763-25-I
Bekanntmachung
des Staatsvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen
und dem Freistaat Bayern über
die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer,
die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben,
zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
des Staatsvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen
und dem Freistaat Bayern über
die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer,
die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben,
zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Vom 5. Juni 2013
Der am 1. und 31. Dezember 2012 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemachte Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (GVBl 2013 S. 316, BayRS 763-25-I) ist nach seinem Art. 9 am 1. Juni 2013 in Kraft getreten.
München, den 5. Juni 2013
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r