Fundstelle GVBl. 2014 S. 279

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Verordnung

2230-1-1-5-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
2230-1-1-5-K

Siebte Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung

Vom 23. Juli 2014


Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2014 (GVBl S. 186), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Verordnung:


§ 1

Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2013 (GVBl S. 474), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

2Anlage 3 Teil 3 Nr. 3.1 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 und Anlage 3 Teil 3 Nrn. 5.3, 6.1 und 7.1 treten mit Ablauf des 31. Juli 2018 außer Kraft.“

b)
Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

„(3) Anlage 6 Nr. 4.4 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 außer Kraft.

„(4) Anlage 7 Nr. 2.6 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 außer Kraft.“

2.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende neue Nr. 1.36 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
1.36
Gymnasium Grünwald“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.36 und 1.37 werden Nrn. 1.37 und 1.38.

c)
Es wird folgende neue Nr. 1.39 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
1.39
Gymnasium Holzkirchen“.

d)
Die bisherigen Nrn. 1.38 bis 1.89 werden Nrn. 1.40 bis 1.91.

e)
Die bisherige Nr. 1.90 wird Nr. 1.92 und erhält folgende Fassung:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
1.92
Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach“.

f)
Die bisherigen Nrn. 1.91 bis 1.109 werden Nrn. 1.93 bis 1.111.

g)
Nr. 7.12 erhält folgende Fassung:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
7.12
Gymnasium Friedberg“.

3.
Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
Teil 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nrn. 4.1 bis 4.4 werden jeweils in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Ahornberg“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg“ ersetzt.

bb)
In Nrn. 4.19 und 4.20 werden jeweils in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum für Textil und Bekleidung Münchberg-Naila“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg“ ersetzt.

cc)
In Nr. 6.11 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt “ ersetzt.

dd)
In Nr. 6.12 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt, Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt“ ersetzt.

b)
Teil 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Nrn. 1.1, 1.2 und 6.2 werden aufgehoben.

bb)
Die bisherige Nr. 6.3 wird Nr. 6.2.

4.
Anlage 4 Teil 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 2.2 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut II“ eingefügt.

b)
In Nr. 4.2 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II“ eingefügt.

5.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende neue Nr. 2.6 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
2.6
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Stahl- und Metallbau
Staatliche Berufsschule für Stahl- und Metallbau Pfarrkirchen“.

b)
Die bisherigen Nrn. 2.6 bis 2.8 werden Nrn. 2.7 bis 2.9.

c)
In Nrn. 4.7 bis 4.9 werden jeweils in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum für Textil und Bekleidung Münchberg-Naila“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg“ ersetzt.

d)
Es wird folgende neue Nr. 5.3 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
5.3
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik Herzogenaurach
Staatliches Berufliches Schulzentrum HerzogenaurachHöchstadt a.d. Aisch“.

e)
Die bisherige Nr. 5.3 wird Nr. 5.4.

f)
Es wird folgende neue Nr. 7.5 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
7.5
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Mindelheim
Staatliche Berufsschule Mindelheim“.

g)
Die bisherige Nr. 7.5 wird Nr. 7.6.

6.
Anlage 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 4.5 werden in Spalte 2 die Worte „(Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie)“ gestrichen und in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II“ eingefügt.

b)
Es wird folgende neue Nr. 5.4 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
5.4
Staatliche Fachoberschule Lauf a.d.Pegnitz
Staatliche Berufsschule Nürnberg Land in Lauf a.d.Pegnitz“.

c)
Die bisherigen Nrn. 5.4 bis 5.6 werden Nrn. 5.5 bis 5.7.

d)
In Nr. 6.3 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt“ eingefügt.

7.
Anlage 7 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende neue Nr. 1.15 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
1.15
Staatliche Berufsoberschule Unterschleißheim“.

b)
Die bisherigen Nr. 1.15 und 1.16 werden Nrn. 1.16 und 1.17.

c)
In Nr. 2.2 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsschule Kelheim“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim“ ersetzt.

d)
In Nr. 4.4 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II“ eingefügt.

e)
In Nr. 6.3 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt“ eingefügt.

