220-1-WFK
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bayerische Akademie der Schönen Künste
Vom 24. Mai 2011
Auf Grund des Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS 100-1-I), geändert durch Gesetze vom 10. November 2003 (GVBl S. 816, 817), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Bayerische Akademie der Schönen Künste in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1994 (GVBl S. 948, BayRS 220-1-WFK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. März 2003 (GVBl S. 171), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „Unterricht, Kultus, Wissenschaft“ durch die Worte „Wissenschaft, Forschung“ ersetzt.
- 2.
- § 2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„1Die Akademie gliedert sich in die Abteilungen für Bildende Kunst, für Literatur, für Musik, für Darstellende Kunst sowie für Film- und Medienkunst.“
- 3.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
- b)
- In Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 werden jeweils die Worte „Unterricht, Kultus, Wissenschaft“ durch die Worte „Wissenschaft, Forschung“ ersetzt.
- 4.
- In § 4 Satz 1 werden die Worte „Unterricht, Kultus, Wissenschaft“ durch die Worte „Wissenschaft, Forschung“ ersetzt.
- 5.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Abteilungen für Bildende Kunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst sowie Film- und Medienkunst bestehen aus je höchstens 30 ordentlichen Mitgliedern;“.
- 6.
- In § 8 werden nach dem Wort „Symposien“ ein Komma und das Wort „Filmvorführungen“ eingefügt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
München, den 24. Mai 2011
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r