Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst
Nummer 14* Ausgegeben in München am 4. Dezember 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt an
Gymnasien 2020/II nach der
Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. Oktober 2018,
Az. IV.5/2-BS5154-PRA.210 854/I
Der Prüfungszeitraum zur Ablegung der 1. Prüfungslehrprobe an der Seminarschule wird vom 19. November 2018 bis zum 15. Februar 2019 festgesetzt.
Daher wird folgende Bekanntmachung geändert:
Bekanntmachung vom 22. August 2018,
Az.: IV.5/2-BS5154-PRA.210 854
(KWMBeibl. S. 234)
Abschnitt I, 2. Absatz, 1. Spiegelstrich, 22. Februar 2019 wird durch 15. Februar 2019 ersetzt.
Herbert P ü l s
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 48
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. November 2018, Az. III.3-BO7126.1/38/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Rosenheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 31. Dezember 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert P ü l s
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung der Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters am Gymnasium
der Regensburger Domspatzen Regensburg
Am Gymnasium der Regensburger Domspatzen ist zum 1. August 2019 die Stelle einer/eines
Schulleiterin/Schulleiters
neu zu besetzen.
Das Gymnasium ist staatlich anerkannt, hat einen musischen und einen naturwissenschaftlich-technologischen Zweig. Derzeit besuchen 294 Schüler in 11 Klassen und 58 Qualifikationskursen die Schule. Sie werden von 34 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Zum Verantwortungsbereich gehören außerdem 24 Instrumentallehrkräfte. Das Gymnasium ist komplett neu gebaut, verfügt über moderne Unterrichtsräume und bietet also beste Voraussetzungen für den Unterricht. Ein umfangreiches Angebot von Schulpartnerschaften und Bildungspartnern ermöglicht den Schülern, ihre eigenen Begabungen individuell auszugestalten und zu entwickeln.
Das Gymnasium ist zentrales Element des Schulzentrums Regensburger Domspatzen. Der Campus umfasst außerdem eine Grundschule, ein Internat, den Chor- und Stimmbildungsbereich. Träger all dieser kirchlichen Einrichtungen ist die Stiftung Regensburger Domspatzen, in deren Vorstand auch der Leiter des Gymnasiums sitzt.
Vom neuen Schulleiter erwarten wir:
– Hohe pädagogische und didaktische Fähigkeiten
– Kompetenz in Kommunikation und Führung
– Fähigkeit und Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Domkapellmeister, dem Internatsdirektor, der Grundschulrektorin, dem Geschäftsführer der Stiftung, dem Lehrerkollegium und pädagogischen Personal, den Chorleitern sowie den Eltern und Schülern
– Kreativität und Innovationskraft bei der Weiterentwicklung des Schulprofils
– Organisations- und Planungskompetenz
– Erfahrungen in der Schulverwaltung
– Gelebte Identifikation mit der katholischen Kirche
Für die Auswahlentscheidung wird um eine aktuelle Beurteilung (nicht älter als 3 Jahre) gebeten. Es wird erwartet, dass die neue Schulleiterin oder der der neue Schulleiter dann am Schulort oder in unmittelbarer Umgebung wohnt. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber sind bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorrechtigt.
Eine Beurlaubung vom Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Die Vergütung erfolgt nach ABD der bayerischen (Erz-) Diözesen.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 1. Februar 2019 an:
Stiftungsrat der Stiftung Regensburger Domspatzen
Herrn Vorsitzenden Dompropst
Dr. Franz Frühmorgen
Reichsstraße 22
93055 Regensburg
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Herausgeber / Redaktion: Bayerische Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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