Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst
Nummer 8* Ausgegeben in München am 10. Juli 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Vorbereitungsdienste für das
Lehramt an
Gymnasien 2019 I und 2019 II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 1. Juni 2018, Az. IV.5/2-BS5111-PRA.20 725
Im Jahr 2019 werden Vorbereitungsdienste (2019 I und 2019 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBl. S. 477), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK) eingerichtet.
1. Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
a) die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl. S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
b) die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
c) die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2. Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
a) Dauer und Meldeschluss
– Der Vorbereitungsdienst 2019 I beginnt am 18. Februar 2019 und endet am 12. Februar 2021. Letzter Meldetag ist der 18. September 2018.
– Der Vorbereitungsdienst 2019 II beginnt am 11. September 2019 und endet am 13. September 2021. Letzter Meldetag ist der 11. April 2019.
b) Meldeverfahren
Die Meldungen
zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das
Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Prüfungsamt, Stuttgarter
Straße 1, 91710 Gunzenhausen zu richten. Die Bewerbungsmodalitäten für
die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerberinnen und Bewerbern, die in
Bayern die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt
an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen
Bewerberinnen und Bewerber wenden sich unter Angabe der Fächerverbindung (siehe
§ 123 Abs. 3 Nr. 1 Lehramtsprüfungsordnung I i. d. Fassung vom
13. März 2008 i. V. m. § 63 Lehramtsprüfungsordnung I i .d. Fassung
vom 7. November 2002) und Abschlussart und –ort sowie der Postanschrift
jeweils drei Monate vor Meldeschluss an das Prüfungsamt des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Informationen hierzu finden sich
auch auf der Webpräsenz des StMUK unter folgender Rubrik:
Lehrer/Lehrerausbildung/Gymnasium/
Referendariat
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, benötigen für die Meldung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Vor Anforderung der Meldeunterlagen ist ein entsprechender Antrag an die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München zu richten.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 27
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. Juni 2018, Az. VI.6-5O9230-7b.47 123
Das Telekolleg ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mit Hilfe ausgestrahlter Lehrsendungen, anhand schriftlichen Begleitmaterials, multimedialer Angebote und im Rahmen von Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt.
Das Telekolleg – Lehrgang 20 – beginnt im November 2018. Der Bayerische Rundfunk wird ab 5. November 2018 auf ARD-alpha die Lehrsendungen ausstrahlen. Der Lehrgang dauert bis Juli 2020. Zeugnisdatum ist der 4. Juli 2020.
Die Aufnahme in den Kollegtag des Telekollegs richtet sich nach der Zulassungs- und Prüfungsordnung für das Telekolleg vom 19. November 2002 (GVBl. S. 857; 2003 S. 276, BayRS 2236-10-2-K), die zuletzt durch Verordnung vom 25. Juni 2015 (GVBl. S. 253) geändert worden ist.
Zur Teilnahme am Kollegtag wird zugelassen, wer
a) einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 571), erlangt hat und
b) eine mindestens zweijährige Berufsausbildung besitzt oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung nachweist oder spätestens Ende des Lehrgangs besitzt bzw. nachweist.
Zur Teilnahme am Kollegtag werden außerdem Meister, Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung oder Fachakademien und Bewerber mit vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern (Betriebswirt des Handwerks, Fachkaufmann, Fachwirt) zugelassen.
Zur Teilnahme am Kollegtag wird ferner zugelassen, wer die beruflichen Voraussetzungen (mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens vierjährige Berufserfahrung) erfüllt und nach einem verpflichtenden Vorkurs, der von Juni bis Oktober 2018 angeboten wird, und dem 1. Trimester die Eignung für die weitere Teilnahme am Telekolleg durch eine erfolgreiche Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachweist.
Die Berufsausbildung oder die Berufserfahrung muss der gewählten Ausbildungsrichtung des Telekollegs entsprechen. Die für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen erforderliche Berufserfahrung kann auch durch die selbständige Führung eines Familienhaushalts erworben werden.
