2231-1-1-A
Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
zur Änderung der Verordnung
zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
Vom 17. November 2014
Auf Grund des Art. 30 des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) vom 8. Juli 2005 (GVBl S. 236, BayRS 2231-1-A), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 243 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) vom 5. Dezember 2005 (GVBl S. 633, BayRS 2231-1-1-A), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 12. September 2013 (GVBl S. 609), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht erhält § 29 folgende Fassung:
- „§ 29
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten“.
- 2.
- § 17 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 5 Satz 3 werden die Worte „Sozialordnung, Familie und Frauen“ durch die Worte „Soziales, Familie und Integration (Staatsministerium)“ ersetzt.
- b)
- In Abs. 6 Satz 1 werden die Worte „für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“ gestrichen.
- 3.
- In § 23 Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie § 24 Sätze 4 und 5 werden jeweils die Worte „für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“ gestrichen.
- 4.
- § 28 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgender neuer Abs. 2 eingefügt:
„(2) § 17 Abs. 4 Sätze 3 und 4 und Abs. 5 Sätze 1 und 2 sind vom 1. September 2013 bis 31. Dezember 2016 nicht anzuwenden.“
- b)
- Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3; im einleitenden Satzteil werden die Worte „für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“ gestrichen.
- 5.
- § 29 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Inkrafttreten, Außerkrafttreten“.
- b)
- Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1.
- c)
- Es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) 1§ 28 Abs. 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft. 2§ 28 Abs.2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.“
§ 2
§ 3 Abs. 3 der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes vom 12. September 2013 (GVBl S. 609, BayRS 2231-1-1-A) wird aufgehoben.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft.
München, den 17. November 2014
Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Emilia M ü l l e r , Staatsministerin