Beiblatt

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst


Nummer 12*      Ausgegeben in München am 23. Oktober 2018     Jahrgang 2018


Inhalt

Ausschreibung von Schulratsstellen

35. Spieltage für das Schultheater an den Realschulen in Bayern 2019

Veröffentlichung des Termins der Abiturprüfung 2020 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife und der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Veröffentlichung des Termins der Fachabiturprüfung 2020 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Eignungsprüfung 2019 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums

Besetzung von Stellen der Schulleiterin/des Schulleiters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Ausschreibung der Stelle für Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2019/2020; Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen (Univ. oder TH) der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen für September 2019

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 






Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. September 2018, Az. III.3-BO7126.1/36.1

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München mit hälftiger Teilabordnung an das Staatliche Schulamt im Landkreis München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), "Aufgaben der Staatlichen Schulämter" konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb an beiden Schulämtern sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 16. November 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 




*




Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. September 2018, Az. III.3-BO7126.7/15/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), "Aufgaben der Staatlichen Schulämter" konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 16. November 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.












35. Spieltage für das Schultheater an den
Realschulen in Bayern 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. September 2018, Az. IV.2-BS6402.33/10/1

 

Veranstalter

Die Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e.V. (FSR) veranstaltet von

 

Termin

 

Montag, 27. Mai bis Mittwoch, 29. Mai 2019 in Ergolding die 35. Theatertage der bayerischen Realschulen.

Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt.

 

Kontakt

RSKin Sabine Schmid

1. Vorsitzende FSR

Staatliche Realschule

Bad Kötzting

Realschule der Pfingstrittstadt

Geschäftsstelle FSR

Bgm.-Dullinger-Straße 14

93444 Bad Kötzting

Tel: 09941/9471-0

Fax: 09941/8215

vorstand1@fsr-bayern.de

 

Zielsetzung

Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es, eine Begegnung der Theatergruppen der Realschulen zu ermöglichen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters zu erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag der Realschule leistet.

 

Voraussetzung für Anmeldung

 

Die mindestens einmalige Teilnahme der Spielleiterin/des Spielleiters an vorherigen Theatertagen wird erwartet.

 

Wichtig!

 

Mit der Anmeldung erklären sich die Gruppen verbindlich bereit, zu jedem angesetzten Termin an den drei Festivaltagen ihre Produktion aufzuführen. Die Zuteilung der Termine erfolgt nach Abwägung aller Erfordernisse ausschließlich durch die Jury.

 

Meldeschluss

 

Jede an der Teilnahme interessierte Theatergruppe bewirbt sich mit dem auf der Homepage der Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e.V./FSR (www.fsr-bayern.de) erhältlichen Anmeldeformular möglichst bald, spätestens aber bis zum 18. Januar 2019 und so rechtzeitig, dass ein Proben- oder Aufführungsbesuch vereinbart werden kann.

 

Kontaktadresse

 

Die Bewerbung ist zu richten an:

StRin (RS)

Sabine Junkers-Haunstetter

2. Vorsitzende FSR

Staatliche Realschule Weilheim

Prälatenweg 5

82362 Weilheim

Tel:         0881/9254950

Fax:       0881/63381

theatertage@fsr-bayern.de

http://www.fsr-bayern.de

 

Aufführungs-

oder Probenbesuch

 

Um die Programmauswahl unter Berücksichtigung möglichst anschaulicher Informationen vornehmen zu können, bitten wir, auf dem Anmeldeformular Termine anzugeben, an denen bis zum 22. Februar 2019 eine Aufführung oder eine Probe besucht werden kann. Ein Juror der Fördergemeinschaft besucht dann innerhalb einer kurzen Frist nach der Anmeldung (21. Januar bis 22. Februar 2019) die Theatergruppe vor Ort während einer Theaterprobe. Bei dieser Probe sollen zum einen einige zusammenhängende „fertige“ Szenen gezeigt werden. Außerdem soll es der Jurorin/dem Juror während dieses Probenbesuchs ermöglicht werden, sich einen Einblick in die grundsätzliche Arbeitsweise der Gruppe/des Spielleiters zu verschaffen. Sehr hilfreich für die Arbeit der Jury ist die Übersendung einer DVD, in der Stück und Arbeitsweise gezeigt bzw. kurz erläutert werden.

