227-1-UK
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat
Vom 23. Juli 2010
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Art. 2 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat (BayRS 227-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 550), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Abs. 1 wird die Zahl „28“ durch die Zahl „29“ ersetzt.
- 2.
- In Abs. 3 werden die Zahl „14“ durch die Zahl „15“ und der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Worte angefügt:
„1 Vertreter des Sports für Menschen mit Behinderung.“
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2010 in Kraft.
München, den 23. Juli 2010
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r