortung für die Halbjahresprogramme (in Kooperation mit Abteilungsleitung 1)
– Qualitätssicherung und -entwicklung
– Konzeptionelle Weiterentwicklung der bayerischen Lehrerfortbildung
– Hausinterne Fortbildungsmaßnahmen
Mit Abteilungsleitung 4 ist die Leitung der Organisationseinheit 4.1 (derzeitiges fachliches Profil: Allgemeine Pädagogik, Inklusion) und damit anteilig auch die Tätigkeit als Akademiereferentin bzw. Akademiereferent verbunden. Das Tätigkeitsfeld als Akademiereferentin/Akademiereferent in Organisationseinheit 4.1 umfasst grundsätzlich die Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung für bestimmte thematische Bereiche und bestimmte Zielgruppen der Abteilung.
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zusammenhang mit eigenen Lehrgängen
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung, Nachweis über den Besuch führungsrelevanter Fortbildungen, Nachweis über die Durchführung von Lehrerfortbildungen) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3. 17 816 bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Akademieleitung
Dr. Alfred Kotter
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
katharina.deck@stmuk.bayern.de und
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. April 2018, Az. IV.9-BP4113-3.30 548
Zum 1. August 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Stelle der Abteilungsleitung von
Abt. 3: Führung/Schul- und
Personalentwicklung
schulartübergreifend neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A 15 mit der Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen mit mehrjährigen Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung. Ferner werden vorausgesetzt:
– Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „BG“ oder besser
– Nachweis von Erfahrungen in der Durchführung (Organisation und/oder Referententätigkeit) von Veranstaltungen der zentralen, regionalen und/oder schulinternen Lehrerfortbildung
– Nachweis des Besuchs führungsrelevanter Fortbildungen.
Konzeptionelle Erfahrung in der staatlichen Lehrerfortbildung (Nachweis vom Dienstvorgesetzten erforderlich) ist von Vorteil.
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des analogen und digitalen Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
– Bereitschaft zur Weiterbildung in Fragestellungen, Formen, Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung und zur Umsetzung der sich für die Lehrerfortbildung ergebenden Schlussfolgerungen
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Aufgabenbeschreibung:
Die Funktion eines Abteilungsleiters an der Akademie Dillingen umfasst im Wesentlichen grundsätzlich folgende Aufgaben:
– Vorgesetzter aller Akademiereferenten der Abteilung
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung
– Koordination des Lehrgangs- und Leistungsangebots der Abteilung inklusive E-Learning-Angebote (in Zusammenarbeit mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum)
– Qualitätssicherung und Evaluation des Lehrgangsangebots der Abteilung einschließlich der Kontrolle der Lehrgangsberichte
Mit der Leitung von Abt. 3 sind derzeit folgende spezielle Aufgaben verbunden:
– Ansprechpartner für Angelegenheiten der KMK und für Bildungsstandards
– Verantwortung für die Halbjahresprogramme (Personalführung) in Kooperation mit Abteilung 1
– Öffentlichkeitsarbeit
– Inhaltliche Verantwortung für die Homepage der ALP
– Schulentwicklung
Mit Abteilungsleitung 3 ist die Leitung der Organisationseinheit 3.1 (Personalführung und -entwicklung) und damit anteilig auch die Tätigkeit als Akademiereferentin bzw. Akademiereferent mit folgendem Profil verbunden:
3.1: Personalführung und
-entwicklung (alle Schularten)
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung v.a. in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Entwicklung von neuen Fortbildungsformaten und -themen für die Abteilung
– Identifikation und Vorqualifikation: Nachwuchsführungskräfte, Funktionsinhaber mit erster Führungserfahrung (Modul A)
– Berufliche Weiterentwicklung: Fortbildung erfahrener Schulleiterinnen und Schulleiter und der Schulaufsicht (Modul C)
– Aus- und Fortbildung pädagogischer Führungskräfte, v.a. Schulleiter, auch im Rahmen internationaler Lehrgänge, insbesondere im Rahmen von EU-Programmen und im Auftrag der KMK/des PAD
– Koordination der Lehrgangsformate „Schulleitung als Herausforderung – Orientierungskurs mit Assessmentaufgaben“ sowie „Schule verantwortlich mitgestalten“ (Phase I/Modul A – in Kooperation mit der RLFB)
– Konzeption und Durchführung von Schulleiterkongressen bzw. Schulleitertagen sowie Schulaufsichtssymposien für Führungskräfte aller Schularten, auch in Zusammenarbeit mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zusammenhang mit eigenen Lehrgängen
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau OStRin Rieder (Tel.: 089/2186-2642) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung, Nachweis über den Besuch führungsrelevanter Fortbildungen, Nachweis über die Durchführung von Lehrerfortbildungen, ggf. Nachweis über konzeptionelle Erfahrung in der staatlichen Lehrerfortbildung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.30 548 bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Akademieleitung
Dr. Alfred Kotter
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
katharina.deck@stmuk.bayern.de und
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgenden neun Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Audi Hungaria Schule Györ, Ungarn
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 555
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Berufsbildender Zweig
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
2. Deutsche Internationale Schule Tiflis, Georgien
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 8
Schülerzahl: 119
Schule im Aufbau
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I ab dem Schuljahr 2019/2020
Schulziel: Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
3. Deutsche Schule Cali, Kolumbien
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 740
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
4. Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria, Spanien
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 642
Deutsches Internationales Abitur
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
5. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Xochimilco)
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 842
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Deutsches Internationales Abitur
Landeseigener Abschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
6. Deutsche Schule Alexander von Humboldt Sao Paulo, Brasilien
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig (IVP)
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 960
Deutsches Internationales Abitur
Fachhochschulreife
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Von der KMK anerkannte Berufsschule
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Portugiesischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
7. Deutsche Schule Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 140
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
8. Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 146
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
9. Deutsche Schule Toulouse, Frankreich
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 331
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Verhandlungssichere Französischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.8 Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgenden drei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Kiew, Ukraine
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 100
Abschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Aufbau der gymnasialen Oberstufe wird angestrebt
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2. Deutsche Europäische Schule Manila (EuroCampus), Philippinen
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 339
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I (Stufe II in Planung)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
3. Deutsche Schule Shanghai, China
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 4. Mai 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 643
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Deutsche Fachhochschulreife an der Fachoberschule im Aufbau
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.8 Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)
Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung
Das Institut für Hören und Sprache des Bezirks Niederbayern in Straubing sucht zum Schuljahr 2018/19
zwei
Sonderschulkonrektorinnen/
zwei Sonderschulkonrektoren
am Institut für Hören und Sprache des Bezirks Niederbayern in Straubing.
Das Institut für Hören und Sprache ist eine überregionale Einrichtung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Hör- und Sprachbehinderung von der Geburt bis in das frühe Erwachsenenalter. Im Förderzentrum, Förderschwerpunkt Hören wird eine Grund- und eine Mittelschule angeboten. An der Schule zur Sprachförderung gibt es eine Mittelschule. Weitere Abteilungen sind der Mobile Sonderpädagogische Dienst, die Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle, die Interdisziplinäre Frühförderstelle, die Inklusive Kindertagesstätte, die Schulvorbereitende Einrichtung, Internat und Sondertagesstätte sowie das Bayerische Cochlear-Implant-Centrum.
1. Gesucht wird eine Sonderschulkonrektorin/ein Sonderschulkonrektor:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind u. a.:
– Leitung der Pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle
– Leitung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes und der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen
– Durchführung der Schulaufnahme
– Schullaufbahnberatung
– Koordinationsaufgaben mit allen anderen Abteilungen des Instituts für Hören und Sprache
– Öffentlichkeitsarbeit
Ihr fachliches und persönliches Profil :
– Überdurchschnittliche sonderpädagogische Qualifikation der Fachrichtung Gehörlosen- oder Schwerhörigen-Pädagogik
– Mehrjährige Berufserfahrung bevorzugt in den Bereichen Pädagogische Audiologie und/oder Mobiler Sonderpädagogischer Dienst, Mobile Sonderpädagogische Hilfe
– Gute Kommunikationsfähigkeit
– Überdurchschnittliches Engagement und die Bereitschaft zur Dienstleistung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten wird vorausgesetzt.
Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen richten sich nach den Regelungen für Verwaltungsbeamtinnen/Verwaltungsbeamte (40 Wochenstunden, 30 Urlaubstage).
Die Stelle ist mit einem Anteil von mindestens 60 % teilzeitfähig.
Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung bis Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage möglich.
2. Gesucht wird eine Sonderschulkonrektorin/ein Sonderschulkonrektor:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind u. a.:
– Sicherstellung des Schulbetriebes nach den gesetzlichen Vorgaben sowie strategische Schulentwicklung der Schule zur Sprachförderung (Mittelschule)
– Einsichtnahme und Bearbeitung des Schriftwesen (Lehrpläne, Lehrnachweise, Förderpläne etc.)
– Unterricht an der Schule zur Sprachförderung
– Schulorganisation sowie Koordination der Ganztagsklassen
– Erstellen von Statistiken
– Kooperation mit der Grundschule und der Mittelschule des Förderzentrums, Förderschwerpunkt Hören sowie allen weiteren Abteilungen des Instituts für Hören und Sprache
Ihr fachliches und persönliches Profil :
– Überdurchschnittliche sonderpädagogische Qualifikation bevorzugt in der Fachrichtung Sprachheilpädagogik
– Mehrjährige Berufserfahrung durch eine Unterrichtstätigkeit an einer Schule zur Sprachförderung oder einem Förderzentrum
– Soziale Kompetenzen und Führungskompetenzen mit einem kooperativen, zielgerichtetem Führungsstil
– Überdurchschnittliches Engagement und die Bereitschaft zur Dienstleistung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
– Wünschenswert sind Erfahrungen in der Schulverwaltung.
Die Stelle ist mit einem Anteil von mindestens 60 % teilzeitfähig.
Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung bis Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage möglich.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten sich spätestens bis 14. Mai 2018 mit den entsprechenden aussagekräftigen Unterlagen bei der Direktion des Instituts für Hören und Sprache, Auf der Platte 11, 94315 Straubing, zu bewerben.
Email: verwaltung@ifh-straubing.de
Für Rückfragen steht Ihnen
Direktor Fritz Geisperger
Tel. 09421/542115
Email: fritz.geisperger@ifh-straubing.de
jederzeit zur Verfügung.
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Stellenausschreibung
Die Erzdiözese München-Freising sucht für das staatlich anerkannte Maria-Ward-Gymnasium Nymphenburg zum 1. August 2018
eine Stellvertretende
Schulleiterin/
einen Stellvertretenden Schulleiter.
Der Schulträger sucht für die Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt,
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Der Schulträger bietet an der Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie,
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags,
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer Erzbischöflichen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD).
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 089/2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe der Referenz 100-18, bevorzugt per E-Mail, bis spätestens 30. Mai 2018 an die unten genannte Adresse. Anhänge einer E-Mail-Bewerbung können ausschließlich als pdf-Format berücksichtigt werden.
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Herausgeber / Redaktion: Bayerische Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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