601-2-F
Achte Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten
in der Bayerischen Steuerverwaltung
zur Änderung der
Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten
in der Bayerischen Steuerverwaltung
Vom 27. November 2014
Auf Grund von § 17 Abs. 2 Sätze 3 und 4 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl I S. 846, ber. S. 1202), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl I S. 1266), in Verbindung mit § 3 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 2014 (GVBl S. 410), erlässt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat folgende Verordnung:
§ 1
Anlage 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten in der Bayerischen Steuerverwaltung (ZustVSt) vom 1. Dezember 2005 (GVBl S. 596, BayRS 601-2-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. November 2013 (GVBl S. 653), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Lfd. Nr. 7 Spalte 3 Buchst. f werden in Spalte 4 vor dem Wort „Erding“ die Worte „Dachau, Ebersberg,“ eingefügt.
- 2.
- In der Lfd. Nr. 8 Spalte 3 Buchst. g werden in Spalte 4 die Worte „Landsberg am Lech,“ gestrichen.
- 3.
- In der Lfd. Nr. 13 wird in Spalten 3 und 4 folgender Buchst. g angefügt:
„
Spalte 3
|
Spalte 4
|
|
Burghausen, Eggenfelden
|
”.
- 4.
- Die Lfd. Nr. 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Spalte 3 Buchst. e wird das Wort „Kapitalanlagegesellschaften“ durch die Worte „Kapitalverwaltungsgesellschaften und inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalverwaltungsgesellschaften“ ersetzt.
- b)
- In Spalte 3 Buchst. f wird das Wort „Investmentvermögen“ durch die Worte „Investmentfonds und Kapital-Investitionsgesellschaften“ ersetzt.
- 5.
- In der Lfd. Nr. 15 Spalte 3 Buchst. a werden in Spalte 4 die Worte „Eichstätt, Ingolstadt,“ gestrichen.
- 6.
- In der Lfd. Nr. 17 wird in Spalten 3 und 4 folgender Buchst. b angefügt:
„
Spalte 3
|
Spalte 4
|
|
Eichstätt, Ingolstadt, Pfaffenhofen a.d.Ilm
|
”.
- 7.
- Die Lfd. Nr. 19 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Spalten 3 und 4 wird folgender neuer Buchst. g eingefügt:
„
Spalte 3
|
Spalte 4
|
|
Berchtesgaden, Burghausen, Mühldorf a.Inn, Rosenheim
|
”.
- b)
- Die bisherigen Buchst. g und h werden Buchst. h und i.
- 8.
- In der Lfd. Nr. 24 wird in Spalten 3 und 4 Buchst. b aufgehoben.
- 9.
- In der Lfd. Nr. 30 wird in Spalten 3 und 4 folgender Buchst. b angefügt:
„
Spalte 3
|
Spalte 4
|
|
Deggendorf, Grafenau, Passau, Straubing
|
”.
- 10.
- In der Lfd. Nr. 33 Spalte 3 Buchst. a werden in Spalte 4 vor dem Wort „Gunzenhausen“ das Wort „Eichstätt,“ eingefügt und das Wort „Schwabach“ durch das Wort „Ingolstadt“ ersetzt.
- 11.
- In der Lfd. Nr. 51 Spalte 3 Buchst. a wird in Spalte 4 nach den Worten „Zentralfinanzamt Nürnberg“ das Wort „ , Schwabach“ angefügt.
- 12.
- Es wird nach der Lfd. Nr. 55 folgende Lfd. Nr. 56 eingefügt:
„
Spalte 1
|
Spalte 2
|
Spalte 3
|
Spalte 4
|
56
|
Schwabach
|
|
Erlangen, Fürth, Hersbruck
|
”.
- 13.
- In der Lfd. Nr. 70 Spalte 3 Buchst. a werden in Spalte 4 vor dem Wort „Dillingen“ das Wort „Augsburg-Stadt,“ eingefügt und das Wort „ , Nördlingen“ angefügt.
- 14.
- Die Lfd. Nr. 72 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Spalte 3 wird Buchst. c gestrichen.
- b)
- Die bisherigen Buchst. d bis j werden Buchst. c bis i.
- c)
- Im neuen Buchst. i werden in Spalte 4 nach dem Komma die Worte „Landsberg am Lech,“ eingefügt und nach dem Wort „Lindau“ das Wort „(Bodensee)“ angefügt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
München, den 27. November 2014
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Dr. Markus S ö d e r , Staatsminister