Interessenten, die die Fachhochschulreife nicht erwerben wollen, kann in höchstens zwei Fächern gastweise die Teilnahme an den Kollegtagen und an den Feststellungsprüfungen gestattet werden. Über die erzielten Leistungen werden Bescheinigungen ausgestellt. Für eine Fachhochschulreife können die im Rahmen der gastweisen Teilnahme erbrachten Leistungen in den Feststellungsprüfungen nicht gewertet werden; die Interessenten sind hierauf vor ihrer Aufnahme hinzuweisen.
Die Anmeldung zum Kollegtag erfolgt elektronisch an die Telekolleg-Geschäftsstelle des Bayerischen Rundfunks unter dem Link https://www.br.de/ telekolleg/infos-anmeldung/anmeldung/anmeldung-telekolleg-100.html und ist bis zum 15. Oktober 2018 möglich.
Über die endgültige Zulassung zum Kollegtag entscheidet die Kolleggruppenleitung. Informationsmaterial zum Telekolleg kann bei der Geschäftsstelle Telekolleg oder beim Staatsministerium angefordert oder im Internet unter www.telekolleg.de abgerufen werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 27
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. Juni 2018, Az. III.3-BO7126.5/5/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin der Staatlichen Schulämter in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. August 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. Juni 2018, Az. III.3-BO7126.6/6/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. August 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. Juni 2018, Az. IV.1-BS6154-PRA.43 470
Ausschreibung für den Prüfungstermin 2020
I.
Prüfungstermine
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2018/20 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2020 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 12. November 2018 bis 8. Februar 2019 an der Seminarschule,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 25. März 2019 bis 12. Juli 2019 an der Seminarschule,
– die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 2. März 2020 bis 8. Mai 2020 an der Einsatzschule,
– das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis 21. Februar 2020 an der Seminarschule und
– die mündliche Prüfung in der Zeit vom 27. April 2020 bis 15. Mai 2020 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Prüfungstermine im Erweiterungsfach
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2018/20, die eine Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) sowie 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens
An der Zweiten Staatsprüfung 2020 nehmen auf Antrag auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2019 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2019/21 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2018/20 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 21. Oktober 2019 bis 20. Dezember 2019,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2020 bis 3. April 2020.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2019 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2020 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2019 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 17. Februar 2020 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 30. März 2020 bis 15. Mai 2020 an einer Seminarschule statt.
IV.
Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung
Zur Zweiten Staatsprüfung 2020 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2019 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber
1. sich bis spätestens 23. September 2019 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2019 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
2. der Meldung eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und ggf. eine Bescheinigung über eine Personenstandsänderung (z. B. Heiratsurkunde) beifügen und
3. mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Gymnasien und Realschulen, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 2. März 2020 bis 24. April 2020 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2019 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2020 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2019 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs
§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.
Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen, ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).
Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO bei der Seminarleitung zu stellen, die diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.
VI.
Abweichen vom allgemeinen Prüfungszeitraum
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 27
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Freising II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 19. Juni 2018, Az. IV.4-BO6210.0.F12.1079/1/8
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Freising II den Schulnamen
Realschule Gute Änger
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 1. August 2018 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 27
Ausschreibung der Stellen für
Ständige
Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Juni 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.57 513
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:
1. zum nächstmöglichen Zeitpunkt
1.1 Berufliche Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule
Die Staatliche Fachoberschule, welche im Schuljahr 2017/18 ihren Schulbetrieb aufnahm, wird von 143 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Als Ausbildungsrichtungen werden Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Bei Vorliegen der Schülerzahlen ist eine Beförderung bis in das Besoldungsamt A 15 mit Amtszulage möglich.