 

Maximale Spieldauer

Um 7 bis 9 Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher nicht ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Insbesondere Gruppen, die zum ersten Mal zu Spieltagen eingeladen werden, beraten wir gerne, insbesondere bei notwendigen Kürzungen.

 

Diskussionen

 

Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die primär dem Erfahrungsaustausch dienen, werden auf Gesprächsbasis mit allen interessierten Teilnehmern geführt.

 

Theaterwerkstatt

 

Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.

 

Gesprächsforen

 

Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu verschiedenen Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion aller das Schultheater betreffenden Fragen und dem Erfahrungsaustausch dienen sollen.

 

Unterbringung

 

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen der Staatlichen Realschule Ergolding untergebracht. Die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer der anreisenden Theatergruppen übernehmen die Aufsicht während der gesamten Theatertage. Bei gemischtgeschlechtlichen Theatergruppen handelt es sich dabei verpflichtend um eine weibliche und eine männliche Betreuungslehrkraft. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der Tagung und zur Beachtung der Haus- und Festivalordnung.

 

Verpflegung

Kosten

 

Die Verpflegung erfolgt durch die Schule.

Die Kosten pro Person für Teilnahme, Unterbringung und Verpflegung betragen 30,- Euro.

 

Teilnahme

 

Die Spielgruppenleiter und andere geeignete bzw. interessierte Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler der ausgewählten Gruppen können vom 27. bis 29. Mai 2019 zur Teilnahme beurlaubt werden (Anmeldung über die Homepage der FSR möglich). Studienreferendare, die an der Zusatzausbildung Schultheater und Unterrichtsspiel gemäß ASR 5.5.3 teilgenommen haben, sowie interessierte Theaterlehrkräfte an bayerischen Schulen, können sich über die Theatertage-Homepage (www.theatertage2019.de) ab März 2019 anmelden.

 

Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll für die einzelnen Theatergruppen durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung gemäß § 2 Abs. 2 BaySchO erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schülerinnen und Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

 

Veranstaltungsorte

 

Staatliche Realschule Ergolding

Leitung: RSD Marco Schönauer

Etzstraße 2

84030 Ergolding

Tel:         0871/974828811

Fax:       0871/974828822

Internetadresse:

http://www.rs-ergolding.de

E-Mail:

verwaltung@rs-ergolding.de

 

Turnhalle der Grund- und Mittelschule Ergolding

Bauhofstraße 1

84030 Ergolding

 

Mehrzweckhalle Ergolding

Sportplatzstraße 15 b

84030 Ergolding

 

Organisationsleitung

 

Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an:

StR (RS) Michael Deppisch

Etzstraße 2

84030 Ergolding

Tel:         0871/974828811

Fax:       0871/974828822

michael.deppisch@rs-ergolding.de

 

Programmauswahl

Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Realschulen ermöglichen. Über die Auswahl der Gruppen, die an den 35. Theatertagen der bayerischen Realschulen teilnehmen können, und den Aufführungstermin entscheidet der Vorstand der Fördergemeinschaft bei einer öffentlichen Jurysitzung im Februar 2019.

 

Zuschüsse

Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen weitere Zuschüsse zu ihren Fahrtkosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann aber erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen.

 

Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Veröffentlichung des Termins der
Abiturprüfung 2020 zum Erwerb der
fachgebundenen Hochschulreife und der
Ergänzungsprüfung zum Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 1. Oktober 2018, Az. VI.6-BS9500-7-7a.81 438

 

1.     Die Abiturprüfung 2020 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

 

Montag,

25. Mai 2020

 

Englisch:

 

Dienstag,

26. Mai 2020

 

Mathematik:

 

Donnerstag,

28. Mai 2020

 

Biologie:

 

Freitag,

29. Mai 2020      

 

Betriebswirtschafts-

lehre mit Rechnungs-

wesen:

 

Freitag,

29. Mai 2020

Pädagogik/Psychologie:

 

Freitag,

29. Mai 2020

 

Gestaltung:

 

Freitag,

29. Mai 2020

 

Physik:

 

Freitag,

29. Mai 2020

 

Internationale
Betriebswirtschafts- und
Volkswirtschaftslehre:

 

Freitag,

29. Mai 2020

Gesundheits-
wissenschaften:

 

Freitag,

29. Mai 2020

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 4. Mai bis 22. Mai 2020 durchgeführt werden.

