Fundstelle GVBl. 2011 S. 550

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 3166a2e297d5b1029addc522e8d4e54884e0a3e058223891cccbf341ed83e1d9

Verordnung

2230-1-1-5-UK
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
2230-1-1-5-UK

Vierte Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung

Vom 14. Oktober 2011


Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2011 (GVBl S. 313), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:


§ 1

Änderung der Schulerrichtungsverordnung

Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. September 2010 (GVBl S. 701), wird wie folgt geändert:

1.
Anlage 7 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende neue Nr. 7.6 eingefügt:

„7.6 
Staatliche Berufsoberschule Lindau (Bodensee) (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)12)“.

b)
Die bisherigen Nrn. 7.6 und 7.7 werden Nrn. 7.7 und 7.8.

c)
Es wird folgende Fußnote 12 eingefügt:

12)
Die Schule ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Lindau (Bodensee).“

2.
In Anlage 11 Nr. 3.4 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Oberviechtach,“ die Worte „Staatliche Wirtschaftsschule Schwandorf in Wackersdorf,“ eingefügt.


§ 2

Weitere Änderung der Schulerrichtungsverordnung

Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-UK), zuletzt geändert durch § 1 dieser Verordnung, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) 1Anlage 3 Teil 3 tritt vorbehaltlich Satz 2 mit Ablauf des 31. Juli 2015 außer Kraft. 2Anlage 3 Teil 3 Nrn. 1.1, 1.2, 5.3, 6.1, 6.2 und 7.1 treten mit Ablauf des 31. Juli 2012 außer Kraft.“

b)
Es wird folgender neuer Abs. 4 eingefügt:

„(4) Anlage 7 Nr. 7.9 tritt hinsichtlich der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft mit Ablauf des 31. Juli 2012, Nrn. 2.6 und 2.9 treten mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft.

c)
Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5; nach den Worten „Anlage 11“ werden die Worte „Nr. 7.5 Spalte 3 tritt hinsichtlich der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft an der Staatlichen Berufsoberschule Neusäß mit Ablauf des 31. Juli 2012,“ eingefügt.

d)
Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6.

2.
Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Teil 1 Nr. 3.13 werden in Spalte 3 die Worte „, Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Weiden“ gestrichen.

b)
Teil 3 Nr. 3.2 erhält folgende Fassung:

„3.2
Staatliche Berufsfachschule für Euro-Management-Assistenten Waldmünchen
Staatliche Wirtschaftsschule Waldmünchen“.

3.
Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
Teil 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nr. 1.2 werden in Spalte 3 die Worte „Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen“ eingefügt.

bb)
In Nr. 3.2 werden in Spalte 3 die Worte „Staatliche Berufsfachschule für Euro-Management-Assistenten Waldmünchen“ eingefügt.

b)
Teil 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Es wird folgende Nr. 3.2 eingefügt:

„3.2
Staatliche Wirtschaftsschule Schwandorf in Wackersdorf
Staatliches Berufliches Schulzentrum Oskar-von-Miller Schwandorf“.

bb)
Es wird folgende Nr. 5.1 eingefügt:

„5.1
Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz
Staatliche Berufsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz“.

cc)
In Nr. 7.1 Spalte 2 wird der Klammerzusatz „(Bodensee)“ angefügt.

dd)
Es wird folgende Nr. 7.2 angefügt:

„7.2
Staatliche Wirtschaftsschule Wittelsbacher Land Aichach-Friedberg in Pöttmes
Staatliches Berufliches Schulzentrum Wittelsbacher Land Aichach-Friedberg“.