1.2 Berufliche Oberschule Bad Tölz, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/18 insgesamt 643 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 107 Vollzeitschülern/ Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
1.3 Berufliche Oberschule Schweinfurt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird im Schuljahr 2017/18 von 844 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 183 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
1.4 Staatliche Berufsschule Bad Kissingen mit Staatlicher Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Die Staatliche Berufsschule führt die Berufsfelder Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege, Metall, Mono und Wirtschaft und wird im Schuljahr 2017/18 von 1603 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe besuchen 15 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. mit Wirkung vom 16. Februar 2019
Staatliche Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen
Die Staatliche Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Metall, Mono sowie Wirtschaft wird im laufenden Schuljahr von 1995 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von
Funktionsstellen
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Juni 2018, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.57 517
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Berufliche Oberschule Erding, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
An der Beruflichen Oberschule Erding, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, sind zwei Mitarbeiterstellen zu besetzen. Der Aufgabenschwerpunkt setzt sich jeweils wie folgt zusammen:
1.1 Aufgabenprofil:
– Erstellung des Stunden- und Vertretungsplans
– Hauptverantwortliche Organisation der Abschlussprüfungen
– Organisation schulischer Veranstaltungen (z. B. Elternsprechtag, Abschlussfeier)
– Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Personalentwicklung, auch als Mitglied der Erweiterten Schulleitung
Erforderliche Qualifikationen:
Zwingend vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse und Praxiserfahrung mit dem Stundenplanprogramm GP Untis und Führungserfahrung (z. B. als Mitglied der Erweiterten Schulleitung).
Erwartet werden darüber hinaus überdurchschnittliche Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen sowie Freude, im Team zu arbeiten.
1.2 Aufgabenprofil:
– Planung und Durchführung vielfältiger schulorganisatorischer und verwaltungstechnischer Aufgaben (z. B. Organisation des Wahlpflichtfachangebotes, Haushalt/Gebäude)
– Mitarbeit bei der Erstellung des Vertretungsplans
– Organisation schulischer Veranstaltungen (z. B. Informationsveranstaltungen)
– Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Personalentwicklung, auch als Mitglied der Erweiterten Schulleitung
Erforderliche Qualifikationen:
Vorausgesetzt werden fundierte IT-Kenntnisse und die Bereitschaft, den Digitalisierungsprozess an der Schule aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus sollte der Bewerber über entsprechende Führungskompetenz verfügen.
Erwartet werden darüber hinaus überdurchschnittliche Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen sowie Freude, im Team zu arbeiten.
2. Berufliche Oberschule für Technik München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Dem Mitarbeiter/Der Mitarbeiterin in der Schulleitung an der Beruflichen Oberschule für Technik München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, obliegt die Verwaltung des EDV-Systems; er/sie ist zuständig für die digitale Verwaltung und Pflege der Schülerdaten bei allen Vorgängen im Laufe des Schuljahres, Zeugnisdruck und Erstellung und Bearbeitung der Statistiken.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Juni 2018, Az. III.8-BS5111-PRA.63 507
Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an Gymnasien im Fach Kunst werden ausnahmsweise zu dem im Februar 2019 und im September 2019 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich je 20 Bewerber zugelassen, die an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes die oben angesprochenen Abschlüsse mindestens mit der Note „gut“ bestanden und die bei Beginn des Vorbereitungsdienstes das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bewerbungsschluss für
– den Termin 2019 I ist der 1. Oktober 2018 um 14.00 Uhr;
– den Termin 2019 II ist der 1. März 2019 um 14.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass zur Wahrung der Frist der Eingang Ihrer Unterlagen im Ministerium ausschlaggebend ist (nicht der Poststempel/das Absendedatum). Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus verfügt über keinen Nachtbriefkasten.
Die Bewerbungsunterlagen sind unter Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs (mit Darstellung des bisherigen Studienverlaufs) sowie einer amtlich beglaubigten Ablichtung des Zeugnisses (inklusive Transcript of Records) an das Staatsministerium zu richten:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
z. Hd. Frau StDin Ursula Beer
Salvatorstraße 2
80327 München.
Die Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Beruf des Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den oben angesprochenen Abschlüssen erzielten Noten. Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz. Nr. 27
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. Juni 2018, Az. I.6-BL0121.6.1.1/21/2
Im
Programm Erasmus+ soll eine möglichst flächendeckende und praxisnahe
Information über die Fördermöglichkeiten durch Erasmus+ Schulbildung sowie über
die Aktion eTwinning in Deutschland gewährleistet werden. Dafür unterhält der
Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz
(KMK) ein bundesweites Moderatoren-Netzwerk. Moderatorinnen und Moderatoren
sind in der Regel Lehrkräfte im aktiven Schuldienst. In Bayern sind für das
Kalenderjahr 2019 15 Stellen für Moderatorinnen bzw. Moderatoren neu zu
besetzen. Der Vertrag mit dem PAD läuft von
Die
Bewerbung erfolgt ausschließlich online über https://www.kmk-pad.org/moderatorenausschreibung
und
ist bis 15. September 2018 möglich. Ansprechpartnerin für Interessentinnen und
Interessenten für eine Tätigkeit als Erasmus+-Moderatorin oder -Moderator in Bayern
ist OStRin Celina Edwards am ISB (celina.edwards@isb.bayern.de; Tel.: 089
Schwerpunkte der Aufgabenwahrnehmung sind:
– Durchführung von Präsenz- und/oder Online-Veranstaltungen zu Erasmus+ Schulbildung und/oder eTwinning mit einer minimalen Gesamtdauer von sechs Stunden im Jahr in enger Kooperation mit der zuständigen Landesstelle
– Beratung auf Nachfragen zu Erasmus+ Schulbildung sowie zu eTwinning
– Aktive Bewerbung von Erasmus+ Schulbildung – hier insbesondere Mobilitätsprojekte für Schulpersonal (Leitaktion 1) und Schulpartnerschaften (Leitaktion 2) – sowie eTwinning im regionalen Umfeld der eigenen Einrichtung
Erwartet werden:
– Eigene praktische Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von mindestens einem Erasmus+-Mobilitätsprojekt für Schulpersonal, einer Erasmus+-Schulpartnerschaft oder einem eTwinning-Projekt im Rahmen von Erasmus+ (seit 2014)
– Erfahrungen im Bereich der Organisation und Moderation von Veranstaltungen
– Bereitschaft, sofern ausschließlich eigene Erfahrungen mit Erasmus+-Mobilitätsprojekten bzw. Schulpartnerschaften oder eTwinning-Projekten vorliegen, sich detaillierte Kenntnisse über die jeweils anderen Aktionen anzueignen
– Bereitschaft, sich kontinuierlich über aktuelle Programmentwicklungen von Erasmus+ Schulbildung und eTwinning in der auf der eTwinning-Plattform eingerichteten Moderatorengruppe (TwinSpace) zu informieren
– Teilnahme an der jährlichen zweitägigen Moderatoren-Tagung in Bonn (für eine Moderatoren-Tätigkeit 2019: am 29./30. November 2018)
– Einverständnis, dass Kontaktdaten auf den Webseiten des PAD, des StMUK und des ISB veröffentlicht und die durchgeführten Informationsveranstaltungen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über ein vom PAD bereitgestelltes Online-Tool bewertet werden
Es besteht die Möglichkeit, Online-Kurse anzubieten. Für die Durchführung von Online-Kursen ist die Qualifikation als Tele-Tutor/-in erforderlich. Die Qualifikation kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erworben werden.
Von bayerischen Moderatorinnen und Moderatoren wird zudem erwartet, dass sie am jährlichen zweitägigen Moderatorentreffen in München teilnehmen. Der Termin (voraussichtlich Frühjahr/Sommer 2019) wird noch festgelegt. Die Fahrt- und Übernachtungskosten werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet.
Der PAD bietet:
– Ein Honorar in Höhe von jährlich 1.000 EUR; der Vertrag hat eine Laufzeit von Januar bis Dezember (für 2019) mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Kalenderjahr
– Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten für die Teilnahme an der jährlichen zweitägigen Moderatoren-Tagung in Bonn
– Regelmäßige Informationen über aktuelle Programmentwicklungen in der auf der eTwinning-Plattform eingerichteten Moderatorengruppe (TwinSpace)
Für
weitere Informationen zur Moderatoren-Tätigkeit für das EU-Programm Erasmus+
Schulbildung (COMENIUS) und eTwinning steht Ihnen Frau OStRin Celina Edwards am
ISB
(celina.edwards@isb.bayern.de; Tel.: 089
2170 2244) zur Verfügung.
