2011-2-I
Gesetz
zur Änderung des
Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
zur Änderung des
Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
Vom 17. Dezember 2014
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Das Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG – (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 29 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Art. 17 und 18 erhalten folgende Fassung:
- „Art. 17
- (aufgehoben)
- Art. 18
- Halten von Hunden“.
- b)
- Art. 37a erhält folgende Fassung:
- „Art. 37a
- Zucht und Ausbildung von Kampfhunden“.
- c)
- Art. 47 erhält folgende Fassung:
- „Art. 47
- (aufgehoben)“.
- d)
- Art. 57 erhält folgende Fassung:
- „Art. 57
- (aufgehoben)“.
- e)
- In Art. 62 wird das Wort „ ; Außerkrafttreten“ gestrichen.
- 2.
- Art. 57 wird aufgehoben.
- 3.
- Art. 62 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „ ; Außerkrafttreten“ gestrichen.
- b)
- Satz 2 wird aufgehoben; die Satznummerierung im bisherigen Satz 1 entfällt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.
München, den 17. Dezember 2014
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r