805-7-A
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des Abkommens
zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
und über die Akkreditierungsstelle der Länder
für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
über das Inkrafttreten
des Abkommens
zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
und über die Akkreditierungsstelle der Länder
für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Vom 3. Juni 2013
Das am 15. Dezember 2011 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemachte Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess-und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (GVBl 2012 S. 186, BayRS 805-7-A) ist nach seinem § 2 am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
München, den 3. Juni 2013
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r