 

3.     Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2020 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.     Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Mittwoch, dem 20. Mai 2020, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2020 bei der Berufsoberschule  oder Fachoberschule einzureichen.

Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Dezember dafür an einem Gymnasium anmelden.

 

5.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

6.     Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

7.     Zeugnisdatum für die Hochschulreife ist Montag, der 6. Juli 2020. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 42












Veröffentlichung des Termins der
Fachabiturprüfung 2020 zum Erwerb der
Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. Oktober 2018, Az. VI.6-BS9500-7-7a.81 439

 

1.     Die schriftliche Fachabiturprüfung 2020 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag,

25. Mai 2020

 

Englisch:

Dienstag,

26. Mai 2020

 

Mathematik:

Donnerstag,

28. Mai 2020

 

Biologie:

Freitag,

29. Mai 2020

 

Betriebswirtschafts-

lehre mit Rechnungs-

wesen:

 

Freitag,

29. Mai 2020

Pädagogik/Psychologie:

Freitag,

29. Mai 2020

 

Darstellung

(praktische Prüfung):

               

Freitag,

29. Mai 2020

Physik:

Freitag,

29. Mai 2020

 

Internationale
Betriebswirtschafts- und
Volkswirtschaftslehre:

Freitag,

29. Mai 2020

Gesundheits-

wissenschaften

 

Freitag,

29. Mai 2020

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 4. Mai bis 22. Mai 2020 durchgeführt werden.

 

3.     Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2020 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

5.     Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

6.     Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Montag, der 6. Juli 2020. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 42












Eignungsprüfung 2019 für das Studium
eines Sportstudiengangs an den Hochschulen
in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst

vom 4. Oktober 2018, Az. VII.4-H1611.0/21/2

 

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie § 15 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatliche anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV) vom 2. November 2007 (GVBl. S. 767), die zuletzt durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Eignungsprüfung 2019 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern Folgendes bekannt gegeben:

 

1.          Anmeldung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)

 

1Die Anmeldung zur Eignungsprüfung muss bis

 

1. Juni 2019 (Ausschlussfrist)

 

erfolgt sein. 2Die Anmeldung ist ausschließlich online im Portal zur Eignungsprüfung 2019 (SPET-Portal: http://www.bayspet.de) vorzunehmen. 3Die dort ausgeführten Daten sind vollständig einzutragen. 4Das erforderliche Passbild ist im SPET-Portal hochzuladen. 5Nach fristgerechter und ordnungsgemäßer Anmeldung erfolgt nach dem Anmeldetermin die schriftliche Einladung zur Eignungsprüfung über das SPET-Portal. 6Die Identität ist bei der Eignungsprüfung durch Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen. 7Das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit (siehe Nr. 2) ist bei der Überprüfung der Identität mit vorzulegen.

 

2.            Ärztliches Attest (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)

 

1Für das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit ist der im SPET-Portal (siehe dort Infoblatt zur Eignungsprüfung, Anhang I) herunterzuladende Vordruck zu verwenden. 2Das ärztliche Attest darf zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als drei Monate sein.

