Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst
Nummer 11* Ausgegeben in München am 2. Oktober 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt
an Gymnasien 2020/II nach der
Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. August 2018, Az. IV.5/2-BS5154-PRA.210 854
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2018/2020 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2020/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 19. November 2018 bis 22. Februar 2019 an der Seminarschule,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 8. April 2019 bis 14. Februar 2020 an der Einsatzschule,
– die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 2. März 2020 bis 19. Juni 2020 an der Seminarschule,
– das Kolloquium in der Zeit vom 17. Februar 2020 bis 29. Mai 2020 und
– die mündliche Prüfung in der Zeit vom 2. März 2020 bis 19. Juni 2020 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2018/2020, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach unter Angabe des Fachs und des Termins der erfolgreichen Ablegung der Prüfung unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2020/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2019/II nicht bestanden haben und zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2019/2021 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2018/2020 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. November 2019 bis 29. November 2019,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2020 bis 21. Februar 2020.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 18. Oktober 2019 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2020/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2019/II oder 2020/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 21. Februar 2020 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen, eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 2. März 2020 bis zum 19. Juni 2020 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2020/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2019/II oder 2020/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2019/II bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 11. September 2019 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 22. November 2019 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2020/I bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 21. Februar 2020 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt in Gunzenhausen zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 17. Februar 2020 bis 19. Juni 2020 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 18. Oktober 2019 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2020/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2019/II oder 2020/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.
Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen, ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).
Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO beim Seminarvorstand zu stellen, der diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.
VI.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz. Nr. 39
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 31. August 2018, Az. III.3-BO7126.1/35/1
Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Berchtesgadener Land ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 22. Oktober 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. September 2018, Az. III.3-BO7126.7/14/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 22. Oktober 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. September 2018, Az. IV.12-BO9112.1
1Die Bayerische Staatsregierung veranstaltet von Montag, 10. Dezember 2018 bis Donnerstag, 13. Dezember 2018 zusammen mit Organisationen der bayerischen Wirtschaft, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, zahlreichen Berufsverbänden sowie Schulen im Nürnberger Messezentrum die „BERUFSBILDUNG 2018“, Berufsbildungsmesse und 14. Bayerischer Berufsbildungskongress. 2Die Großveranstaltung soll die Bedeutung beruflicher Qualifikation für den Start in das Berufsleben sowie für die Beschäftigungsmöglichkeiten und den beruflichen Aufstieg hervorheben. 3Daher sollen unter dem Motto „Find‘ heraus, was in dir steckt“ junge Menschen die Vielfalt der Berufswelt erkunden und dabei erkennen, welcher Beruf zu ihren eigenen Interessen und Stärken passt. 4Umfassende Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in über 300 Berufen an mehr als 260 Ausstellerständen werden angeboten – von der dualen Ausbildung und schulischen Ausbildungsgängen bis hin zur Hochschule Dual. 5Die Messe bietet Lehrkräften zahlreiche Informationen und Anregungen für die Umsetzung des Themas Berufliche Orientierung.
6Außerdem versteht sich die „BERUFSBILDUNG 2018“ als wichtiges Forum für das Fachpublikum, um nicht nur die Vielfalt und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Bayern darzustellen, sondern auch die aktuellen und zukünftigen Themen der Beruflichen Bildung zu diskutieren, wie etwa die Digitalisierung.
7Der Besuch der Berufsbildungsmesse sowie der Eintritt zu allen Veranstaltungen sindfrei. 8Alle wichtigen Informationen sind zu finden unter www.bbk.bayern.de.
1. Inhalte und Schwerpunkte der „BERUFSBILDUNG 2018“
1.1 Auswahl an Fachveranstaltungen zur Beruflichen Bildung
a) 14. Bayerischer Berufsbildungskongress „Fachkräfte der Zukunft – Zukunft der Fachkräfte“
(Mittwoch, 12. Dezember 2018, ab 10:00 Uhr, NCC Ost)
1Der Berufsbildungskongress richtet sich an Fachleute aus Wirtschaft, Schule, Wissenschaft und Verwaltung.
2Hochrangige Referenten aus den Bereichen Hochschule, Schule, Wirtschaft, Verbände und Politik gestalten die Veranstaltung.
3Das vollständige Kongressprogramm kann unter www.bbk.bayern.de/kongress eingesehen werden.
4Für den Fachkongress ist eine Anmeldung erforderlich!
b) Forum Berufliche Bildung (ganztägig vom 10. bis 13. Dezember 2018)
1Die Fachvorträge auf dem „Forum Berufliche Bildung“ informieren kurz und prägnant über aktuelle Themen und Entwicklungen im beruflichen Bildungsbereich und wenden sich insbesondere an die Schulleiter und Lehrkräfte weiterführender Schulen, an das Personal von Bildungsträgern, an Ausbildungsverantwortliche und an die Bildungsfachleute aus Wirtschaft und Verwaltung.
2Das „Forum Berufliche Bildung“ in Halle 7 ist anmeldefrei zugänglich.
c) Marktplatz der Kulturen mit Forum (ganztägig vom 10. bis 13. Dezember 2018)
1Auf dem „Marktplatz der Kulturen“
– treffen sich Bildungsfachleute und Vertreter von Migrantenorganisationen zum fachlichen Austausch,
– gibt es praktische Tipps zum Auslandsaufenthalt während der Schul- und Berufsausbildung,
– informieren sich Zugewanderte zum beruflichen Ausbildungs- und Weiterbildungssystem in Deutschland sowie über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
2Die Referenten auf dem „Forum Marktplatz der Kulturen“ zeigen, wie der Zugang in die Berufswelt gelingen kann für Menschen, die aus europäischen Ländern oder Drittländern nach Deutschland gekommen sind. 3Sie informieren Jugendliche, die im Ausland Bildungs- oder Berufserfahrung sammeln wollen.
4Der Marktplatz der Kulturen und das Forum sind anmeldefrei zugänglich.
5Das umfangreiche Programm ist einsehbar unter www.bbk.bayern.de/events.
d) Weitere ausgewählte Veranstaltungen im Rahmenprogramm
– Preisverleihung an besonders gelungene Berufsorientierungsveranstaltungen und -maßnahmen (Mittwoch, 10. Dezember 2018, ab 10.30 Uhr)
1Der Bayerische Handwerkstag, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sowie die Bayerische Staatsregierung loben einen Preis für besonders gelungene Berufsorientierungsveranstaltungen und -maßnahmen in Bayern aus. 2Die Gewinner erhalten einen Preis bestehend jeweils aus einem Kunstobjekt und einem Geldpreis in Höhe von 4.000 Euro. 3Die Prämierung durch Frau Staatsministerin Kerstin Schreyer findet am Stand des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, Halle 7 statt. 4Weitere Informationen und Teilnahmevoraussetzungen können eingesehen werden unter www.bbk.bayern.de/rahmenprogramm.
– Verleihung von Preisen im Rahmen der Schüleraktion „Klassenpreis“ (Montag, 10. Dezember 2018, 10.00 bis 11.30 Uhr)
1Herr Staatsminister Bernd Sibler (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus) besucht auf der Messe ausstellende Schulen und verleiht Preise im Rahmen des zentralen Schülerwettbewerbs „Klassenpreis“.
1.2 Jugendveranstaltungen
1In einem ständig wechselnden Programm werden speziell auf Jugendliche zugeschnittene Veranstaltungen angeboten. Schwerpunkte sind:
– Bewerbertraining
– Benimmtraining
– Berufsorientierung
– Fachvorträge und Kurzpräsentationen
– Workshops
– SCHULEWIRTSCHAFT-Parcours (berufsorientierender Streckenlauf zu den Themen persönliche Stärken, Berufswahl und Bewerbung)
2Hinweis: Zu den meisten dieser Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich! 3Das vollständige Programm kann unter www.bbk.bayern.de/planen eingesehen werden.
1.3 Lehrerfortbildungen
1Im Rahmen der „BERUFSBILDUNG 2018“ werden für Lehrkräfte aller Schularten sowie für Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer vielfältige Fortbildungsveranstaltungen angeboten. 2Das vollständige Fortbildungsprogramm ist unter: www.bbk.bayern.de/service/schulenzu finden. 3Die Anmeldung erfolgt über die Fortbildungsdatenbank Bayern (FIBS) fibs.alp.dillingen.de.
1.4 Fachausstellungen
– Berufe zum Anfassen
1Über 260 Aussteller informieren zu rd. 300 Ausbildungsberufen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Große international tätige Unternehmen und mittelständische Firmen, Meisterbetriebe und berufliche Schulen zeigen – vielfach in „Lebenden Werkstätten“ – berufliche Ausbildungschancen. 2Vertreten sind Hochschulen mit dualen Studiengängen ebenso wie der Öffentliche Dienst, z. B. mit Berufen im Polizei- und Verwaltungsbereich, die Freien Berufe, Kammern, Innungen und Fachverbände sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke. 3Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal und Bildungsfachleute erhalten auf der BERUFSBILDUNG 2018 umfassende Einblicke in die beruflichen Ausbildungswege.
– Ausstellung der Fachverlage, Bildungsträger und Hersteller für Lehr- und Ausbildungsmittel
1Fachverlage, aber auch Hersteller von Lehr- und Ausbildungsmitteln präsentieren auf dem Stand des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) ihre aktuellen Materialien für die Aus- und Weiterbildung in Schulen oder in betrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätten.
2. Teilnahme von Schülern und Lehrkräften
2.1 Klassenfahrten
1Die „BERUFSBILDUNG 2018“ bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften wertvolle Informationen über die Berufswelt und die berufliche Aus- und Weiterbildung. 2Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften im Rahmen von Schülerfahrten gemäß der „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204) wird deshalb besonders empfohlen. 3Hauptsächlich angesprochen sind Schülerinnen und Schüler
– der Mittel- und Förderschulen der Jahrgangsstufen 8, 9 und 10;
– der Realschulen der Jahrgangsstufen 9 und 10;
– der Wirtschaftsschulen der Jahrgangsstufen 9, 10 und 11;
– der Gymnasien der Jahrgangsstufen 9 bis 12;
– der Berufsschulen, der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, der Berufsfachschulen sowie
– der Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
4Die Schulen in Nürnberg und Umgebung sollten die „BERUFSBILDUNG 2018“ soweit möglich an den Nachmittagen besuchen, da dann erfahrungsgemäß bessere Bedingungen für individuelle Beratungsgespräche und für die Teilnahme an den interaktiven Angeboten gegeben sind.
5Mit Unterstützung der bayerischen Wirtschaft ist es möglich, die Klassenfahrten finanziell zu fördern. 6Schulen außerhalb des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg können eine Förderung erhalten, gestaffelt nach Entfernung. 7Die Förderkonditionen und Informationen zur Antragstellung können unter www.bbk.bayern.de/service/schulen/klassen-messe.php abgerufen werden.
2.2 Unterrichtsmaterialien
1Die „Orientierungshilfen für Lehrerinnen und Lehrer zum Besuch der BERUFSBILDUNG 2018“ werden auf der Homepage der Veranstaltung digital zur Verfügung gestellt. 2Auch weitere, nach Jahrgangsstufen differenzierte Unterrichtshilfen zur Vorbereitung des Messebesuchs können im Internet unter www.bbk.bayern.de/download abgerufen werden. 3Dort finden sich auch Hinweise zur Schüleraktion „Klassenpreis“, bei der Schülerinnen und Schüler umfangreiche Sach- und Geldmittel gewinnen können. 4Der pädagogische Leitfaden sollte zur Vor- und Nachbereitung im Unterricht genutzt werden, um die Schülerinnen und Schüler auf den Besuch der Messe vorzubereiten und ihnen damit einen möglichst informativen und gewinnbringenden Messebesuch zu ermöglichen.
2.3 Lehrerfortbildungen
1Die Aussteller der „BERUFSBILDUNG 2018“ bieten den Lehrkräften aller Schularten die Möglichkeit zur umfassenden Information und Fortbildung über Fragen, Entwicklungen und Problemstellungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. 2Der Besuch der Messe und die Teilnahme am Kongress kann im Rahmen der individuellen Fortbildungsverpflichtung als Fortbildungsmaßnahme anerkannt werden. 3Die Entscheidung über die Anerkennung trifft der Dienstvorgesetzte. 4Den teilnehmenden Lehrkräften aller Schularten kann Unfallfürsorge nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gewährt werden. 5Lehrkräfte können auf Antrag beim Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung für den Besuch der Veranstaltung erhalten, sofern durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Unterrichtsausfall vermieden werden kann. 6Die Reisekostenregelung für die Fortbildungsveranstaltungen ist jeweils der Lehrgangsbeschreibung in FIBS (Rubrik: Bemerkung) zu entnehmen.
