793-3-L
Berichtigung
Die Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern vom 3. Juni 2010 (GVBl S. 279) wird wie folgt berichtigt:
In § 1 Nr. 40 Buchst. h muss es im zweiten Halbsatz statt „‚, die Beschaffenheit des verwendeten Setzkäschers und das‘ eingefügt.“ richtig „‚, die Beschaffenheit des verwendeten Setzkäschers‘ und nach dem Wort ‚und‘ wird das Wort ‚das‘ eingefügt.“ heißen.
München, den 5. Juli 2010
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Walter C h r i s t l , Ministerialdirigent