2230-2-1-1-WFK
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der bei den Studentenwerken errichteten Ämter für Ausbildungsförderung
Vom 13. September 2010
Auf Grund des Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung – Bayerisches Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz – BayAGBAföG – (BayRS 2230-2-1-WFK), geändert durch § 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 393), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der bei den Studentenwerken errichteten Ämter für Ausbildungsförderung vom 26. Juli 1994 (GVBl S. 891, BayRS 2230-2-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 17 des Gesetzes vom 7. August 2003 (GVBl S. 503), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 wird die Zahl „4“ durch die Zahl „2“ ersetzt.
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 2 wird gestrichen.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 3 bis 5 werden Nrn. 2 bis 4.
- 3.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 4 werden die Worte „Eichstätt ohne die Abteilung München“ durch die Worte „Eichstätt-Ingolstadt“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 5 werden die Worte „-Augsburg – Abteilung Nürnberg-” gestrichen.
- 4.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 7 wird gestrichen.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 8 bis 11 werden Nrn. 7 bis 10.
- c)
- Die bisherige Nr. 12 wird Nr. 11 und erhält folgende Fassung:
„11. Munich Business School,“.
- d)
- Die bisherigen Nrn. 13 und 14 werden Nrn. 12 und 13.
- e)
- Die bisherige Nr. 15 wird Nr. 14; das Wort „und“ wird durch ein Komma ersetzt.
- f)
- Die bisherige Nr. 16 wird Nr. 15; der Schlusspunkt wird durch ein Komma ersetzt.
- g)
- Es werden folgende Nrn. 16 bis 18 angefügt:
- „16.
- der Fachhochschule für angewandtes Management Erding,
- 17.
- der Macromedia Fachhochschule der Medien München und
- 18.
- der Hochschule für Angewandte Sprachen/Fachhochschule des SDI München.“
- 5.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 4 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Nr. 5 wird der Schlusspunkt durch das Wort „und“ ersetzt.
- c)
- Es wird folgende Nr. 6 angefügt:
„6. Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg.“
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.
München, den 13. September 2010
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Wolfgang H e u b i s c h , Staatsminister