211-1-I
Berichtigung
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 710) wird hinsichtlich der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wie folgt berichtigt:
In § 1 Nr. 3 muss es statt
- 3.
- In Art. 4 Abs. 2 Satz 2 werden nach dem Wort ,Eheschließungen‘ die Worte ,und Begründungen von Lebenspartnerschaften‘ eingefügt.“
richtig
- 3.
- Art. 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 2 Satz 2 werden nach dem Wort ,Eheschließungen‘ die Worte ,und Begründungen von Lebenspartnerschaften‘ eingefügt.
- b)
- In Abs. 3 werden die Worte ,Art. 3 Abs. 2 Satz 3‘ durch die Worte ,Art. 3 Abs. 3 Satz 3‘ ersetzt.“
lauten.
München, den 10. Februar 2012
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
Thomas K r e u z e r , Staatsminister