Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst
Nummer 6* Ausgegeben in München am 16. Mai 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Neubesetzung einer frei
werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus
vom 11. April 2018, Az. IV.10-BP4023-6b.15 350
Zum Schuljahr 2018/2019 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Realschule eine Vollzeitstelle befristet auf in der Regel fünf bis sieben Jahre neu zu besetzen:
Referat RS-3
Gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich mit der Fächerkombination
Wirtschaftswissenschaften und Beifach
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Wirtschaftswissenschaften und Beifach
– überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen
– mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung
– Vertrautheit im Umgang mit digitalen Medien im schulischen Kontext
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisationsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– per E-Mail an bewerbungen@isb.bayern.de zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Realschule, ID Günter Frey (guenter.frey@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. April 2018, Az. III.3-BO7126.1/24/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 8. Juni 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. April 2018, Az. III.3-BO7126.1/25/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Rosenheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 8. Juni 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. April 2018, Az. III.3-BO7126.4/12/2
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Hof ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 8. Juni 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Einrichtung von Einführungsklassen
im Schuljahr 2018/2019
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 16. April 2018, Az. V.3-BS5401.1/5/14
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die an der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.
Im Schuljahr 2018/2019 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:
– Maria-Ward-Gymnasium Altötting
– Spessart-Gymnasium Alzenau
– Max-Reger-Gymnasium Amberg
– Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach
– Theresien-Gymnasium Ansbach
– Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg
– Holbein-Gymnasium Augsburg
– Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen
– Karlsgymnasium Bad Reichenhall
– Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz
– Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg
– Maria-Ward-Gymnasium Bamberg
– Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
– Aventinus-Gymnasium Burghausen
– Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld
– Robert-Schuman-Gymnasium Cham
– Gymnasium Casimirianum Coburg
– Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
– Gymnasium Donauwörth
– Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt
– Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
– Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld
– Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding
– Gymnasium Feuchtwangen
– Herder-Gymnasium Forchheim
– Staatliches Gymnasium Friedberg
– Hardenberg-Gymnasium Fürth
– Gymnasium Füssen
– Max-Born-Gymnasium Germering
– Christoph-Probst-Gymnasium Gilching
– Dossenberger-Gymnasium Günzburg
– Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
– Gymnasium Herzogenaurach
– Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
– Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof
– Gesamtschule Hollfeld
– Apian-Gymnasium Ingolstadt
– Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
– Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
– Allgäu-Gymnasium Kempten
– Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen
– Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach
– Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach
– Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
– Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg
– Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
– Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
– Albertus-Gymnasium Lauingen
– Meranier-Gymnasium Lichtenfels
– Gymnasium Lindenberg
– Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld
– Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt
– Vöhlin-Gymnasium Memmingen
– Gymnasium Miesbach
– Asam-Gymnasium München
– Erasmus-Grasser-Gymnasium München
– Gisela-Gymnasium München
– Rupprecht-Gymnasium München
– Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München
– Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München
– Städt. Theodolinden-Gymnasium München
– Staffelsee-Gymnasium Murnau
– Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm
– Laurentius-Gymnasium Neuendettelsau
– Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt i.d. Oberpfalz
– Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
– Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a.d. Aisch
– Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen
– Städt. Johannes-Scharrer-Gymnasium Nürnberg
– Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg
– Städt. Peter-Vischer-Gymnasium Nürnberg
– Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
– Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
– Gymnasium Ottobrunn
– Gymnasium Leopoldinum Passau
– Gymnasium Pfarrkirchen
– Goethe-Gymnasium Regensburg
– Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
– Karolinen-Gymnasium Rosenheim
– Gymnasium Roth
– Welfen-Gymnasium Schongau
– Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen
– Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt
– Gymnasium Sonthofen
– Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf
– Ludwigsgymnasium Straubing
– Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
– Chiemgau-Gymnasium Traunstein
– Senefelder-Schule Treuchtlingen
– Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
– Gymnasium Tutzing
– Humboldt-Gymnasium Vaterstetten
– Gymnasium Veitshöchheim
– Dominicus-v.-Linprun-Gymnasium Viechtach
– Gymnasium Waldkraiburg
– Augustinus-Gymnasium Weiden
– Gymnasium Wertingen
– Röntgen-Gymnasium Würzburg
– St. Ursula-Gymnasium Würzburg
– Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel
Am Gisela-Gymnasium München wird schwerhörigen Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).
Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt § 2 Abs. 2 Nr. 3 GSO entsprechend mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen diesbezüglich als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.
Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis 25. Juli 2018 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Woche des Waldes und Tag des
Baumes 2018
Gemeinsame Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus und des
Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 26. April 2018, Az. V.8-BS4430.3-6a.39 744
Das Motto der Woche des Waldes 2018 lautet „WaldErleben bewegt”
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die Walderlebniszentren werden vom 9. bis 17. Juni 2018 bayernweit vielfältige waldpädagogische Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten.
Die Woche des Waldes 2018 bietet somit die Gelegenheit, über die Themenbereiche Sport, Freizeit und Gesundheit einen unmittelbaren Bezug zwischen Wald und Forstwirtschaft und der Lebenswelt vieler Menschen herzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler können erleben, dass der Aufenthalt im Wald Spaß und Freude bereitet und verspüren, wie gut er tut. Neben dem Kennenlernen eines einzigartigen Erlebnisraums wird das Bewusstsein für den Wald und die Leistungen dieses vielfältigen Ökosystems für Mensch, Biodiversität und Gesellschaft gestärkt.
Anknüpfungspunkte zum Thema „WaldErleben bewegt“ finden sich außer in den klassischen Naturwissenschaften auch in vielen anderen Fachbereichen, wie Religionslehre, Ethik, Kunst, Sport oder Geographie.
Die Schulen werden gebeten, den Wald und seine nachhaltige Bewirtschaftung mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zu thematisieren. Ergänzende Waldführungen mit den zuständigen Försterinnen und Förstern veranschaulichen und vertiefen den Unterricht ganz besonders.
Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vereinbart werden.
Mehr Informationen und das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind unter www.forst.bayern.de zu finden.
Der Aktionsrahmen zum „Tag des Baumes 2018“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) steht unter dem Motto:
„Tiere im Wald 2“
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V., bietet Merkblätter zum Thema Tiere im Wald an, die für schulische Zwecke gegen eine geringe Gebühr angefordert werden können. Über die Verteilung der Merkblätter an die Schülerinnen und Schüler, die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus befürwortet wird, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 2 Abs. 2 BaySchO).
Kontakt:
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Bayern e. V.
Ludwigstraße 2, 80539 München
Telefon: 089 284394; Telefax: 089 281964
E-Mail: info@sdwbayern.de
Internet: www.sdw-bayern.de
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Georg Windisch
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 20
Ausschreibung von
Funktionsstellen an einer
staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. April 2018, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.41 683
1. Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:
1.1 Berufliche Oberschule Schwandorf, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Schwerpunkte der Tätigkeit bilden Planung und Durchführung vielfältiger verwaltungstechnischer sowie schulorganisatorischer Aufgaben, Beratung und Unterstützung der Schulleitung, aktive Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen sowie Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Personalentwicklung, insbesondere auch als Mitglied der erweiterten Schulleitung.
Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten mit überdurchschnittlichem Einsatzwillen sowie ausgeprägten sozialen und kommunikativen Kompetenzen. Neben mehrjähriger Erfahrung in der Schulverwaltung und gründlichen Kenntnissen im Personalmanagement werden von dem Bewerber/der Bewerberin vertiefte Kenntnisse im Schulrecht und große Freude an der Arbeit im Team erwartet. Vorausgesetzt wird außerdem die Bereitschaft, innovative Projekte für die Schulleitung eigenverantwortlich zu initiieren, umzusetzen und zu evaluieren.
