7814-2-L
Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Verwaltung des
ländlichen Siedlungswesens
zur Änderung der
Verordnung über die Verwaltung des
ländlichen Siedlungswesens
Vom 1. Dezember 2014
Auf Grund von §§ 1, 4 und 26 des Reichssiedlungsgesetzes (BGBl III 2331-1) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Verwaltung des ländlichen Siedlungswesens (BayRS 7814-2-L) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Überschrift wird der Klammerzusatz „(LändSwV)“ angefügt.
- 2.
- In § 1 werden die Worte „die Regierungen als Obere Siedlungsbehörden“ durch die Worte „die Regierung von Mittelfranken als Obere Siedlungsbehörde“ ersetzt.
- 3.
- § 2 erhält folgende Fassung:
„§ 2
Gemeinnütziges Siedlungsunternehmen im Sinn des Reichssiedlungsgesetzes ist die BBV LandSiedlung GmbH; sie untersteht der Aufsicht des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Oberster Siedlungsbehörde.“
- 4.
- § 3 Satz 2 wird aufgehoben; die Satznummerierung im bisherigen Satz 1 entfällt.
§ 2
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
München, den 1. Dezember 2014
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Helmut B r u n n e r , Staatsminister