 

3.            Zeitpunkt und Ort der Eignungsprüfung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)

 

1Die Eignungsprüfung findet am

 

5./6. Juli 2019 (Haupttermin)

 

für Bewerberinnen am Institut für Sportwissenschaft der Universität Augsburg und für Bewerber an der Fakultät für Sport und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München statt. 2Für Bewerberinnen und Bewerber, die an diesem Termin aufgrund einer Verletzung oder Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die die Bewerberin oder der Bewerber nicht zu vertreten hat, nicht an der Eignungsprüfung teilnehmen können, wird ein Nachtermin am

 

25./26. Juli 2019

 

eingerichtet. 3Die Teilnahme am Nachtermin ist ausschließlich online im SPET-Portal zu beantragen und der Nachweis der Verhinderung (z. B. ärztliches Attest) hochzuladen. 4Auf Antrag ebenfalls zum Nachtermin zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit die Prüfung am Haupttermin nicht abschließen können (unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes, spätestens bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung). 5Der Antrag ist ausschließlich online im SPET-Portal zu stellen und das ärztliche Attest ist dort hochzuladen. 6Wegen des Wettbewerbscharakters der Prüfung sowie aus organisatorischen Gründen ist ein weiterer Nachtermin nicht möglich.

 

4.            Prüfungsinhalte (zu § 12 Abs. 4 Satz 2 QualV)

 

Die Eignungsprüfung wird in Form einer praktischen Prüfung in den Prüfungsgebieten Geräteturnen, Leichtathletik, Tanz, Schwimmen und Sportspiele durchgeführt, für die folgende Prüfungsinhalte festgelegt werden:

 

4.1         Geräteturnen

 

Eine Pflichtübung an folgenden Geräten:

 

4.1.1      Männer: Reck (stirnhoch)

 

Kippaufschwung aus dem Vorlaufen, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Hocke

 

4.1.2      Frauen: Holmreck (stirnhoch)

 

Hüftaufschwung vorlings rückwärts, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Niedersprung, Unterschwung im Stand

 

Grundlage für die Bewertung sind die Bewegungsausführung, der Bewegungsfluss und die Haltung.

 

4.2         Leichtathletik

 

4.2.1      3000m-Lauf (Männer) bzw. 2000m-Lauf (Frauen)

 

4.2.2      60m-Lauf mit Einzelstart (fliegender Start, ca. 1m Anlauf) ohne Startkommando

 

4.2.3      Ballweitwurf (Männer: Vollball 200 g, Frauen: Vollball 200 g), nur Schlagwurftechnik (aus dem Stand oder Anlauf), drei Versuche

 

4.3         Tanz

 

1Kürübung nach vorgegebener Musik (ca. 60 Sekunden) auf einer Fläche von 12 m x 12 m. 2Die vorgegebene Musik wird vom Prüfungsausschuss festgesetzt und im SPET-Portal bekannt gemacht. 3Grundlage für die Bewertung sind die Ausführung der gymnastisch-tänzerischen Grundformen, der Bewegungsfluss, die Übereinstimmung von Musik und Bewegung sowie die Ausnutzung des Raumes. 4Anstelle der Prüfung im Tanz kann bei der Anmeldung auch eine Prüfung in einem zweiten Sportspiel nach Nr. 4.5 gewählt werden.

 

4.4         Schwimmen

 

100 m-Schwimmen auf Zeit (Freistil)

 

4.5         Sportspiele

 

Überprüfung der Spielfertigkeiten in einem der Sportspiele Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball

 

1Bei der Anmeldung kann zwischen den Sportspielen gewählt werden. 2Die Prüfungsform wird vom Prüfungsausschuss festgelegt und im SPET-Portal bekannt gemacht; organisatorisch notwendig werdende Veränderungen bleiben vorbehalten. 3Die Prüferinnen und Prüfer haben das Recht, zur Sicherung des Prüfungszwecks in den Sportspielen beurteilungsadäquate Situationen zu arrangieren sowie ggf. zusätzlich die Demonstration von spielspezifischen Techniken zu fordern. 4Grundlage der Bewertung in den einzelnen Sportspielen sind die Ausführung der wichtigsten technischen Elemente und deren Anwendung im Spiel sowie spielgerechtes individual- und gruppentaktisches Angriffs- und Abwehrverhalten.

 

5.            Wertungstabellen (zu § 12 Abs. 2 Satz 1 QualV)

 

Die Bewertung messbarer Leistungen erfolgt anhand der Wertungstabellen laut Anhang.

 

6.            Prüfungsergebnis (zu § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 QualV)

 

Die Eignungsprüfung ist nicht bestanden, wenn

 

6.1         in einem oder mehreren der Prüfungsgebiete nach Nr. 4 nicht mindestens die Endnote 4 erreicht wurde oder

 

6.2         in den Teilprüfungen 3000m-Lauf (Männer) bzw. 2000m-Lauf (Frauen) nach Nr. 4.2.1 nicht mindestens die Note 4 erreicht wurde.

 

1Wurde in nur einem der Prüfungsgebiete nach Nr. 4 die Endnote 5 erreicht, so kann sie durch eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 3,50 ausgeglichen werden; von dieser Ausgleichsmöglichkeit ist das Prüfungsgebiet Schwimmen nach Nr. 4.4 ausgenommen. 2Ein Ausgleich ist nur bei vollständiger Teilnahme an der Eignungsprüfung möglich.

 

7.            Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2018 tritt die Bekanntmachung über die Eignungsprüfung für das Studium eines Sportstudiums an den Hochschulen in Bayern vom 9. Oktober 2017 (KWMBeibl. Nr. 12, S. 279) außer Kraft.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 


Anhang

 

 

Wertungstabellen

 

 

Leichtathletik

 

60m-Lauf (Sekunden)

Note

Männer

Frauen

1

bis 7,40

bis 8,70

2

7,41 – 7,60

8,71 – 8,90

3

7,61 – 7,80

8,91 – 9,10

4

7,81 – 8,00

9,11 – 9,30

5

8,01 – 8,20

9,31 – 9,50

6

ab 8,21

ab 9,51

 

 

Ballweitwurf (Meter)

Note

Männer

Frauen

1

ab 62,00

ab 41,00

2

61,99 – 57,00

40,99 – 37,00

3

56,99 – 52,00

36,99 – 33,00

4

51,99 – 47,00

32,99 – 29,00

5

46,99 – 42,00

28,99 – 25,00

6

ab 41,99

ab 24,99

 

 

3000m-Lauf (Minuten) – Männer/

2000m-Lauf (Minuten) – Frauen

Note

Männer (3000 m)

Frauen (2000 m)

1

bis 10:30

bis 08:30

2

10:31 – 11:10

08:31 – 09:00

3

11:11 – 11:50

09:01 – 09:30

4

11:51 – 12:30

09:31 – 10:00

5

12:31 – 13:10

10:01 – 10:30

6

ab 13:11

ab 10:31

 

 

Schwimmen (Minuten):

 

Männer (100 m)

Frauen (100 m)

Note

Freistil

Freistil

1

bis 1:21,0

bis 1:31,0

2

1:21,1 – 1:29,0

1:31,1 – 1:39,0

3

1:29,1 – 1:37,0

1:39,1 – 1:47,0

4

1:37,1 – 1:45,0

1:47,1 – 1:55,0

5

1:45,1 – 1:53,0

1:55,1 – 2:03,0

6

ab 1:53,1

ab 2:03,1












 

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/
eines Mitarbeiters in der Leitung
eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Oktober 2018, Az. V-BP5001.1-6.69 115

 

An folgenden Gymnasien ist zum 16. Februar 2019 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1.     Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

2.     Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

3.     E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

4.     Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

5.     Veit-Höser-Gymnasium Bogen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.

 

6.     Gymnasium Albertinum Coburg

Die Schule ist ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

7.     Gymnasium Casimirianum Coburg

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache.

 

8.     Gymnasium Ernestinum Coburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

9.     Comenius-Gymnasium Deggendorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Der Schule ist ein staatliches Schülerheim angegliedert.

 

10. Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

11. Gymnasiums Dinkelsbühl

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

12. Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

13. Frobenius-Gymnasium Hammelburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

14. Schiller-Gymnasium Hof

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

15. Rottmayr-Gymnasium Laufen

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

16. Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

17. Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und eine Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

18. Ruperti-Gymnasium Mühldorf a. Inn

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

19. Albert-Einstein-Gymnasium München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

20. Gisela-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Das Gymnasium ist eine Schule mit dem Profil Inklusion.

 

21. Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Musisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Das Gymnasium ist eine UNESCO-Projektschule.