1.2 Berufliche Oberschule Regensburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind Planung und Durchführung vielfältiger schulorganisatorischer und verwaltungstechnischer Aufgaben, Beratung und Unterstützung der Schulleitung, eine aktive Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen sowie die Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Personalentwicklung, auch als Mitglied der erweiterten Schulleitung.
Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägten sozialen und kommunikativen Kompetenzen. Neben großer Freude im Team innovativ zu arbeiten, sollte der Bewerber/die Bewerberin auch Erfahrungen in den Bereichen Schulentwicklung und Qualitätsmanagement (QmBS) aufweisen sowie über Kompetenzen im Hinblick auf neue Formen des Lehrens und Lernens verfügen. Die Bereitschaft, sich einschlägige Kenntnisse im Bereich des Schulrechts zu erwerben, wird vorausgesetzt.
2. Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Regensburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind Planung und Durchführung vielfältiger schulorganisatorischer und verwaltungstechnischer Aufgaben, Beratung und Unterstützung der Schulleitung, eine aktive Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen sowie die Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Personalentwicklung, auch als Mitglied der erweiterten Schulleitung.
Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägten sozialen und kommunikativen Kompetenzen. Neben großer Freude im Team innovativ zu arbeiten, sollte der Bewerber/die Bewerberin auch Erfahrungen in den Bereichen Schulentwicklung und Qualitätsmanagement (QmBS) aufweisen sowie über Kompetenzen im Hinblick auf neue Formen des Lehrens und Lernens verfügen. Die Bereitschaft, sich einschlägige Kenntnisse im Bereich des Schulrechts zu erwerben, wird vorausgesetzt.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. April 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.41 686
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule zu besetzen:
1.1 mit Wirkung vom 1. August 2018
Staatliches Berufliches Schulzentrum Bayreuth mit Staatlicher Berufsschule III Bayreuth, Staatlicher Berufsschule zur sonderpädagogischen Eignung Bayreuth, Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege sowie für Ernährung und Versorgung Bayreuth und mit Staatlicher Berufsschule Pegnitz
An der Staatlichen Berufsschule III Bayreuth werden die Berufsfelder Agrar und Mono geführt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2017/18 insgesamt 189 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Berufsschule ist organisatorisch mit der Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege verbunden, welche von 52 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht wird. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege besuchen 49 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wird von 75 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsschule Pegnitz mit den Berufsfeldern Ernährung, Metall und Mono besuchen im laufenden Schuljahr 598 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:
2.1 zum nächstmöglichen Zeitpunkt
2.1.1 Berufliche Oberschule Landsberg am Lech, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Berufliche Oberschule Landsberg am Lech, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, ist organisatorisch mit der Staatlichen Berufsschule Landsberg am Lech verbunden. Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/18 677 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 121 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.2 mit Wirkung vom 1. August 2018
2.2.1 Berufliche Oberschule Starnberg, Staatliche Fachoberschule
Die Staatliche Fachoberschule Starnberg mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/18 369 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
2.2.2 Berufliche Oberschule Memmingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule Memmingen mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/18 588 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 104 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.3 Zweitausschreibung:
Berufliche Oberschule Obernburg am Main, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule Obernburg am Main mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 250 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 31 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
3. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt mit Staatlicher Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt, Beruflicher Oberschule Kitzingen (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule), Staatlicher Wirtschaftsschule Kitzingen, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt sowie mit Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt
Die Staatliche Berufsschule führt die Berufsfelder Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Mono sowie Wirtschaft und wird im Schuljahr 2017/18 von 2.147 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die dazugehörige Staatliche Fachoberschule, welche die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, besuchen 308 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen 43 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. 212 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchen im Schuljahr 2017/18 die Staatliche Wirtschaftsschule. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wird von 39 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 39 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. April 2018,