8.
Anlage 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 3.1 wird das Wort „Fremdsprachenberufe“ durch die Worte „Übersetzen und Dolmetschen“ ersetzt.

b)
Es wird folgende Nr. 3.2 angefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
3.2
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neustadt a.d. Waldnaab6)“.

c)
Es wird folgende Fußnote 6 angefügt:

6)
Die  Schule ist organisatorisch mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Neustadt a.d.Waldnaab verbunden und bis zum 31. Juli 2017 befristet.“

9.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 1.9 Spalte 3 wird das Wort „Fachverbundtechnologie“ durch das Wort „Faserverbundtechnologie“ ersetzt.

b)
Es wird folgende neue Nr. 2.2 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
2.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim
Staatliche Berufsschule Kelheim,
Staatliche Fachoberschule Kelheim,
Staatliche Berufsoberschule Kelheim“.

c)
Die bisherigen Nrn. 2.2 bis 2.4 werden Nrn. 2.3 bis 2.5.

d)
Es wird folgende neue Nr. 2.6 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
2.6
Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut II
Staatliche Berufsschule II Landshut,
Staatliche Wirtschaftsschule Landshut“.

e)
Die bisherigen Nrn. 2.5 bis 2.7 werden Nrn. 2.7 bis 2.9.

f)
Nr. 3.2 Spalte 3 erhält folgende Fassung:

„Schulen des Schulzentrums
Staatliche Berufsschule Neumarkt i.d.OPf.,
Staatliche Wirtschaftsschule Neumarkt i.d.OPf.,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik Neumarkt i.d.OPf.“

g)
Nr. 3.3 erhält folgende Fassung:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
3.3
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neustadt a.d.Waldnaab
Staatliche Berufsschule Neustadt a.d.Waldnaab,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Neustadt a.d.Waldnaab,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neustadt a.d. Waldnaab,
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Neustadt a.d. Waldnaab,
Staatliche Fachakademie für Sozialpädogogik Neustadt a.d. Waldnaab“.

h)
Nr. 3.7 Spalte 3 erhält folgende Fassung:

„Schulen des Schulzentrums
Staatliche Berufsschule Weiden i.d.OPf.,
Staatliche Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden i.d.OPf.,
Staatliche Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Weiden i.d.OPf.“

i)
Nr. 4.1 wird aufgehoben; die bisherigen Nrn. 4.2 bis 4.5 werden Nrn. 4.1 bis 4.4.

k)
Es wird folgende Nr. 4.5 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
4.5
Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II
Staatliche Fachoberschule Hof,
Staatliche Berufsoberschule Hof,
Staatliche Wirtschaftsschule Hof“.

l)
Nr. 4.9 erhält folgende Fassung:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
4.9
Staatliches Berufliches Schulzentrum MünchbergAhornberg
Staatliche Berufsschule Konradsreuth-Ahornberg,
Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Ahornberg,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ahornberg,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ahornberg,
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Ahornberg,
Staatliche Berufsschule für Textilberufe Münchberg,
Staatliche Berufsfachschule für textiltechnische Prüfassistenten Münchberg,
Staatliche Berufsfachschule für bekleidungstechnische Assistenten Naila,
Staatliche Fachschule für Textilbetriebswirtschaft Münchberg,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Textiltechnik Münchberg,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bekleidungstechnik Naila“.

m)
Nr. 5.3 erhält folgende Fassung:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
5.3
Staatliches Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt a.d.Aisch
Staatliche Berufsschule Herzogenaurach-Höchstadt a.d.Aisch,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Höchstadt a.d. Aisch,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Höchstadt a.d. Aisch,
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Höchstadt a.d. Aisch,
Staatliche Fachschule /Technikerschule) für Mechatroniktechnik Herzogenaurach“.

n)
Es wird folgende neue Nr. 6.3 eingefügt:

„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
6.3
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt
Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt,
Staatliche Fachoberschule Kitzingen,
Staatliche Berufsoberschule Kitzingen,
Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt“.

o)
Die bisherige Nr. 6.3 wird Nr. 6.4.


§ 2

1Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten

1.
§ 1 Nr. 5 Buchst. f und g, Nr. 6 Buchst. b und c, Nr. 8 Buchst. b und c, Nr. 9 Buchst. m und n mit Wirkung vom 1. August 2013

2.
§ 1 Nr. 1 mit Wirkung vom 30. Juli 2014

in Kraft.

München, den 23. Juli 2014

Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst


Dr. Ludwig  S p a e n l e ,  Staatsminister