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Berichtigung
§ 1 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286) wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- In Nr. 182 bei der Änderung des Art. 3 des Bayerischen Abgrabungsgesetzes heißt es anstelle von „Satz 2“ richtig „Satz 3“.
- 2.
- In Nr. 194 bei der Änderung des Art. 18 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes heißt es anstelle von „Sozialordnung, Familie und Frauen“ richtig „Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit“.
- 3.
- In Nr. 233 Buchst. b bei der Änderung des Art. 9 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen heißt es anstelle von „Abs. 2 Satz 2“ richtig „Abs. 4 Satz 2“.
- 4.
- In Nr. 236 bei der Änderung des Art. 6 des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes heißt es anstelle von „Satz 2“ richtig „Satz 1“.
- 5.
- In Nr. 361 Buchst. aa bei der Änderung des Teils II der Anlage der Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften werden die Worte
- „StMAS
- Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen“
durch die Worte
- „StMAS
- Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“
ersetzt.
- 6.
- In Nr. 362 Buchst. b bei der Änderung des § 6 der Verordnung zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften heißt es anstelle von „Arbeit und Soziales, Familie und Frauen“ richtig „Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“.
- 7.
- In Nr. 370 Buchst. a bei der Änderung des Art. 12 des LfA-Gesetzes werden nach den Worten „Abs. 3“ die Worte „Satz 1“ eingefügt.
München, den 28. August 2014
Die Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei
Karolina Gernbauer, Ministerialdirektorin