Az. III.2-III.6-BS7501(2019)-4a.27 671
A) Mittelschulen
1. Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule gilt folgender Zeitplan:
Dienstag, 4. Juni 2019
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten)
Teil A |
Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben
|
8.30 bis 10.00 Uhr
|
Teil B |
Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben |
10.10 bis 11.40 Uhr
|
Montag, 1. Juli 2019
Englisch (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)
90 Minuten Arbeitszeit
Teile A und B |
Listening Comprehension und Use of English
|
8.30 bis 9.05 Uhr |
Teile C und D |
Reading Comprehension und Text Production |
9.15 bis 10.10 Uhr |
Dienstag, 2. Juli 2019
Deutsch (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
180 Minuten Arbeitszeit
Teil A |
Sprachbetrachtung |
8.30 bis 8.50 Uhr
|
Teil B |
Rechtschreiben |
8.55 bis 9.10 Uhr
|
Teil C |
Schriftlicher Sprachgebrauch |
9.20 bis 11.45 Uhr |
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)
110 Minuten Arbeitszeit
Teil A |
Spracharbeit |
8.30 bis 8.45 Uhr
|
Teil B |
Rechtschreiben |
8.50 bis 9.05 Uhr
|
Teil C |
Textarbeit |
9.20 bis 10.40 Uhr |
Mittwoch, 3. Juli 2019
Mathematik (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)
100 Minuten Arbeitszeit
Teil A |
8.30 bis 9.00 Uhr
|
Teil B |
9.10 bis 10.20 Uhr |
Donnerstag, 4. Juli 2019
Physik/Chemie/Biologie
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 MSO)
60 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.30 Uhr |
3. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A und Teil B
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A „Sprachbetrachtung“, B „Rechtschreiben“ und C „Schriftlicher Sprachgebrauch“ auf. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 BaySchO gewährt wird, nehmen nicht an Teil B „Rechtschreiben“ teil. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A und C Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Der Teil C wird anschließend von allen Prüflingen bearbeitet.
4. Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in drei Teile. Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik bilden den Prüfungsteil A „Spracharbeit“. Im Teil B „Rechtschreiben“ werden Aufgaben zu verschiedenen Rechtschreibfällen gestellt. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 BaySchO gewährt wird, nehmen nicht an Teil B „Rechtschreiben“ teil. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A und C Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil C „Textarbeit“ an. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher, dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen.
5. Projektprüfung
Die Termine der
Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen mit Ausnahme
von Physik/
Chemie/Biologie sowie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde – von der
Schule festgesetzt.
6. Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 23 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2019 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2018/2019 sind:
– Donnerstag, 10. April 2019
(Leistungstest)
– Dienstag, 4. Juni 2019
(Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung.
Das Angebot an möglichen Sprachen ist ab Oktober 2018 auf der Homepage des Kultusministeriums einsehbar.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
7. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2019 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 13. März 2019 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
8. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
9. Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO):
23. September 2019: |
Englisch/Muttersprache
|
24. September 2019: |
Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
|
25. September 2019: |
Mathematik |
26. September 2019: |
Physik/Chemie/ Biologie bzw. Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde |
Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben in allen benötigten Fächern erstellt.
10. Einzelprüfung in Englisch
Nach § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 28 Abs. 5 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.
11. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 28 Abs. 2 MSO bis spätestens zum 1. März 2019 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
B) Förderzentren
1. Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2019 an Förderzentren ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl. S. 731, ber. S. 907), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2015 (GVBl. S. 349), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden, wie sie inhaltlich in die neue MSO übernommen wurden. Die VSO-F wird angepasst werden.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Förderzentren sind die Termine der Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2). Es gelten die in § 61 VSO-F in Verbindung mit § 23 MSO festgelegten Arbeitszeiten. Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nach § 44a Abs. 2 BayScHO die Regelung im § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BaySchO anzuwenden.
