2236-9-1-4-UK
Änderung
der Achten Verordnung
zur Änderung der
Fachakademieordnung
der Achten Verordnung
zur Änderung der
Fachakademieordnung
Vom 7. August 2012
Auf Grund von Art. 45 Abs. 2 Satz 4, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2012 (GVBl S. 344), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
§ 1
Die Achte Verordnung zur Änderung der Fachakademieordnung vom 11. Juli 2012 (GVBl S. 397, BayRS 2236-9-1-4-UK) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 3 wird die Zahl „66“ durch die Zahl „65“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 4 wird die Zahl „68“ durch die Zahl „67“ ersetzt.
- c)
- In Nr. 5 wird die Nr. „1.2“ durch die Nr. „1.1“ ersetzt.
- 2.
- In der Anlage zu § 1 Nr. 5 werden die Worte „Anlage 1.2“ durch die Worte „Anlage 1.1“ ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 31. August 2012 in Kraft.
München, den 7. August 2012
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister