Fundstelle GVBl. 2014 S. 249

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Verordnung

605-14-F
  • Finanzwesen
  • Finanzverwaltung und Finanzausgleich
  • Gemeindefinanzen (Kommunaler Finanzausgleich)
605-14-F

Dreizehnte Verordnung
zur Änderung der Ausführungsverordnung
Gemeindefinanzreformgesetz

Vom 30. Juni 2014


Auf Grund von §§ 2, 5, 5c Abs. 2 Satz 3 und § 5f Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl I S. 502), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl I S. 1030), in Verbindung mit § 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes und § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), geändert durch § 3 des Gesetzes vom 23. Mai 2014 (GVBl S. 187), erlässt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr folgende Verordnung:


§ 1

Die Verordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer und über die Abführung der Gewerbesteuerumlage (Ausführungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz – BayAVGFRG) vom 23. Juni 1998 (GVBl S. 306, BayRS 605-14-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2013 (GVBl S. 364), wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „den kreisfreien Gemeinden sowie über die Landratsämter den kreisangehörigen“ durch die Worte „sowie den“ ersetzt.

2.
§ 14 Satz 2 wird aufgehoben; die Satznummerierung des bisherigen Satz 1 entfällt.

3.
In Anlage 1 werden die Schlüsselzahlen im Bereich des Regierungsbezirks Oberpfalz wie folgt geändert:

a)
Die Schlüsselzahl „0,0000838“ der Gemeinde „Tiefenbach“, amtlicher Gemeindeschlüssel „372 163“, wird durch die Schlüsselzahl „0,0000836“ ersetzt.

b)
Die Schlüsselzahl „0,0000284“ der Gemeinde „Weiding“, amtlicher Gemeindeschlüssel „376 176“, wird durch die Schlüsselzahl „0,0000286“ ersetzt.

4.
In Anlage 2 werden die Schlüsselzahlen im Bereich des Regierungsbezirks Oberpfalz wie folgt geändert:

a)
Die Schlüsselzahl „0,000028917“ der Gemeinde „Tiefenbach“, amtlicher Gemeindeschlüssel „372 163“, wird durch die Schlüsselzahl „0,000028860“ ersetzt.

b)
Die Schlüsselzahl „0,000013336“ der Gemeinde „Weiding“, amtlicher Gemeindeschlüssel „376 176“, wird durch die Schlüsselzahl „0,000013393“ ersetzt.


§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

München, den 30. Juni 2014

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen


Dr. Markus  S ö d e r ,  Staatsminister