Bewerben können Sie sich online unter https://www.kmk-pad.org/moderatorenausschreibung bis 15. September 2018.
Der Online-Bewerbung müssen folgende Dateien beigefügt werden:
– Foto der Bewerberin bzw. des Bewerbers und
–
Einverständniserklärung des Vorgesetzten; das Formblatt ist unter
https://www.kmk-pad.org/einverstaendniserklaerung_moderatorenbewerbung
abrufbar
Die Auswahl der Moderatorinnen und Moderatoren erfolgt durch das ISB in Abstimmung mit dem Staatsministerium und im Benehmen mit dem PAD. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihr Name sowie Ihre Mail-Adresse auf der Webseite des PAD veröffentlicht, damit Programminteressenten aus Ihrem regionalen Umfeld Sie direkt kontaktieren können. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dieser Verwendung einverstanden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Stellenausschreibung
Direktor/-in an der Bayerischen Landeszentrale
für politische Bildung
An der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist zum 1. Januar 2019
der Dienstposten der/des
Direktorin/Direktors
(BesGr. B 3)
zu besetzen.
Die Stellenausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Dienst des Freistaats Bayern.
Aufgabengebiet:
Die Landeszentrale hat die Aufgabe, auf überparteilicher Grundlage das Gedankengut der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung im Bewusstsein der Bevölkerung zu fördern und zu festigen. Dabei ist es Ziel der Landeszentrale, die demokratische Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, zur Toleranz- und Werteerziehung beizutragen, politisches Bewusstsein zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger zu zivilgesellschaftlichem Engagement und Teilhabe an politischen Prozessen zu ermutigen.
Die Landeszentrale arbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit allen Einrichtungen, insbesondere den Schulen und Vereinigungen zusammen, die sich der staatsbürgerlichen Erziehung und Fortbildung widmen. Gegenstand und Mittel ihrer Aufklärungs- und Bildungsarbeit sind dabei insbesondere die Instrumente des digitalen Zeitalters, wie z. B. soziale Medien und Diskussionsforen im Internet. Die Landeszentrale wirkt dabei präventiv dem politischen und religiösen Extremismus sowie demokratiegefährdenden Haltungen entgegen.
Der Direktorin bzw. dem Direktor obliegt die Fach- sowie Ressourcenverantwortung für die Landeszentrale. Neben der Personalverantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeszentrale liegt der Aufgabenschwerpunkt in der fachlichen Leitung bei der Umsetzung des dargestellten Bildungsauftrags der Landeszentrale. Die Aufgabenstellung umfasst ferner die Bewirtschaftung der im Haushaltsplan für die sachliche Arbeit der Landeszentrale vorgesehenen Mittel in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung sowie die Vertretung der Landeszentrale nach außen.
Anforderungsprofil:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über
– die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen gem. Art. 7 Abs. 1 BayLBG in dem Unterrichtsfach „Geschichte“ und/oder „Sozialkunde“ oder über
– ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der „Politikwissenschaften/Politologie“ oder der „Geschichtswissenschaften“
verfügen.
Vorausgesetzt werden:
– die persönliche sowie fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere konzeptionelle Vorstellungen zur Stärkung der politischen Bildung. Wünschenswert sind hierzu Erfahrungen in der Konzeption von einschlägigen Bildungsmedien sowie der Wirk- und Funktionsweise der sozialen Medien,
– ein hohes Maß an Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit, Entscheidungsfreude sowie Kommunikationsfähigkeit,
– eine mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, vorzugsweise in einer Tätigkeit mit Personalverantwortung,
– die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten, wünschenswerterweise nachgewiesen durch eine Promotion,
– sowie ein weit
überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft,
nachgewiesen durch hervorragende Beurteilungen;
soweit eine dienstliche Beurteilung gesetzlich nicht vorgesehen ist, sind eine
sehr gute Promotion sowie weitere wissenschaftliche Leistungen in den
einschlägigen Themenkreisen und besonders gute Leistungen in der Lehre Voraussetzung
für die Bewerbung.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Bewerbungsfrist: 24. Juli 2018
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
Personalreferat-Bewerbung@stmuk.bayern.de
zu richten.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizufügen, soweit diese gesetzlich vorgesehen ist. Liegt keine ausreichend aktuelle periodische Beurteilung im jeweiligen Statusamt vor, so ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 LlbG). Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber der Besoldungsgruppe A 16 mit Amtszulage und höher.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden sieben Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Kiew, Ukraine
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 100
Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I
Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I
Aufbau der gymnasialen Oberstufe
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2. Deutsche Internationale Schule Tiflis, Georgien
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 8
Schülerzahl: 119
Schule im Aufbau
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I ab dem Schuljahr 2019/2020
Schulziel: Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
3. Deutsche Schule Cali, Kolumbien
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 740
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
4. Deutsche Schule Alexander von Humboldt Sao Paulo, Brasilien
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig (IVP)
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 960
Deutsches Internationales Abitur
Fachhochschulreife
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Von der KMK anerkannte Berufsschule
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Portugiesischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
5. Deutsche Schule Ankara, Türkei
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 153
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
6. Pestalozzi-Schule Buenos Aires, Argentinien
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 875
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
7. Deutsche Schule Mailand, Italien
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 726
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)
Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die Stelle als Fachberaterin bzw. als Fachberater für Deutsch ist in Peking, China, ab dem 1. Februar 2019 zu besetzen:
Die Bewerbungsfrist endet am 30. August 2018.
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben einer Fachberaterin bzw. eines Fachberaters gehören:
– Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an chinesischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I und DSD II)
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm
– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)
– Beratung der chinesischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.)
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Öffentlichkeitsarbeit
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Anforderungsprofil:
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik bzw. in Deutsch als Fremdsprache
– Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen chinesischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Beamter/-in auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Voraussetzung für eine Bewerbung ist das
abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle
für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen
unter
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin bzw. als Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg, gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, an das
Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
ZfA 5
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Audi Hungaria Schule Györ, Ungarn
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 555
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Berufsbildender Zweig
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)
Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Internationale Deutsche Schule Alexander von Humboldt Montreal, Kanada
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 30. August 2018
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 251
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Deutsches Internationales Abitur
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Verhandlungssichere Englisch- und gute bis sehr gute Französischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)
Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung des Zweckverbandes
Bayerische Landschulheime
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein
Landschulheim Gymnasium Schloss Ising
83339 Chieming
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Internatsleiterin/einen Internatsleiter
(Funktionenkatalog Nr. 9100, Funktionswertigkeit 1)
Das Gymnasium Landschulheim Schloss Ising ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einer naturwissenschaftlich-technologischen, einer sprachlichen und einer wirtschaftswissenschaftlichen (WSG-W) Ausbildungsrichtung mit insgesamt ca. 400 Schülerinnen und Schülern. Im Internat werden ca. 160 und in der offenen Ganztagsschule/Tagesheim ca. 50 Schülerinnen und Schüler betreut.
Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit in herausgehobener Position an einer Internatsschule. Erwartet werden ausgeprägtes Organisations- und Kommunikationsvermögen, Teamfähigkeit und Freude an pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Für die Besetzung der Stelle kommen Beamtinnen und Beamte (Besoldungsgruppe A 13 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes, Diplompädagogen/-pädagoginnen bzw. Bewerber/innen mit vergleichbarer pädagogischer Ausbildung in Betracht. Die Stelle ist in BesGr. A 15 bzw. Entgeltgruppe TV-L 15 ausgewiesen.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist nicht möglich.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München), Tel.: 089/278140-0, Fax: 089/278140-23, Homepage: www.bayern-internate.com, E-Mail: info@zvbl.de, zu richten.
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband:
zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerische Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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