2230-1-1-5-UK
Vierte Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
Vom 14. Oktober 2011
Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2011 (GVBl S. 313), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
§ 1
Änderung der Schulerrichtungsverordnung
Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. September 2010 (GVBl S. 701), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anlage 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 7.6 eingefügt:
„7.6
|
Staatliche Berufsoberschule Lindau (Bodensee) (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)12)“.
|
- b)
- Die bisherigen Nrn. 7.6 und 7.7 werden Nrn. 7.7 und 7.8.
- c)
- Es wird folgende Fußnote 12 eingefügt:
- „12)
- Die Schule ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Lindau (Bodensee).“
- 2.
- In Anlage 11 Nr. 3.4 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Oberviechtach,“ die Worte „Staatliche Wirtschaftsschule Schwandorf in Wackersdorf,“ eingefügt.
§ 2
Weitere Änderung der Schulerrichtungsverordnung
Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-UK), zuletzt geändert durch § 1 dieser Verordnung, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) 1Anlage 3 Teil 3 tritt vorbehaltlich Satz 2 mit Ablauf des 31. Juli 2015 außer Kraft. 2Anlage 3 Teil 3 Nrn. 1.1, 1.2, 5.3, 6.1, 6.2 und 7.1 treten mit Ablauf des 31. Juli 2012 außer Kraft.“
- b)
- Es wird folgender neuer Abs. 4 eingefügt:
„(4) Anlage 7 Nr. 7.9 tritt hinsichtlich der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft mit Ablauf des 31. Juli 2012, Nrn. 2.6 und 2.9 treten mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft.
- c)
- Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5; nach den Worten „Anlage 11“ werden die Worte „Nr. 7.5 Spalte 3 tritt hinsichtlich der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft an der Staatlichen Berufsoberschule Neusäß mit Ablauf des 31. Juli 2012,“ eingefügt.
- d)
- Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6.
- 2.
- Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Teil 1 Nr. 3.13 werden in Spalte 3 die Worte „, Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Weiden“ gestrichen.
- b)
- Teil 3 Nr. 3.2 erhält folgende Fassung:
„3.2
|
Staatliche Berufsfachschule für Euro-Management-Assistenten Waldmünchen
|
Staatliche Wirtschaftsschule Waldmünchen“.
|
- 3.
- Anlage 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Teil 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nr. 1.2 werden in Spalte 3 die Worte „Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen“ eingefügt.
- bb)
- In Nr. 3.2 werden in Spalte 3 die Worte „Staatliche Berufsfachschule für Euro-Management-Assistenten Waldmünchen“ eingefügt.
- b)
- Teil 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Es wird folgende Nr. 3.2 eingefügt:
„3.2
|
Staatliche Wirtschaftsschule Schwandorf in Wackersdorf
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Oskar-von-Miller Schwandorf“.
|
- bb)
- Es wird folgende Nr. 5.1 eingefügt:
„5.1
|
Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz
|
Staatliche Berufsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz“.
|
- cc)
- In Nr. 7.1 Spalte 2 wird der Klammerzusatz „(Bodensee)“ angefügt.
- dd)
- Es wird folgende Nr. 7.2 angefügt:
„7.2
|
Staatliche Wirtschaftsschule Wittelsbacher Land Aichach-Friedberg in Pöttmes
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Wittelsbacher Land Aichach-Friedberg“.
|
- 4.
- In Anlage 5 Nr. 2.2 Spalte 2 werden nach dem Wort „Keramik“ die Worte „und Design“ eingefügt.
- 5.
- Anlage 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im Satz nach Nr. 7.11 werden die Worte „Landshut, der Staatlichen Fachoberschule Nürnberg und der Staatlichen Fachoberschule Friedberg“ durch die Worte „Landshut und der Staatlichen Fachoberschule Nürnberg“ ersetzt.
- b)
- In Fußnote 3 werden nach dem Wort „Berufsschule“ die Worte „und der Staatlichen Berufsoberschule Regen (Ausbildungsrichtung Technik)“ eingefügt.