Dienstag, 4. Juni 2019
– Muttersprache (§ 61 Abs. 3 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 MSO)
|
8.30 Uhr: 180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten) |
Montag, 1. Juli 2019
– Englisch (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)
|
8.30 Uhr: 90 Minuten Arbeitszeit |
– Deutsche Gebärdensprache (§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F) |
30 + 15 Minuten Arbeitszeit
|
Dienstag, 2. Juli 2019
– Deutsch (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
|
8.30 Uhr: 180 Minuten Arbeitszeit
|
– Deutsch als Zweitsprache (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO) |
8.30 Uhr: 110 Minuten Arbeitszeit
|
Mittwoch, 3. Juli 2019
– Mathematik (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) |
8.30 Uhr: 100 Minuten Arbeitszeit
|
Donnerstag, 4. Juli 2019
– Physik/Chemie/ Biologie – Geschichte/ Sozialkunde/ (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 7 Nr. 5 MSO) |
8.30 Uhr 60 Minuten Arbeitszeit
|
3. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfungen werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen mit Ausnahme von Physik/Chemie/Biologie sowie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde – von der Schule festgesetzt.
4. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A „Sprachbetrachtung“, B „Rechtschreiben“ und C „Schriftlicher Sprachgebrauch“ auf. Für individuelle Unterstützung Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 BaySchO gewährt wird, nehmen nicht an Teil B „Rechtschreiben“ teil. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A und C Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Der Teil C wird anschließend von allen Prüflingen bearbeitet.
Bisherige Regelungen zur Adaption der Aufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören bleiben unberührt.
5. Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache
Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 4) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 6) gelten für die Förderzentren entsprechend.
Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 1. März 2019 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.
6. Deutsche Gebärdensprache
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.
7. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2019 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 13. März 2019 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
8. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
9. Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen
23. September 2019: |
Englisch/Muttersprache
|
24. September 2019: |
Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
|
25. September 2019: |
Mathematik
|
26. September 2019: |
Physik/Chemie/ Biologie bzw. Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde |
nachholen
(§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 27 Abs. 2 MSO). Die Aufgaben
stellt die Feststellungskommission.
10. Einzelprüfung in Englisch
Nach § 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler eines Förderzentrums, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Mittelschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit § 28 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.
11. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2019 an dem öffentlichen Förderzentrum mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einem staatlich anerkannten privaten Förderzentrum.
C) Schulen für Kranke
Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl. S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten nach § 44a Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BaySchO verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 20
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. April 2018,
Az. III.2-III.6-BS 7503(2019)-4a.27 672
A) Mittelschule
1. Rechtsgrundlage
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2019 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.
2. Zeitplan
Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:
Montag, 3. Juni 2019 |
Muttersprache (§ 7 Abs. 3 und § 29 Abs. 6 Nr. 5 MSO) 120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)
8.30 bis 10.30 Uhr
|
Dienstag,
Teil A Sprachbetrachtung
Teil B Rechtschreiben
Teil C Schriftlicher Sprachgebrauch
|
Deutsch (§ 29 Abs. 6 Nr. 1 MSO) 200 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 8.50 Uhr
8.55 bis 9.10 Uhr
9.20 bis 12.05 Uhr
|
Mittwoch, 26. Juni 2019
Teile A – B Listening Comprehension and Use of English
Teile C – D Reading Comprehension, Mediation and Text Production
|
Englisch (§ 29 Abs. 6 Nr. 3 MSO) 120 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.10 Uhr
9.20 bis 10.40 Uhr
|
Donnerstag, 27. Juni 2019 |
Mathematik 150 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 11.00 Uhr |
3. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A
In der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch wird der bisherige Prüfungsteil A in Teil A „Sprachbetrachtung“ und Teil B „Rechtschreiben“ aufgeschlüsselt. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 BaySchO gewährt wird, nehmen nicht an Teil B „Rechtschreiben“ teil. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A und C Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
4. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, sie können aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den erforderlichen Leistungsstand in Englisch nicht aufweisen und es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Muttersprache zur Verfügung.
Das Angebot an möglichen Sprachen ist ab Oktober 2018 auf der Homepage des Kultusministeriums einsehbar.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
Prüfungstermine im Schuljahr 2018/2019 sind:
– Donnerstag, 17. Januar 2019
(1. Zwischenprüfung)
– Mittwoch, 20. März 2019
(2. Zwischenprüfung)
– Montag, 3. Juni 2019
(Abschlussprüfung)
5. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Fernprüfung
Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 7. November 2018 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen die Härtefallregel zutrifft, am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.
Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch benötigt das Staatsministerium bis zum 13. März 2019. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.
7. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.
8. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse
Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2019/2020 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2019, und am Montag, 22. Juli 2019. Die notwendigen Aufnahmeprüfungen für die 10. Jahrgangsstufe sollen noch im Juli durchgeführt werden.
9. Nachholtermin
Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 17. bis 19. September 2019 nachholen (vgl. § 32 Abs. 1 MSO). Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2019 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.
B) Förderzentren
1. Rechtsgrundlage
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren 2019 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBI. S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl. S. 455), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in § 66 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.
Montag, 3. Juni 2019 Muttersprache |
8.30 bis 10.30 Uhr 120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)
|
Dienstag, 25. Juni 2019 Deutsch:
|
8.30 Uhr 200 Minuten Arbeitszeit
|
Mittwoch, 26. Juni 2019 Englisch:
Deutsche Gebärdensprache: |
8.30 Uhr 120 Minuten Arbeitszeit
45 + 15 Minuten Arbeitszeit
|
Donnerstag, 27. Juni 2019 Mathematik: |
8.30 Uhr 150 Minuten Arbeitszeit |
3. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A
In der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch wird der bisherige Prüfungsteil A in Teil A „Sprachbetrachtung“ und Teil B „Rechtschreiben“ aufgeschlüsselt.
Die Gesamtarbeitszeit von 200 Minuten für die schriftliche Prüfung gemäß § 29 Abs. 6 Nr. 1 MSO, 35 Minuten für Teil A und 165 Minuten für den Teil B, wird nicht verändert.
Bisherige Regelungen zur Adaption der Aufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören bleiben unberührt.
4. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache
Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchstabe A Nr. 4) gelten für die Förderzentren entsprechend.
5. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
6. Deutsche Gebärdensprache
Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 1 MSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).
7. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 7. November 2018 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.
Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 13. März 2019. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums.
8. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse
Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Förderzentren, die zum Schuljahr 2019/2020 in die 10. Klasse der Förderzentren eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2019, und am Montag, 22. Juli 2019. Die gegebenenfalls notwendigen Aufnahmeprüfungen sollen noch im Juli durchgeführt werden.
9. Nachholtermin
Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 17. bis 19. September 2019 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2019 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.
C) Schulen für Kranke
Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl. S. 288), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBI. S. 378), an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Be-stimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 20
Ausschreibung einer Stelle im Sachgebiet 40.2
an der Regierung der Oberpfalz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. Mai 2018, Az. III.3-BO7122.3/1/2
Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der Besoldungsgruppe A 14 + AZ) im Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Personal/Organisation" an der Regierung der Oberpfalz wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und über eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin verfügen. Dem stehen Tätigkeiten als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung der Oberpfalz obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Organisation der staatlichen Grund- und Mittelschulen sowie der privaten Volks- Grund-/Mittel- und Hauptschulen
– Lehrerbedarfsberechnung und Personalzuweisung
– Anstellung und Einstellung von Lehrkräften
– Versetzungen von Lehrkräften
– Mobile Reserven
– Personalstatistiken
– Datenverarbeitung in der Schulverwaltung (ASV/ASD)
– Fachliche Entscheidungen in Personalangelegenheiten des Lehrpersonals (insbesondere Beförderungen, Funktionsstellen)
– Dienstliche Beurteilungen
– Maßnahmen zur Personalentwicklung
– Mitwirkung bei der Errichtung und Genehmigung von privaten Grund- und Mittelschulen
– Baumaßnahmen bei öffentlichen und privaten Volks- Grund-/Mittel- und Hauptschulen
– Redaktion des Amtlichen Schulanzeigers
– Koordination im Bereich Migration
– Lehramtsprüfungen
Vorausgesetzt werden:
– Sehr gute EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
– Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
– Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 8. Juni 2018.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung
Am Gymnasium der Regensburger Domspatzen ist ab 16. Februar 2019 die Stelle einer/eines
Schulleiterin/Schulleiters
neu zu besetzen.
