2236-6-1-1-UK
Neunte Verordnung
zur Änderung der Fachschulordnung
zur Änderung der Fachschulordnung
Vom 29. Juli 2011
Auf Grund von Art. 15 Satz 4, Art. 45 Abs. 2 Satz 4, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2011 (GVBl S. 313), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
§ 1
Die Schulordnung für die zweijährigen Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) vom 6. September 1985 (GVBl S. 555, ber. S. 662, BayRS 2236-6-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juli 2010 (GVBl S. 390), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 1.01 eingefügt:
- „1.01
- Augenoptik“.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 1.01 bis 1.24 werden Nrn. 1.02 bis 1.25.
- 2.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird eine neue Nr. 1.01 in der Fassung der Anlage zu dieser Verordnung eingefügt.
- b)
- Die bisherige Nr. 1.01 wird Nr. 1.02 (Fachrichtung Bautechnik); im Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ wird in der Zeile „Energetische Nachweise4)5)“ in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „4“ durch die Zahl „3“ ersetzt.
- c)
- Die bisherigen Nrn. 1.02 bis 1.07 werden Nrn. 1.03 bis 1.08.
- d)
- Die bisherige Nr. 1.08 wird Nr. 1.09 (Fachrichtung Fleischtechnik); im Abschnitt „Pflichtfächer“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „20“ durch die Zahl „22“ ersetzt.
- e)
- Die bisherigen Nrn. 1.09 bis 1.11 werden Nrn. 1.10 bis 1.12.
- f)
- Die bisherige Nr. 1.12 wird Nr. 1.13 (Fachrichtung Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik); im Abschnitt „Pflichtfächer“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „15“ durch die Zahl „20“ ersetzt.
- g)
- Die bisherigen Nrn. 1.13 bis 1.15 werden Nrn. 1.14 bis 1.16.
- h)
- Die bisherige Nr. 1.16 wird Nr. 1.17 (Fachrichtung Kunststofftechnik) und wie folgt geändert:
- aa)
- Im Abschnitt „Pflichtfächer“ werden den Worten „Steuerungstechnik“ und „Kunststoffkunde“ jeweils die Fußnoten „4) 5)“ angefügt.
- bb)
- Im Abschnitt „Pflichtfächer“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „15“ durch die Zahl „17“ ersetzt.
- i)
- Die bisherige Nr. 1.17 wird Nr. 1.18.
- j)
- Die bisherige Nr. 1.18 wird Nr. 1.19 (Fachrichtung Maschinenbautechnik); im Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ werden die Worte „Verfahren mechatronischer Systeme4)5)“ durch die Worte „Mechatronische Systementwicklung4)5)“ ersetzt.
- k)
- Die bisherigen Nrn. 1.19 bis 1.24 werden Nrn. 1.20 bis 1.25.
- l)
- In Nr. 3.04 (Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe) werden im Abschnitt „Pflichtfächer“ in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „21“ durch die Zahl „19“ und die Zahl „12“ durch die Zahl „14“ ersetzt.
- 3.
- Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende Nr. 1.01 eingefügt:
- „1.01 Augenoptik
- staatlich geprüfter Augen optiker/staatlich geprüfte Augenoptikerin“.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 1.01 bis 1.24 werden Nrn. 1.02 bis 1.25.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.
München, den 29. Juli 2011
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister