805-1-A
Gesetz
zur Änderung des
Bayerischen Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetzes
zur Änderung des
Bayerischen Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetzes
Vom 9. Mai 2012
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über die Zuständigkeit zum Vollzug von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Anlagen- und Produktsicherheit und des Chemikalienrechts (Bayerisches Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetz – BayArbZustG) vom 24. Juli 1998 (GVBl S. 423, BayRS 805-1-A), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 9. Juli 2007 (GVBl S. 442), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 5 wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- Es wird folgende Nr. 6 angefügt:
- „6.
- Vorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2433) in der jeweils geltenden Fassung sowie von Rechtsverordnungen, die auf Grundlage der §§ 3 und 5 NiSG erlassen wurden,“.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.
München, den 9. Mai 2012
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r