805-9-A , 805-9-1-A
Gesetz
zur Änderung des
Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und
der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung
zur Änderung des
Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und
der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung
Vom 27. November 2012
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes
Das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) vom 9. Juli 2003 (GVBl S. 419, BayRS 805-9-A), geändert durch §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 479), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Art. 11 Abs. 1 Satz 3 werden vor dem Wort „Schule“ die Worte „Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder“ eingefügt.
- 2.
- Art. 17 Abs. 5 Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.
§ 2
Änderung der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung
Die Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule (Bayerische Kommunikationshilfenverordnung – BayKHV) vom 24. Juli 2006 (GVBl S. 432, BayRS 805-9-1-A), geändert durch § 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 479), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden die Worte „der Schule“ durch die Worte „Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Schulen“ ersetzt.
- 2.
- In § 1 Abs. 1 werden vor dem Wort „Schulen“ die Worte „Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und“ eingefügt.
- 3.
- In § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 werden jeweils vor dem Wort „Schule“ die Worte „Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder“ eingefügt.
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „mit bis zu 75 v.H.“ durch die Worte „in Höhe“ ersetzt.
- b)
- In Abs. 2 Satz 2 werden vor dem Wort „Schule“ die Worte „Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder“ eingefügt.
§ 3
Inkrafttreten
1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 2 am 1. November 2013 in Kraft.
München, den 27. November 2012
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r