1132-6-1-S
Verordnung
zur Änderung des
Ordensstatuts über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für
Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
zur Änderung des
Ordensstatuts über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für
Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
Vom 11. Dezember 2012
Auf Grund des Art. 6 des Gesetzes über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern vom 23. Juli 1994 (GVBl S. 599, BayRS 1132-6-S) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
§ 1
Das Ordensstatut über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern vom 2. August 1994 (GVBl S. 780, BayRS 1132-6-1-S) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Überschrift wird der Klammerzusatz „(OStatEhrenamt)“ angefügt.
- 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 entfällt die Satznummerierung und er erhält folgende Fassung:
„Außer Betracht bleiben
- 1.
- Tätigkeiten in Organen der kommunalen Selbstverwaltung, die durch allgemeine Wahlen gebildet wurden, und
- 2.
- Verdienste, die nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz gewürdigt werden können.“
- bb)
- Satz 2 wird neuer Abs. 5.
- b)
- Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
München, den 11. Dezember 2012
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r