2230-1-1-5-K
Siebte Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
Vom 23. Juli 2014
Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2014 (GVBl S. 186), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2013 (GVBl S. 474), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„2Anlage 3 Teil 3 Nr. 3.1 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 und Anlage 3 Teil 3 Nrn. 5.3, 6.1 und 7.1 treten mit Ablauf des 31. Juli 2018 außer Kraft.“
- b)
- Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
„(3) Anlage 6 Nr. 4.4 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 außer Kraft.
„(4) Anlage 7 Nr. 2.6 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 außer Kraft.“
- 2.
- Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 1.36 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
|
1.36
|
Gymnasium Grünwald“.
|
- b)
- Die bisherigen Nrn. 1.36 und 1.37 werden Nrn. 1.37 und 1.38.
- c)
- Es wird folgende neue Nr. 1.39 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
|
1.39
|
Gymnasium Holzkirchen“.
|
- d)
- Die bisherigen Nrn. 1.38 bis 1.89 werden Nrn. 1.40 bis 1.91.
- e)
- Die bisherige Nr. 1.90 wird Nr. 1.92 und erhält folgende Fassung:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
|
1.92
|
Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach“.
|
- f)
- Die bisherigen Nrn. 1.91 bis 1.109 werden Nrn. 1.93 bis 1.111.
- g)
- Nr. 7.12 erhält folgende Fassung:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
|
7.12
|
Gymnasium Friedberg“.
|
- 3.
- Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Teil 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nrn. 4.1 bis 4.4 werden jeweils in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Ahornberg“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg“ ersetzt.
- bb)
- In Nrn. 4.19 und 4.20 werden jeweils in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum für Textil und Bekleidung Münchberg-Naila“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg“ ersetzt.
- cc)
- In Nr. 6.11 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt “ ersetzt.
- dd)
- In Nr. 6.12 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt, Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt“ ersetzt.
- b)
- Teil 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nrn. 1.1, 1.2 und 6.2 werden aufgehoben.
- bb)
- Die bisherige Nr. 6.3 wird Nr. 6.2.
- 4.
- Anlage 4 Teil 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 2.2 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut II“ eingefügt.
- b)
- In Nr. 4.2 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II“ eingefügt.
- 5.
- Anlage 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 2.6 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule
|
Organisatorische Verbindung
|
2.6
|
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Stahl- und Metallbau
|
Staatliche Berufsschule für Stahl- und Metallbau Pfarrkirchen“.
|
- b)
- Die bisherigen Nrn. 2.6 bis 2.8 werden Nrn. 2.7 bis 2.9.
- c)
- In Nrn. 4.7 bis 4.9 werden jeweils in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum für Textil und Bekleidung Münchberg-Naila“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg“ ersetzt.
- d)
- Es wird folgende neue Nr. 5.3 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule
|
Organisatorische Verbindung
|
5.3
|
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik Herzogenaurach
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum HerzogenaurachHöchstadt a.d. Aisch“.
|
- e)
- Die bisherige Nr. 5.3 wird Nr. 5.4.
- f)
- Es wird folgende neue Nr. 7.5 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule
|
Organisatorische Verbindung
|
7.5
|
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Mindelheim
|
Staatliche Berufsschule Mindelheim“.
|
- g)
- Die bisherige Nr. 7.5 wird Nr. 7.6.
- 6.
- Anlage 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 4.5 werden in Spalte 2 die Worte „(Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie)“ gestrichen und in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II“ eingefügt.
- b)
- Es wird folgende neue Nr. 5.4 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule
|
Organisatorische Verbindung
|
5.4
|
Staatliche Fachoberschule Lauf a.d.Pegnitz
|
Staatliche Berufsschule Nürnberg Land in Lauf a.d.Pegnitz“.
|
- c)
- Die bisherigen Nrn. 5.4 bis 5.6 werden Nrn. 5.5 bis 5.7.
- d)
- In Nr. 6.3 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt“ eingefügt.
- 7.
- Anlage 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 1.15 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule
|
Organisatorische Verbindung
|
1.15
|
Staatliche Berufsoberschule Unterschleißheim“.
|
|
- b)
- Die bisherigen Nr. 1.15 und 1.16 werden Nrn. 1.16 und 1.17.
- c)
- In Nr. 2.2 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsschule Kelheim“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim“ ersetzt.
- d)
- In Nr. 4.4 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II“ eingefügt.
- e)
- In Nr. 6.3 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt“ eingefügt.
- 8.
- Anlage 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 3.1 wird das Wort „Fremdsprachenberufe“ durch die Worte „Übersetzen und Dolmetschen“ ersetzt.
- b)
- Es wird folgende Nr. 3.2 angefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung der Schule
|
3.2
|
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neustadt a.d. Waldnaab6)“.
|
- c)
- Es wird folgende Fußnote 6 angefügt:
- „6)
- Die Schule ist organisatorisch mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Neustadt a.d.Waldnaab verbunden und bis zum 31. Juli 2017 befristet.“
- 9.
- Anlage 11 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 1.9 Spalte 3 wird das Wort „Fachverbundtechnologie“ durch das Wort „Faserverbundtechnologie“ ersetzt.
- b)
- Es wird folgende neue Nr. 2.2 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
2.2
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim
|
Staatliche Berufsschule Kelheim,
|
|
|
Staatliche Fachoberschule Kelheim,
|
|
|
Staatliche Berufsoberschule Kelheim“.
|
- c)
- Die bisherigen Nrn. 2.2 bis 2.4 werden Nrn. 2.3 bis 2.5.
- d)
- Es wird folgende neue Nr. 2.6 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
2.6
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut II
|
Staatliche Berufsschule II Landshut,
|
|
|
Staatliche Wirtschaftsschule Landshut“.
|
- e)
- Die bisherigen Nrn. 2.5 bis 2.7 werden Nrn. 2.7 bis 2.9.
- f)
- Nr. 3.2 Spalte 3 erhält folgende Fassung:
„Schulen des Schulzentrums
|
Staatliche Berufsschule Neumarkt i.d.OPf.,
|
Staatliche Wirtschaftsschule Neumarkt i.d.OPf.,
|
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik Neumarkt i.d.OPf.“
|
- g)
- Nr. 3.3 erhält folgende Fassung:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
3.3
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neustadt a.d.Waldnaab
|
Staatliche Berufsschule Neustadt a.d.Waldnaab,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Neustadt a.d.Waldnaab,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neustadt a.d. Waldnaab,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Neustadt a.d. Waldnaab,
|
|
|
Staatliche Fachakademie für Sozialpädogogik Neustadt a.d. Waldnaab“.
|
- h)
- Nr. 3.7 Spalte 3 erhält folgende Fassung:
„Schulen des Schulzentrums
|
Staatliche Berufsschule Weiden i.d.OPf.,
|
Staatliche Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden i.d.OPf.,
|
Staatliche Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Weiden i.d.OPf.“
|
- i)
- Nr. 4.1 wird aufgehoben; die bisherigen Nrn. 4.2 bis 4.5 werden Nrn. 4.1 bis 4.4.
- k)
- Es wird folgende Nr. 4.5 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
4.5
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II
|
Staatliche Fachoberschule Hof,
|
|
|
Staatliche Berufsoberschule Hof,
|
|
|
Staatliche Wirtschaftsschule Hof“.
|
- l)
- Nr. 4.9 erhält folgende Fassung:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
4.9
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum MünchbergAhornberg
|
Staatliche Berufsschule Konradsreuth-Ahornberg,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Ahornberg,
|
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|
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ahornberg,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ahornberg,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Ahornberg,
|
|
|
Staatliche Berufsschule für Textilberufe Münchberg,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für textiltechnische Prüfassistenten Münchberg,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für bekleidungstechnische Assistenten Naila,
|
|
|
Staatliche Fachschule für Textilbetriebswirtschaft Münchberg,
|
|
|
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Textiltechnik Münchberg,
|
|
|
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bekleidungstechnik Naila“.
|
- m)
- Nr. 5.3 erhält folgende Fassung:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
5.3
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt a.d.Aisch
|
Staatliche Berufsschule Herzogenaurach-Höchstadt a.d.Aisch,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Höchstadt a.d. Aisch,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Höchstadt a.d. Aisch,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Höchstadt a.d. Aisch,
|
|
|
Staatliche Fachschule /Technikerschule) für Mechatroniktechnik Herzogenaurach“.
|
- n)
- Es wird folgende neue Nr. 6.3 eingefügt:
„Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
6.3
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt
|
Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt,
|
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|
Staatliche Fachoberschule Kitzingen,
|
|
|
Staatliche Berufsoberschule Kitzingen,
|
|
|
Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen,
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|
|
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt,
|
|
|
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt“.
|
- o)
- Die bisherige Nr. 6.3 wird Nr. 6.4.
§ 2
1Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten
- 1.
- § 1 Nr. 5 Buchst. f und g, Nr. 6 Buchst. b und c, Nr. 8 Buchst. b und c, Nr. 9 Buchst. m und n mit Wirkung vom 1. August 2013
- 2.
- § 1 Nr. 1 mit Wirkung vom 30. Juli 2014
in Kraft.
München, den 23. Juli 2014
Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister