2032-3-1-4-F
Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über Zuständigkeiten
für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung
der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern
zur Änderung der
Verordnung über Zuständigkeiten
für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung
der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern
Vom 9. Dezember 2014
Auf Grund von
- 1.
- Art. 9 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 528, ber. S. 764, BayRS 2033-1-1-F), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 92 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286),
- 2.
- Art. 26 Satz 4 des Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG) vom 24. April 2001 (GVBl S. 133, BayRS 2032-4-1-F), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 89 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286),
- 3.
- Art. 1 Abs. 2 Satz 1 des Zuständigkeitsgesetzes (ZustG) vom 7. Mai 2013 (GVBl S. 246, BayRS 2015-1-S), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 36 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286),
- 4.
- Art. 2 Abs. 3 ZustG,
- 5.
- Art. 96 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) vom 29. Juli 2008 (GVBl S. 500, BayRS 2030-1-1-F), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 59 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286),
erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern (ZustV-Bezüge) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Oktober 2003 (GVBl S. 841, BayRS 2032-3-1-4-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 664), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift erhält der Klammerzusatz folgende Fassung:
„(Bezüge-Zuständigkeitsverordnung – ZustV-Bezüge)“.
- 2.
- In § 1 Abs. 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Finanzen“ die Worte „ , für Landesentwicklung und Heimat“ eingefügt.
- 3.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b erhält folgende Fassung:
- „b)
- die Beamten der Polizei, der unter der Verwaltung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst stehenden Schulen und dessen nachgeordneten Dienststellen mit Sitz im Regierungsbezirk Oberbayern sowie die unter der Verwaltung der Regierung von Oberbayern stehenden Schulen,“.
- b)
- Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 werden nach den Worten „Sitz der Dienststelle“ die Worte „im Regierungsbezirk Oberbayern oder“ eingefügt.
- bb)
- Satz 3 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Im einleitenden Satzteil werden die Worte „Satz 1“ durch die Worte „den Sätzen 1 und 2“ ersetzt.
- bbb)
- Nr. 3 erhält folgende Fassung:
- „3.
- Beamten im nachgeordneten Dienstbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
- a)
- im Regierungsbezirk Oberbayern an den staatlichen Gymnasien, Realschulen, Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie der Landesstelle für den Schulsport die Dienststelle Würzburg des Landesamts für Finanzen,
- b)
- im Regierungsbezirk Oberbayern an den Grund- und Mittelschulen, den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen und den staatlich verwalteten Stiftungen (Studienseminare) die Dienststelle Landshut des Landesamts für Finanzen,
- c)
- an den der Bayerischen Staatsbibliothek sowie den Generaldirektionen der Staatlichen Archive Bayerns und der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlung Bayerns nachgeordneten Dienststellen die Dienststelle Ansbach des Landesamts für Finanzen,“.
- ccc)
- Nr. 4 wird aufgehoben.
- ddd)
- Die bisherige Nr. 5 wird Nr. 4.
- eee)
- Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 5; die Worte „Sozialordnung, Familie und Frauen“ werden durch die Worte „Soziales, Familie und Integration“ ersetzt.
- fff)
- Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 6; nach dem Wort „Gewicht“ werden die Worte „ , der Beschussämter“ eingefügt.
- ggg)
- Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 7.
- hhh)
- Die bisherige Nr. 9 wird aufgehoben.
- iii)
- Die bisherigen Nrn. 10 bis 12 werden Nrn. 8 bis 10.
- 4.
- § 5 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 1 wird aufgehoben.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 2 bis 4 werden Nrn. 1 bis 3.
- 5.
- In § 6 Abs. 3 Nr. 2 wird das Wort „BeamtVG“ durch das Wort „BayBeamtVG“ ersetzt.
- 6.
- In § 7 Abs. 6 Satz 1 werden nach dem Wort „Dienstunfallfürsorge“ die Worte „ , für die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen (Art. 97 BayBG)“ eingefügt.
- 7.
- In § 9 Satz 2 wird das Wort „Landesamt“ durch das Wort „Landesamts“ ersetzt.
- 8.
- In § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 werden jeweils nach dem Wort „Fachhochschulen,“ die Worte „des Landesamts für Verfassungsschutz, der“ eingefügt.
- 9.
- § 11 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Buchst. a wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach dem Wort „Innern“ werden die Worte „ , für Bau und Verkehr“ eingefügt.
- bb)
- Die Worte „ , des Landesamts für Verfassungsschutz“ werden gestrichen.
- b)
- In Buchst. b werden die Worte „Wissenschaft, Forschung“ durch die Worte „Bildung und Kultus, Wissenschaft“ ersetzt.
- c)
- Buchst. c wird aufgehoben.
- 10.
- Die Überschrift von Abschnitt VI erhält folgende Fassung:
„Übergangsregelung“.
- 11.
- § 11a wird aufgehoben.
- 12.
- Der Zweite Teil wird aufgehoben.
- 13.
- Der bisherige Dritte Teil wird Zweiter Teil; die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Schlussvorschrift“.
§ 2
§ 2 Abs. 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge vom 11. Oktober 2011 (GVBl S. 532, BayRS 2032-3-1-4-F) wird aufgehoben.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
München, den 9. Dezember 2014
Der Bayerische Ministerpräsident
in Vertretung
in Vertretung
Ilse A i g n e r
Stellvertreterin des Bayerischen Ministerpräsidenten
und
Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Stellvertreterin des Bayerischen Ministerpräsidenten
und
Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie