2120-9-UG
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des Zweiten Abkommens
zur Änderung des
Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
über das Inkrafttreten
des Zweiten Abkommens
zur Änderung des
Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Vom 22. April 2013
Das am 15. Dezember 2011 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemachte Zweite Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (GVBl 2012 S. 138, ber. S. 184, BayRS 2120-9-UG) ist nach Art. 2 am 1. April 2013 in Kraft getreten.
München, den 22. April 2013
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r