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 9. Oktober 2018 in Kraft. 2Die Geltung dieser Richtlinien ist befristet bis zum 31. Dezember 2019.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
vom 18. September 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.89 399
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. April 2019 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege sowie mit Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung
Die Staatliche Berufsschule mit den Berufsfeldern Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Mono und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2017/18 902 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege wurde von 38 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 55 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung von 60 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 16. Februar 2019 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen
Die Staatliche Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Metall, Mono sowie Wirtschaft wurde im Schuljahr 2017/18 von 1995 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2019 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Erlangen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2017/18 700 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule, welche die Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, wurde von 103 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von
Funktionsstellen
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. September 2018, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.89 400
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Berufliche Oberschule Unterschleißheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Der Bewerber/Die Bewerberin soll insbesondere Aufgaben im Bereich der Stundenplanung und des schulischen Qualitätsmanagements übernehmen. Voraussetzung hierfür ist vertiefte Erfahrung mit den Programmen Untis und WebUntis sowie die Bereitschaft, sich in künftige Programmvarianten von Untis einzuarbeiten. Weiterhin wird Erfahrung mit den Prinzipien des Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen (QmbS), eine hohe Kooperationsbereitschaft, gute Kommunikationsfähigkeit sowie stark ausgeprägtes organisatorisches Geschick erwartet. Der Bewerber/Die Bewerberin soll außerdem über Erfahrung mit dem Unterricht und den organisatorischen Rahmenbedingungen der Beruflichen Oberschule verfügen, wenn möglich inklusive der Ausbildungsrichtung Gestaltung.
2. Berufliche Oberschule Kempten, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Ein Aufgabenschwerpunkt dieser Stelle liegt in der Verantwortung für die digitale Verwaltung, insbesondere für Einsatz und Pflege der Schulverwaltungsprogramme (WinLD und WinSD) einschließlich der Erstellung von Statistiken und Unterrichtsverteilungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in schulorganisatorischen Aufgaben und einer aktiven Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen.
Erwartet werden Kenntnisse der einschlägigen DV-Programme bzw. die Bereitschaft sich einzuarbeiten. Weiterhin werden fundierte IT-Kenntnisse und die Bereitschaft, den Digitalisierungsprozess der Schule aktiv mitzugestalten, vorausgesetzt. Darüber hinaus werden eine hohe Kooperationsbereitschaft, gute Kommunikationsfähigkeit sowie stark ausgeprägtes organisatorisches Geschick erwartet.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist
im Referat III.1
Fachreferat für Grundschulen
und Verkehrserziehung
im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Mitarbeiterstelle der BesGr. A 12/A 13 + AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Mitwirkung an der Umsetzung aktueller Themen der bayerischen Grundschule
– Mitwirkung an der schulartübergreifenden Koordination von Fragen der Verkehrserziehung
– Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern sowie von Landtagsanfragen
– Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit zu grundschulrelevanten Themenbereichen
– Teilnahme, aktive Mitwirkung und Gestaltung von fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Grundschulen
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (3. Stufe)
– Mehrjährige berufliche Erfahrung im Schuldienst
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten, gutes Zeitmanagement
– Überzeugendes und sicheres Auftreten
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/167/1-III.1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete im Schuldienst des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Vier Stellen als Fachberaterin bzw. Fachberater für den Deutschunterricht in Budapest (Ungarn), in Odessa (Ukraine), in Sofia (Bulgarien) und in Vilnius (Litauen) sind ab dem 1. September 2019 zu besetzen:
Die Bewerbungsfristen enden jeweils am 12. Oktober 2018.
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben einer Fachberaterin bzw. eines Fachberaters gehören
– Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an den Schulen der jeweiligen Länder sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I und DSD II)
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm (für Budapest: und zum deutschsprachigen Fachunterricht)
– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)
– Beratung der Bildungsbehörden der jeweiligen Länder bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.); für Budapest: und zum deutschsprachigen Fachunterricht
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Öffentlichkeitsarbeit
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache (für Budapest noch möglichst mit einem Sachfach)
Anforderungsprofil:
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, bzw. in den Bereichen Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (DaF/DaZ); für Budapest: und Deutschsprachiger Fachunterricht (FFA)
– Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Beamter/-in auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
Die Stellen können nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter
www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html.
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin bzw. als Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg, gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, an das
Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
ZfA 5
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de). Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Europäische Schule Singapur
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 16. November 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1303
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)
Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Kiew, Ukraine
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 16. November 2018
Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 100
Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I
Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I
Aufbau der gymnasialen Oberstufe
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2. Deutsche Schule Alexander von Humboldt Sao Paulo, Brasilien
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 16. November 2018
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig (IVP)
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 960
Deutsches Internationales Abitur
Fachhochschulreife
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Von der KMK anerkannte Berufsschule
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Portugiesischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerische
Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst,
Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon
089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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