2239-1-UK
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung
Vom 16. Februar 2012
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Art. 18 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayRS 2239-1-UK), geändert durch Gesetz vom 10. März 2006 (GVBl S. 121), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Abs. 2 Nr. 6 wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nr. 7 angefügt:
- „7.
- ein Vertreter von Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund aus den Reihen der Mitglieder des Bayerischen Integrationsrates.“
- 2.
- In Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „Das Mitglied nach Absatz 2 Nr. 4 wird“ durch die Worte „Die Mitglieder nach Abs. 2 Nrn. 4 und 7 werden“ ersetzt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. April 2012 in Kraft.
München, den 16. Februar 2012
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r