601-2-F
Sechste Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten
in der Bayerischen Steuerverwaltung
zur Änderung der
Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten
in der Bayerischen Steuerverwaltung
Vom 16. Mai 2013
Auf Grund von § 17 Abs. 2 Sätze 3 und 4 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl I S. 846, ber. S. 1202), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl I S. 561), in Verbindung mit § 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 15. Juni 2004 (GVBl S. 239, BayRS 103-2-S), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 15. Mai 2013 (GVBl S. 320), erlässt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten in der Bayerischen Steuerverwaltung (ZustVSt) vom 1. Dezember 2005 (GVBl S. 596, BayRS 601-2-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 2012 (GVBl S. 678), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Abs. 2 Nr. 2 Spiegelstrich 3 werden nach dem Wort „Immobilienfonds“ ein Komma und die Worte „Private-Equity-, Venture-Capital- und Mezzanine-Fonds“ eingefügt.
- 2.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden das Komma und das Wort „Außer-Kraft-Treten“ gestrichen.
- b)
- Abs. 2 wird aufgehoben; im bisherigen Abs. 1 entfällt die Absatzbezeichnung.
- 3.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Lfd. Nr. 51 wird das Wort „Nürnberger-Land“ durch die Worte „Nürnberger Land“ ersetzt.
- b)
- In der Lfd. Nr. 54 wird in Spalte 3 im Klammerzusatz nach dem Wort „Zentralfinanzamts“ das Wort „Nürnberg“ eingefügt.
- 4.
- Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Lfd. Nr. 3 wird aufgehoben.
- b)
- In der Lfd. Nr. 8 wird in Spalten 3 und 4 folgender Buchst. g angefügt:
„Spalte 3
|
Spalte 4
|
|
Dachau, Landsberg am Lech, Starnberg
“.
|
- c)
- In der Lfd. Nr. 15 werden in Spalte 2 nach dem Wort „Pfaffenhofen“ die Worte „a.d.Ilm“ angefügt.
- d)
- In der Lfd. Nr. 24 Spalte 3 Buchst. b werden in Spalte 4 nach dem Wort „Mühldorf“ die Worte „a.Inn“ angefügt.
- e)
- Die Lfd. Nr. 31 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Spalten 3 und 4 wird folgender neuer Buchst. g eingefügt:
„Spalte 3
|
Spalte 4
|
|
Neumarkt i.d.OPf.
“.
|
- bb)
- Der bisherige Buchst. g wird Buchst. h.
- f)
- Die Lfd. Nr. 47 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Spalten 3 und 4 wird folgender neuer Buchst. g eingefügt:
„Spalte 3
|
Spalte 4
|
|
Gunzenhausen, Hilpoltstein, Uffenheim
“.
|
- bb)
- Der bisherige Buchst. g wird Buchst. h.
- g)
- In der Lfd. Nr. 54 werden in Spalte 3 Buchst. b die Worte „und § 39d EStG“ gestrichen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.
München, den 16. Mai 2013
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Markus S ö d e r , Staatsminister