2124-1-3-UG
Verordnung
zur Änderung der
Hebammengebührenverordnung
zur Änderung der
Hebammengebührenverordnung
Vom 31. März 2012
Auf Grund des Art. 34 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl S. 452, BayRS 2120-1-UG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2011 (GVBl S. 234), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Hebammengebührenverordnung – HebGebV) vom 23. März 2011 (GVBl S. 187, BayRS 2124-1-3-UG) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 werden die Worte „zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der ab 1. Juli 2010 geltenden Fassung (Anlage 1)“ durch die Worte „(Hebammen-Vergütungsvereinbarung) des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der jeweils geltenden Fassung, abzurufen auf der Internet-Seite des GKV-Spitzenverbands unter http://gkv-spitzenverband.de/Hebammenhilfe_Vertrag.gkvnet,“ ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 werden die Worte „ab 27. Juni 2008 geltenden Fassung (Anlage 2)“ durch die Worte „jeweils geltenden Fassung, abzurufen auf der Internet-Seite des GKV-Spitzenverbands unter http://gkv-spitzenverband.de/Betriebskosten_Vertrag.gkvnet,“ ersetzt.
- b)
- In Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „Anlage 1“ durch die Worte „Abs. 1 Satz 2“ ersetzt.
- 2.
- Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
München, den 31. März 2012
Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Gesundheit
für Umwelt und Gesundheit
Dr. Marcel H u b e r , Staatsminister