Fundstelle GVBl. 2012 S. 391

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Gesetz

2170-3-A
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
2170-3-A

Gesetz
zur Änderung des
Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes

Vom 24. Juli 2012


Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:


§ 1

Das Gesetz zur Neuordnung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes (Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz – BayLErzGG) vom 9. Juli 2007 (GVBl S. 442, BayRS 2170-3-A), geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 14. April 2009 (GVBl S. 86), wird wie folgt geändert:

1.
Art. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nr. 4 wird das Komma nach dem Wort „führt“ durch das Wort „und“ ersetzt.

bb)
In Nr. 5 wird das Wort „und“ durch einen Schlusspunkt ersetzt.

cc)
Nr. 6 wird aufgehoben.

b)
Abs. 5 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird aufgehoben.

bb)
Der bisherige Satz 2 wird Satz 1 und wie folgt geändert:

aaa)
Die Satznummerierung entfällt.

bbb)
Der einleitende Satzteil erhält folgende Fassung:

„Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer oder eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin ist nur anspruchsberechtigt, wenn diese Person“.

ccc)
Nr. 2 wird wie folgt geändert:

aaaa)
In Buchst. c wird das Wort „seinem“ durch das Wort „ihrem“ ersetzt und ein Komma angefügt.

bbbb)
Es wird folgender Buchst. d eingefügt:

„d)
nach § 104a AufenthG erteilt oder“.

cccc)
Das Wort „oder“ vor Nr. 3 wird gestrichen.

cc)
Der bisherige Satz 3 wird aufgehoben.

2.
Art. 15 wird aufgehoben.

3.
Der bisherige Art. 16 wird Art. 15.


§ 2

Dieses Gesetz tritt am 30. August 2012 in Kraft.

München, den 24. Juli 2012

Der Bayerische Ministerpräsident


Horst S e e h o f e r