8050–20–1–A
Vierte Verordnung zur Änderung der Ladenschlussverordnung
Vom 14. September 2011
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 228 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
§ 1
In der Anlage zur Ladenschlussverordnung (LSchlV) vom 21. Mai 2003 (GVBl S. 340, BayRS 8050-20-1-A), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. September 2007 (GVBl S. 648), wird die Spalte „Gemeinde bzw. Gemeindeteil“ wie folgt geändert:
- 1.
- Im Regierungsbezirk „Oberbayern“ bei dem „Lkr. Landsberg am Lech“ werden über den Worten „Große Kreisstadt Landsberg am Lech“ die Worte „Gemeinde Geltendorf (nur Ortsteil Kaltenberg)“ eingefügt.
- 2.
- Im Regierungsbezirk „Oberpfalz“ bei dem „Lkr. Regensburg“ werden über den Worten „Markt Donaustauf“ die Worte „Gemeinde Brennberg (nur Ortsteil Brennberg-Spital)“ eingefügt.
- 3.
- Im Regierungsbezirk „Mittelfranken“ bei dem „Lkr. Ansbach“ werden über den Worten „Stadt Wolframs-Eschenbach“ die Worte „Gemeinde Unterschwaningen (nur Ortsteil Dennenlohe)“ eingefügt.
- 4.
- Der Regierungsbezirk „Unterfranken“ wird wie folgt geändert:
- a)
- Bei dem „Lkr. Kitzingen“ werden über den Worten „Stadt Prichsenstadt“ die Worte „Stadt Marktbreit (nur Stadtgebiet Markbreit ohne Stadtteil Gnodstadt)“ eingefügt.
- b)
- Bei dem „Lkr. Main-Spessart“ werden über den Worten „Stadt Lohr a. Main“ die Worte „Stadt Karlstadt (nur Altstadt innerhalb der Stadtmauer im Ortsteil Karlstadt)“ eingefügt.
- c)
- Bei dem „Lkr. Würzburg“ werden über den Worten „Gemeinde Veitshöchheim“ die Worte „Markt Sommerhausen“ eingefügt.
- 5.
- Im Regierungsbezirk „Schwaben“ bei dem „Lkr. Donau-Ries“ werden über den Worten „Stadt Wemding“ die Worte „Stadt Rain“ eingefügt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.
München, den 14. September 2011
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r