 

22. Dürer-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung.

 

23. Gertrud-von-Le-Fort-Gymnasium Oberstdorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Das Gymnasium ist eine Eliteschule des Wintersports mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich des Leistungssports.

 

24. Goethe-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

25. Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

26. Johannes-Heidenhain-Gymnasium Traunreut

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

27. Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.

 

Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Besetzung von Stellen der Schulleiterin/
des Schulleiters im Bereich der
staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Oktober 2018, Az. V-BP5001.1-6.69 116

 

An folgenden Gymnasien ist zum 16. Februar 2019 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:

 

1.       Holbein-Gymnasium Augsburg (Funktionsnummer 0110)

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1110 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

 

2.       Gymnasium Alexandrinum Coburg

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 690 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

3.       Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

4.       Gymnasium Eschenbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

 

5.       Landgraf-Leuchtenberg-Gymnasium Grafenau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 410 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

 

6.       Frobenius-Gymnasium Hammelburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 500 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

7.       Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1060 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

 

8.       Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf a. d. Pegnitz

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1250 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

 

9.       Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Musisches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

10.    Gymnasium Raubling

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 840 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

 

11.    Reichsstadt-Gymnasium Rothenburg o. d. Tauber

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 610 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

 

12.    Carl-Spitzweg-Gymnasium Unterpfaffen-hofen in Germering

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1170 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West. 

 

Ihre Aufgaben:

      pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

      Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

      Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

      Entwicklung des Schulprofils

      Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

      Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

      Leitung der Verwaltungsgeschäfte

      Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

      erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

      ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

      Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

      Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

      Erfahrungen in der Schulentwicklung

      Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

      kommunikative und soziale Kompetenz

      Innovationsbereitschaft

      hohe Belastbarkeit

      gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

      Identifikation mit dem Schulprofil

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den für das Gymnasium zuständigen Ministerialbeauftragten, an dem die Stelle ausgeschrieben ist (Zielschule), an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

In den Fällen, in denen der für die Schule des Bewerbers zuständige Ministerialbeauftragte nicht für die Zielschule zuständig ist, informiert die Schulleitung diesen durch die Übermittlung einer Kopie der Stellungnahme zu der Bewerbung.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen

Ministerialbeauftragten

 

 

zwei Wochen

 

und zur Vorlage

beim Staatsministerium

 

 

vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Oktober 2018, Az. V-BP5001.1-69 117

 

An folgenden Gymnasien ist zum 16. Februar 2019 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:

 

1.         Gymnasium Bad Königshofen

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 460 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

2.         E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 840 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

3.         Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

 

4.         Franz-Ludwig-von-Erthal-Gymnasium Lohr a. Main

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 550 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

5.         Staatliches Landschulheim Marquartstein

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

 

6.         Max-Josef-Stift München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 640 Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium für Mädchen mit Internat und Tagesheim. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

 

7.         Feodor-Lynen-Gymnasium Planegg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 880 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

 

8.         Gymnasium Schrobenhausen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

 

9.         Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 630 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

 

10.      Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 590 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterstellvertreterin/des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen 10 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)       durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,

b)       durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Ausschreibung der Stelle für Weitere Ständige
Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Oktober 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.97 664

 

Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Lindau am Bodensee mit Staatlicher Berufsschule und Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Staatliche Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Druck, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Metall, Mono und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2017/18 2100 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2017/18 298 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule, welche die Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, wurde von 20 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Der Einsatz erfolgt an der Beruflichen Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)         von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

b)         gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

c)         von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

d)         gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

e)         gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Ausschreibung einer Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Oktober 2018, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.97 665

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Nürnberg, Staatliche Berufsoberschule

 

Aufgabenprofil:

      Unterrichtsverteilung

      Stunden- und Vertretungsplanung

      Nutzung relationaler Datenbanken für die Schulverwaltung

      Erstellung der amtlichen Schuldaten

      Notenprogramme

      Mitarbeit bei der Zeugniserstellung

      Überprüfung der Leistungserhebungen

      Administration WebUntis

      Pflege schulinterner Informationsplattformen

 

Erforderliche Qualifikationen:

 

Zwingend vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse und Praxiserfahrung mit den Schulverwaltungsprogrammen (WINSV, WINLD, gpUntis), MS ACCESS sowie gute Kenntnisse im Schul- und Dienstrecht.

 

Erwartet wird die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägter Führungskompetenz.

 

Die Bereitschaft, einen aktiven Part bei gesamtschulischen Aufgaben – insbesondere im Bereich der Schul- und Qualitätsentwicklung – zu übernehmen, sowie zu enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den sonstigen Funktionsträgern und dem Kollegium wird erwartet.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Sondermaßnahme zur Sicherung des
Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum
Schuljahr 2019/2020; Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.)
oder Masterabsolventen (Univ. oder TH)
der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik zum
Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an beruflichen Schulen für September 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Oktober 2018, Az. VI.2-BS9008-7a.99 891

 

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik, Metalltechnik sowie Bautechnik werden zu dem am 10. September 2019 beginnenden Vorbereitungsdienst insgesamt bis zu 45 Diplomingenieure (Universität) oder Masterabsolventen (Universität oder Technische Hochschule) der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau, Bautechnik oder verwandten Studiengängen zugelassen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2013 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben.

 

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, 18. Januar 2019 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.

 

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Diplomzeugnisses bzw. Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen einschlägigen Betriebspraktikum oder einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).

 

Informationsveranstaltungen über die Sondermaßnahme finden am Donnerstag, 13. Dezember 2018 um 18.00 Uhr an der Berufsschule 9 Nürnberg, Wieselerstraße 3, 90489 Nürnberg und am Donnerstag, 10. Januar 2019 um 18.00 Uhr an der Staatlichen Fachoberschule für Technik München, Orleansstraße 44, 81667 München statt. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter:

http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

 

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.

 

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.

 

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 42












Offene Stellen

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Rio de Janeiro, Brasilien

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   16. November 2018

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1046

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Portugiesischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   16. November 2018

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 939

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)

Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Guatemala, Guatemala

 

Arbeitsbeginn:                               1. Januar 2020

Ende der Bewerbungsfrist:         30. November 2018

 

Gegliederte Begegnungsschule/berufsbildender Zweig

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 976

Deutsches Internationales Abitur

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Von der KMK anerkannte Berufsschule

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiterinnen und Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)

Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes bietet zwei Stellen als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter in Dubai und Lima an.

 

Qualifikation:

Erfüllung des Anforderungsprofils und in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen

 

Dienstbeginn.

1. August 2019 oder zum nächstmöglichen Termin

 

Ende der Bewerbungsfrist:

30. November 2018

 

Tätigkeitsprofil:

Prozessbegleiter nehmen u. a. folgende Aufgaben wahr:

         Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion

         Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge

         Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region

         Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung

         Beratung von Schulen im Aufbau

         Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule

         Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)

         Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der Region und ggf. im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin

         Regelmäßige Berichterstattung

         Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen

 

Anforderungsprofil:

Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter gelten:

         Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikation

         Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)

         Langjährige Unterrichtserfahrung

         Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen

         Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement

         Identifikation mit dem Pädagogischen Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)

         Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Bes. Gr. A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe

         Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache

 

Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen

 

Die Prozessbegleiterin/Der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über

         Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit

         Interkulturelle Kompetenz

         Teamfähigkeit

         Selbstreflexionsfähigkeit

         Durchsetzungsfähigkeit

         Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

         Hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen

         Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien

und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK

 

Ansprechpartner

für Informationen zur Stelle:

E-Mail: Sandra.Luthe@bva.bund.de

Tel.: 022899 358 8729

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Christina.Wengel@bva.bund.de

Tel.: 022899 358 8652

 

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter der Zentralstelle schriftlich in einem Motivationsschreiben mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, über Ihre Bewerbung und lassen sich ggf. von ihm beraten.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das

 

Bundesverwaltungsamt

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 4

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.  Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.




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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Djidda, Saudi Arabien

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   14. Dezember 2018

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 137

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zugelassen.

 

2.     IELEV Schule Istanbul, Türkei

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   14. Dezember 2018

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 8 bis 12

Schülerzahl: 212

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

3.     Deutsche Schule St. Petri-Schule Kopenhagen, Dänemark

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   14. Dezember 2018

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 13

Schülerzahl: 615

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst und in der Schulleitung sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zugelassen.

 

4.     Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Xochimilco), Mexiko

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   14. Dezember 2018

 

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 842

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Deutsches Internationales Abitur

Landeseigener Abschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zugelassen.

 

5.     Deutsche Schule Valdivia, Chile

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   14. Dezember 2018

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 687

Deutsches Sprachdiplom I und II der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zugelassen.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiterinnen und Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)

Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung am
Dag-Hammarskjöld-Gymnasium Würzburg

 

Am Dag-Hammarskjöld-Gymnasium (Evangelisches Gymnasium) Würzburg ist zum 1. August 2019 die Vollzeit-Stelle

 

der/des Schulleiterin/Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Das Gymnasium bietet:

         ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist durch ein intensives, offenes und zielorientiertes Zusammenwirken aller Mitglieder der Schule,

         eine Führungsposition, in der die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft positiv im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags genutzt werden sollen,

         eine wertschätzende Leitungskultur,

         eine „familiär“ geprägte Schule mit modernen Unterrichtskonzepten, z. Zt. ca. 425 Schüler/innen, je einen naturwissenschaftlich-technologischen, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Zweig, Klassen im gebundenen Ganztag sowie im Kurztag mit offener Ganztagsbetreuung, eine personell gut besetzte Schulsozialarbeit und Schulseelsorge. Die Generalsanierung des Schulgebäudes ist in Vorbereitung.

 

Das Gymnasium sucht eine überzeugende evangelische Persönlichkeit, die

         als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen für Gymnasien oder gleichwertige Qualifikation) eine erfolgreiche Unterrichtstätigkeit und ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten sowie Innovationsbereitschaft nachweisen kann,

         Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung besitzt,

         mit ausgeprägter kommunikativer und sozialer Kompetenz eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Schulleitungsteam und Kollegium, weiteren Mitarbeitern/innen an der Schule sowie den Eltern und Schülerinnen und Schülern pflegt,

         sich in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens bewährt hat und Erfahrungen in der Schulentwicklung nachweisen kann,

         hohe Belastbarkeit sowie eine gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts besitzt,

         das Profil der Schule – Umsetzung der intensiv am Jugendlichen orientierten Pädagogik, gebundener Ganztagszweig sowie Kurztag, – mitträgt und weiterentwickelt, um die Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

         sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag eines Gymnasiums in evangelischer Trägerschaft identifiziert.

 

Ihre Aufgaben sind die

         pädagogische und organisatorische Leitung der Schule,

         Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionen, Koordination der Fortbildung, Beurteilung),

         Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements,

         Weiterentwicklung des Schulprofils,

         Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien,

         Kooperation mit vorgesetzten Dienststellen und den Vertretern des Schulträgers,

         Leitung der Verwaltungsgeschäfte,

         Vertretung der Schule nach außen.

 

Es können sich Lehrkräfte evangelischer Gymnasien sowie des staatlichen Gymnasialdienstes und Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder.

 

Weitere Informationen können Sie erhalten vom Pädagogischen Geschäftsführer, Ltd. OStD a.D. Gert Weiß (E-Mail: gert.weiss@posteo.de; Telefon 0171/204 5161).

 

Bewerbungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (u. a. letzte Regelbeurteilung oder Anlassbeurteilung, Teilnahme an Führungsfortbildungen etc.) erbitten wir bis 3. Dezember 2018 an das
Ev.-Luth. Dekanat Würzburg, Ltd. OStD a.D. Gert Weiß, Zwinger 3c, 97070 Würzburg.

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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