- c)
- In Fußnote 13 werden nach dem Wort „Marktredwitz-Wunsiedel“ die Worte „und der Staatlichen Berufsoberschule Marktredwitz (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)“ eingefügt.
- 6.
- Anlage 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 2.6 eingefügt:
„2.6
|
Staatliche Berufsoberschule Regen (Ausbildungsrichtung Technik)13)“.
|
- b)
- Die bisherigen Nrn. 2.6 und 2.7 werden Nrn. 2.7 und 2.8.
- c)
- Es wird folgende Nr. 2.9 eingefügt:
„2.9
|
Staatliche Berufsoberschule Waldkirchen (Ausbildungsrichtung Technik)14)“.
|
- d)
- Es wird folgende Nr. 4.6 eingefügt:
„4.6
|
Staatliche Berufsoberschule Marktredwitz (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)15)“.
|
- e)
- Es wird folgende neue Nr. 7.3 eingefügt:
„7.3
|
Staatliche Berufsoberschule Friedberg (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)“.
|
- f)
- Die bisherigen Nrn. 7.3 bis 7.8 werden Nrn. 7.4 bis 7.9.
- g)
- Es wird folgende Nr. 7.10 eingefügt:
„7.10
|
Staatliche Berufsoberschule Neusäß (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Agrarwirtschaft)16)“.
|
- h)
- Es werden folgende Fußnoten 13 bis 16 eingefügt:
- „13)
- Die Schule ist organisatorisch mit der örtlichen staatlichen Berufsschule und der Staatlichen Fachoberschule Regen verbunden.
- 14)
- Die Schule ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Waldkirchen.
- 15)
- Die Schule ist organisatorisch mit der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel und der Staatlichen Fachoberschule Marktredwitz verbunden.
- 16)
- Die Schule ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Neusäß.“
- 7.
- Anlage 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es werden folgende neue Nr. 1.2 und folgende Nr. 1.3 eingefügt:
„1.2
|
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Miesbach1)
|
1.3
|
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neuburg a.d.Donau2)“.
|
- b)
- Die bisherige Nr. 1.2 wird Nr. 1.4; die Fußnote „2)“ wird durch die Fußnote „3)“ ersetzt.
- c)
- Es wird folgende neue Fußnote 2 eingefügt:
„2) Die Schule ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Neuburg a.d.Donau.“
- d)
- Die bisherige Fußnote 2 wird Fußnote 3.
- 8.
- Anlage 11 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 1.2 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachakademie für Hauswirtschaft Miesbach“ die Worte „, Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Miesbach“ angefügt.
- b)
- In Nr. 1.4 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachoberschule Neuburg a.d.Donau“ die Worte „, Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neuburg a.d.Donau“ angefügt.
- c)
- In Nr. 2.2 Spalte 3 werden nach den Worten „Fachschule (Meisterschule) für Keramik“ die Worte „und Design“ eingefügt.
- d)
- In Nr. 2.4 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachoberschule Waldkirchen*“ die Worte „, Staatliche Berufsoberschule Waldkirchen (Ausbildungsrichtung Technik)*“ angefügt.
- e)
- In Nr. 7.4 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachoberschule Lindau (Bodensee)“ die Worte „, Staatliche Berufsoberschule Lindau (Bodensee) (Ausbildungsrichtung Technik und Wirtschaft)“ angefügt.
- f)
- In Nr. 7.5 Spalte 3 werden unter den Worten „Staatliche Fachoberschule Neusäß“ die Worte „, Staatliche Berufsoberschule Neusäß (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Agrarwirtschaft)“ angefügt.
- g)
- In Nr. 7.7 werden unter den Worten „Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Friedberg“ die Worte „, Staatliche Wirtschaftsschule Wittelsbacher Land Aichach-Friedberg in Pöttmes“ angefügt.
§ 3
Inkrafttreten
1§ 1 dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft. 2§ 2 tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.
München, den 14. Oktober 2011
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister