300-1-2-J
Druckfehlerberichtigung
§ 1 Nr. 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vom 1. Juli 2011 (GVBl S. 296) wird wie folgt berichtigt:
In der neuen Fassung des § 2 muss es statt „Quwalifikationsebene“ richtig „Qualifikationsebene“ lauten.