Das Gymnasium der Regensburger Domspatzen ist ein staatlich anerkanntes Musisches und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium in der Trägerschaft der Stiftung Regensburger Domspatzen. Derzeit besuchen 302 Schüler in 14 Klassen und 61 Qualifikationskursen die Schule; sie werden von 34 hauptamtlichen Lehrkräften im Gymnasium sowie 24 Instrumentallehrkräften unterrichtet.
Im Hinblick auf den besonderen kirchlichen Charakter des Gymnasiums der Regensburger Domspatzen werden erwartet:
– Aktive Teilnahme am Leben der katholischen Kirche,
– Berücksichtigung des besonderen chorischen Schwerpunktes (liturgischer Dienst und konzertante Tätigkeit der Regensburger Domspatzen),
– Kreativität und Innovation in der Weiterentwicklung des Schulprofils,
– Fähigkeit und Bereitschaft, im Stiftungsvorstand mit dem Domkapellmeister, dem Internatsdirektor, der Grundschulrektorin und dem Geschäftsführer, ferner mit dem Schulträger, dem Lehrerkollegium, dem pädagogischen Personal im Internat, den Chorleitern sowie den Eltern und Schülern eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
– Erfahrungen in der Schulverwaltung wären vorteilhaft.
Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Die Vergütung erfolgt nach ABD der bayerischen (Erz-) Diözesen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis 2. Juli 2018 zu richten an den Stiftungsrat der Stiftung Regensburger Domspatzen, z. Hd. des Stiftungsratsvorsitzenden, H. H. Dompropst Prälat Anton Wilhelm, Reichsstraße 22, 93055 Regensburg.
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Stellenausschreibung
Wir suchen für die Erzbischöfliche Maria-Ward-Realschule Nymphenburg in München zum 1. August 2018 eine
Ständige Stellvertretung
der Schulleitung (m/w).
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer Erzbischöflichen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 089/2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen
erbitten wir bis spätestens 30. Mai 2018 unter Angabe der
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Stellenausschreibung
Wir suchen für die Erzbischöfliche Theresia-Gerhardinger-Realschule in Weichs zum 1. August 2018 einen/eine
Schulleiter/Schulleiterin.
Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer Erzbischöflichen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München und Freising: Tel. 089/2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 30. Mai 2018 unter Angabe der Referenznummer 98-18 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Stellenausschreibung
Wir suchen für die Erzbischöfliche St.-Irmengard-Realschule in Garmisch-Partenkirchen zum 1. August 2018 eine
Ständige Stellvertretung
der Schulleitung (m/w).
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer Erzbischöflichen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 089/2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 30. Mai 2018 unter Angabe der Referenznummer 99-18 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Stellenausschreibung
Wir suchen für die Erzbischöfliche Pater-Rupert-Mayer-Realschule in Pullach zum 1. August 2018 eine
Ständige Stellvertretung
der Schulleitung (m/w).
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer Erzbischöflichen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München und Freising: Tel. 089/2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen
erbitten wir bis spätestens 30. Mai 2018 unter Angabe der
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
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Herausgeber / Redaktion: Bayerische Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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