2210-1-1-11-WFK
Verordnung zur Änderung der Hochschulgliederungsverordnung
Vom 24. März 2010
Auf Grund von Art. 19 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl S. 256), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung zur Gliederung der staatlichen Universitäten und Fachhochschulen sowie der Hochschule für Fernsehen und Film in München (Hochschulgliederungsverordnung – HSchGV) vom 16. Juni 2006 (GVBl S. 332, ber. S. 470, BayRS 2210-1-1-11-WFK), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 18. Mai 2009 (GVBl S. 219), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der Überschrift zu § 25 das Wort „Weihenstephan“ durch die Worte „Weihenstephan-Triesdorf“ ersetzt.
- 2.
- § 25 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Weihenstephan“ durch die Worte „Weihenstephan-Triesdorf“ ersetzt.
- b)
- Im einleitenden Satzteil wird das Wort „Weihenstephan“ durch die Worte „Weihenstephan-Triesdorf“ ersetzt.
- c)
- In Nr. 1.2 wird das Wort „Umweltsicherung“ durch das Wort „Umweltingenieurwesen“ ersetzt.
- 3.
- § 26 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 1 wird das Wort „Allgemeinwissenschaften“ durch die Worte „für angewandte Natur- und Geisteswissenschaften“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 3.2 wird das Wort „Betriebswirtschaft“ durch das Wort „Wirtschaftswissenschaften“ ersetzt.
- 4.
- § 27 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Nr. 5 wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Es werden folgende Nrn. 6 und 7 angefügt:
-
„6. Drehbuch,
7. Kamera.“
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
München, den 24. März 2010
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Wolfgang H e u b i s c h , Staatsminister