2170-5-1-A
Verordnung
zur Änderung der
Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
zur Änderung der
Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
Vom 17. Juli 2013
Auf Grund des Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG) vom 8. Juli 2008 (GVBl S. 346, BayRS 2170-5-A), geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2013 (GVBl S. 308), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Umwelt und Gesundheit folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 (GVBl S. 346, BayRS 2170-5-1-A) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift des § 95 durch den Klammerhinweis „(aufgehoben)“ ersetzt.
- 2.
- In § 56 Abs. 3 werden die Worte „entfällt die entsprechende Prüfung nach § 61 Abs. 1 Nr. 1“ durch die Worte „beschränken sich die Prüfungen nach § 61 Abs. 1 im Wesentlichen auf die fehlenden Qualifikationen“ ersetzt.
- 3.
- § 59 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
„(1) Für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener vergleichbarer Weiterbildungen gilt das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG).
(2) Die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach Art. 11 BayBQFG obliegt den anerkannten Weiterbildungseinrichtungen.“
- b)
- Abs. 3 bis 8 werden aufgehoben.
- 4.
- § 93 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 werden die Worte „§ 59 Abs. 2“ durch die Worte „Art. 11 BayBQFG“ ersetzt.
- b)
- In Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Module“ die Worte „oder Qualifikationen“ eingefügt.
- 5.
- In § 94 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „§ 59 Abs. 2“ durch die Worte „Art. 11 BayBQFG“ ersetzt.
- 6.
- § 95 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 15. August 2013 in Kraft.
München, den 17. Juli 2013
Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Christine H a d e r t h a u e r , Staatsministerin