282-2-11-1-W
Satzung
zur Änderung der
Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung
zur Änderung der
Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung
Vom 2. Juli 2013
Auf Grund des Art. 9 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung vom 24. Juli 1990 (GVBl S. 241, BayRS 282-2-11-W), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 13 des Gesetzes vom 8. April 2013 (GVBl S. 174), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung vom 5. Februar 1991 (GVBl S. 49, BayRS 282-2-11-1-W), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2010 (GVBl S. 863), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Überschrift wird folgender Klammerzusatz angefügt:
„(FoStS)“.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nr. 1 erhält folgende Fassung:
- „1.
- aus dem zum 31. Juli 2000 vorhandenen Kapitalstock,“.
- bb)
- Nr. 2 wird aufgehoben.
- cc)
- Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 2; das Wort „Stiftungszweckes“ wird durch das Wort „Stiftungszwecks“ ersetzt.
- b)
- Abs. 2 wird aufgehoben.
- c)
- Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 2; das Wort „Kapitalstock“ wird durch das Wort „Stiftungsvermögen“ ersetzt.
- d)
- Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3.
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nr. 1 wird aufgehoben.
- bb)
- Die bisherige Nr. 2 wird Nr. 1 und erhält folgende Fassung:
- „1.
- Erträgen des Stiftungsvermögens,“.
- cc)
- Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 2.
- b)
- In Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „Abs. 3“ durch die Worte „Abs. 2“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 30. April 2013 in Kraft.
München, den 2. Juli 2013
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r