Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst
Nummer 15* Ausgegeben in München am 18. Dezember 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Neubesetzung einer frei
werdenden Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 16. November 2018, Az. IV.11-BP4023-6b.82 340
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen befristet auf fünf Jahre folgende unterhälftige Abordnung neu zu besetzen:
Referat GMF-4 Sonderpädagogische Förderung
Förderschwerpunkte Hören oder Sehen
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind
– Fachliche Fragen zu den Förderschwerpunkten Hören oder Sehen
– Entwicklung förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS
– Weiterentwicklung von Konzepten zur Diagnostik und Förderung in den Förderschwerpunkten Hören oder Sehen
– Adaption von Prüfungsaufgaben
– Konzepte für Aufgabenfelder der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste der Förderschwerpunkte Hören und Sehen
– Planung, Organisation und Durchführung von Arbeitskreisen und Lehrplankommissionen
– konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen
– Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
– Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
– interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendhilfe, Medizin, Therapie, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten
– Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung, Therapie und Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf Hören oder Förderbedarf Sehen in den entsprechenden Förderzentren und in inklusiven Settings
– Pflege und Aktualisierungen des LehrplanPLUS für die Förderschwerpunkte Hören oder Sehen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Verbeamtung bzw. unbefristete Beschäftigung im staatlichen Schuldienst in Bayern
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen nach Studium der Hör- oder Sehgeschädigtenpädagogik
– fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Förderschwerpunkte Hören oder Sehen (Hör- und Sehgeschädigtenpädagogik)
– überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen
– fundierte Kenntnisse in DGS und hörgeschädigten spezifischen Arbeitsweisen oder sehbehindertenspezifischen Arbeitsweisen
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisationsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– per E-Mail an bewerbungen@isb.bayern.de zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen, Frau Isabel Wernekke (isabel.wernekke@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. November 2018, Az. VI.2-BS9153-7a.117 724
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2018 nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (ZALBV) vom 24. Juli 2018 (GVBI. S. 689) begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2020 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI. S. 428, KWMBl. I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2016 (GVBl. S. 268) teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
– Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis 19. Juli 2019 an den Seminarschulen,
– die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 2. Dezember 2019 bis 3. April 2020 an den Einsatzschulen,
– die Kolloquien in der Zeit vom 6. März 2020 bis 3. April 2020,
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 6. März 2020 bis 3. April 2020.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2018 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2020 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2019 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 2. Dezember 2019 bis 3. April 2020 ab.
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 1. Oktober 2019 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2020 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2019 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2019 bestanden haben sich bis spätestens 16. September 2019 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
– eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
– gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
– gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
– eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 1. Oktober 2019 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 2. Dezember 2019 bis 3. April 2020 (Prüfungslehrproben) ab.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. November 2018, Az. VI.2-BS9101-7a.117 725
Im Jahr 2019 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 689) durchgeführt.
I.
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1. – die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
– zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren
1. Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst September 2019 beginnt am 10. September 2019 und endet am 13. September 2021.
Letzter Meldetag ist der 10. April 2019.
2. Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.
Die Bewerbung ist nur online möglich unter
formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. Dezember 2018, Az. III.3-BO7126.4/18/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Coburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 9. Januar 2019.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Oslo, Norwegen
Arbeitsbeginn: 1. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Februar 2019
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 309
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiterinnen und Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)
Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung an der
Maria-Ward-Realschule Deggendorf
An der Maria-Ward-Realschule, Maria-Ward-Platz 18, 94469 Deggendorf, der Maria-Ward-Schulstiftung ist zum 1. August 2019 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
zu besetzen.
Die Realschule besuchen derzeit 415 Schülerinnen. Die Schule führt die Wahlpflichtfächergruppen I, II, III a und III b. Den Unterricht erteilen 34 Lehrkräfte in 16 Klassen.
Außer den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung werden von der/dem Bewerber/in
– die Fähigkeit, die Realschule auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes kooperativ zu führen und nach außen authentisch und wirkungsvoll zu vertreten,
– eine im katholischen Glauben verwurzelte Führungspersönlichkeit mit umfangreicher pädagogischer Erfahrung,
– überzeugendes Engagement in der Weiterführung des Schulprofils in der Tradition Maria Wards,
– die Stärkung unserer Schülerinnen in der Entwicklung zu lebensbejahenden Persönlichkeiten,
– die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kollegium, den Eltern, allen schulischen Gremien und dem Schulträger
erwartet.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes ist möglich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 31. Januar 2019 an den Schulträger: Maria-Ward-Schulstiftung, Neue Rieser Straße 27, 94034 Passau.
Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung der Maria-Ward-Schulstiftung, Frau Eichberger, Telefon: 0851/501975-14, Fax: 0851/501975-55, E-Mail: heichberger@mariaward-haus-passau.de.
*
Stellenausschreibung am
Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg
Die Erzdiözese Bamberg sucht für das Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg zum 1. August 2019
eine Schulleiterin/einen Schulleiter.
Das Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg ist ein Mädchengymnasium mit derzeit 593 Schülerinnen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 und in der gymnasialen Qualifizierungsstufe, an dem 59 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten. Es führt einen sprachlichen und einen sozialwissenschaftlichen Zweig. Weiterhin ist dem Gymnasium zusammen mit der Maria-Ward-Realschule eine Offene Ganztagesschule mit insgesamt 4 Gruppen angegliedert.
Die Erzdiözese Bamberg sucht eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern, die idealerweise über Erfahrungen in der Schulverwaltung und schulischer Mitverantwortung verfügt. Die Aufgeschlossenheit für zeitgemäße pädagogische Konzepte, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung und Fortentwicklung von Elementen des Marchtaler Plans sowie ein ausgeprägtes Organisationstalent und Freude an Innovationen und Ideenreichtum sollten die Bewerberin/den Bewerber auszeichnen.
Als Schulleiterin/Schulleiter bringen Sie sich aktiv in die Tätigkeit ein und zeichnen sich durch einen teambezogenen und integrativen Führungsstil sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur gewinnbringenden Zusammenarbeit mit allen schulischen und außerschulischen Partnern aus. Ein besonderer Stellenwert kommt dabei auch der vertrauensvollen Kooperation mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft, den beiden weiteren Maria-Ward-Schulen im Hause (Realschule und Grundschule), der Erzdiözese Bamberg als Schulträgerin und den Schwestern der Congregatio Jesu zu. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche sowie überzeugendes Engagement in der verantwortlichen Gestaltung und Weiterentwicklung des Schulprofils, basierend auf der Tradition Maria Wards, werden vorausgesetzt.
Die Erzdiözese Bamberg bietet eine Besoldung nach dem Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Diözesen (ABD) in der Besoldungsgruppe A 16. Eine Beurlaubung aus dem staatlichen Gymnasialdienst ist grundsätzlich möglich.
Telefonische Rückfragen sind unter der Telefonnummer 0951/502-2401 bei Herrn Ordinariatsrat Hans-Dieter Franke möglich.
Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 21. Januar 2019 mit Angabe der Kennziffer 31-2018 an das Erzbischöfliche Ordinariat, Personalabteilung, Postfach 10 02 61, 96054 Bamberg oder gerne auch per E-Mail an bewerbung@erzbistum-bamberg.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerische Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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