4.
In Anlage 5 Nr. 2.2 Spalte 2 werden nach dem Wort „Keramik“ die Worte „und Design“ eingefügt.

5.
Anlage 6 wird wie folgt geändert:

a)
Im Satz nach Nr. 7.11 werden die Worte „Landshut, der Staatlichen Fachoberschule Nürnberg und der Staatlichen Fachoberschule Friedberg“ durch die Worte „Landshut und der Staatlichen Fachoberschule Nürnberg“ ersetzt.

b)
In Fußnote 3 werden nach dem Wort „Berufsschule“ die Worte „und der Staatlichen Berufsoberschule Regen (Ausbildungsrichtung Technik)“ eingefügt.

c)
In Fußnote 13 werden nach dem Wort „Marktredwitz-Wunsiedel“ die Worte „und der Staatlichen Berufsoberschule Marktredwitz (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)“ eingefügt.

6.
Anlage 7 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende neue Nr. 2.6 eingefügt:

„2.6 
Staatliche Berufsoberschule Regen (Ausbildungsrichtung Technik)13)“.

b)
Die bisherigen Nrn. 2.6 und 2.7 werden Nrn. 2.7 und 2.8.

c)
Es wird folgende Nr. 2.9 eingefügt:

„2.9 
Staatliche Berufsoberschule Waldkirchen (Ausbildungsrichtung Technik)14)“.

d)
Es wird folgende Nr. 4.6 eingefügt:

„4.6 
Staatliche Berufsoberschule Marktredwitz (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)15)“.

e)
Es wird folgende neue Nr. 7.3 eingefügt:

„7.3
Staatliche Berufsoberschule Friedberg (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)“.

f)
Die bisherigen Nrn. 7.3 bis 7.8 werden Nrn. 7.4 bis 7.9.

g)
Es wird folgende Nr. 7.10 eingefügt:

„7.10 
Staatliche Berufsoberschule Neusäß (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Agrarwirtschaft)16)“.

h)
Es werden folgende Fußnoten 13 bis 16 eingefügt:

13)
Die Schule ist organisatorisch mit der örtlichen staatlichen Berufsschule und der Staatlichen Fachoberschule Regen verbunden.

14)
Die Schule ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Waldkirchen.

15)
Die Schule ist organisatorisch mit der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel und der Staatlichen Fachoberschule Marktredwitz verbunden.

16)
Die Schule ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Neusäß.“

7.
Anlage 8 wird wie folgt geändert:

a)
Es werden folgende neue Nr. 1.2 und folgende Nr. 1.3 eingefügt:

„1.2 
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Miesbach1)

 1.3 
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neuburg a.d.Donau2)“.

b)
Die bisherige Nr. 1.2 wird Nr. 1.4; die Fußnote „2)“ wird durch die Fußnote „3)“ ersetzt.

c)
Es wird folgende neue Fußnote 2 eingefügt:

2) Die Schule ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Neuburg a.d.Donau.“

d)
Die bisherige Fußnote 2 wird Fußnote 3.

8.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 1.2 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachakademie für Hauswirtschaft Miesbach“ die Worte „, Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Miesbach“ angefügt.

b)
In Nr. 1.4 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachoberschule Neuburg a.d.Donau“ die Worte „, Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neuburg a.d.Donau“ angefügt.

c)
In Nr. 2.2 Spalte 3 werden nach den Worten „Fachschule (Meisterschule) für Keramik“ die Worte „und Design“ eingefügt.

d)
In Nr. 2.4 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachoberschule Waldkirchen*“ die Worte „, Staatliche Berufsoberschule Waldkirchen (Ausbildungsrichtung Technik)*“ angefügt.

e)
In Nr. 7.4 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachoberschule Lindau (Bodensee)“ die Worte „, Staatliche Berufsoberschule Lindau (Bodensee) (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)“ angefügt.

f)
In Nr. 7.5 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachoberschule Neusäß“ die Worte „, Staatliche Berufsoberschule Neusäß (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Agrarwirtschaft)“ angefügt.

g)
In Nr. 7.7 werden unter den Worten „Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Friedberg“ die Worte „, Staatliche Wirtschaftsschule Wittelsbacher Land Aichach-Friedberg in Pöttmes“ angefügt.


§ 3

Inkrafttreten

1§ 1 dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft. 2§ 2 tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.

München, den 14. Oktober 2011

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus


Dr. Ludwig  S p a e n l e ,  Staatsminister