1100-1-I
Druckfehlerberichtigung
In § 1 Nr. 11 Buchst. b des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 8. April 2014 (GVBl S. 114, BayRS 1100-1-I), mit dem Art. 24 Abs. 6 Satz 2 BayAbgG eine neue Fassung erhält, muss es nach dem Wort „Tag,“ richtig heißen:
„an dem die Rechtsstellung als Mitglied des Bayerischen Landtags erworben wird“.