2032-2-42-J
Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen
an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen
im Bereich der Justizverwaltung
zur Änderung der
Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen
an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen
im Bereich der Justizverwaltung
Vom 27. Januar 2011
Auf Grund von Art. 65 und 107 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, ber. S. 764, BayRS 2032-1-1-F) erlässt das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
§ 1
In § 1 der Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung (PrVProfV) vom 6. Mai 2008 (GVBl S. 293, BayRS 2032-2-42-J) werden die Worte „der Bundesbesoldungsordnung C und der Besoldungsgruppe W 1“ durch ein Komma und die Worte „Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen“ ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. März 2011 in Kraft.
München, den 27. Januar 2011
Bayerisches Staatsministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Beate M e r k , Staatsministerin