1100-3-I
Übernahme und Änderung der
Geschäftsordnung
für den Bayerischen Landtag
Geschäftsordnung
für den Bayerischen Landtag
Vom 7. Oktober 2013
Die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl S. 420, BayRS 1100-3-I), geändert am 13. Juli 2011 (GVBl S. 425), wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderung übernommen:
§ 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„1Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der oder dem Ersten bis Vierten Vizepräsidentin oder Vizepräsidenten und aus sieben Schriftführerinnen und Schriftführern, wobei die oder der Dritte und Vierte Vizepräsidentin oder Vizepräsident jeweils gleichzeitig die Funktion einer oder eines der sieben Schriftführerinnen oder Schriftführer übernimmt.“
München, den 7. Oktober 2013
Die Präsidentin des Bayerischen Landtags
Barbara S t a m m