200-25-1-I
Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Einrichtung und Organisation
der staatlichen Behörden für das Bauwesen
zur Änderung der
Verordnung über die Einrichtung und Organisation
der staatlichen Behörden für das Bauwesen
Vom 10. Dezember 2014
Auf Grund des Art. 1 Satz 3 des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (OrgBauWoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1994 (GVBl S. 393, BayRS 200-25-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl S. 478), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV) vom 5. Dezember 2005 (GVBl S. 626, BayRS 200-25-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 25 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift der Verordnung erhält folgende Fassung:
„Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden
für das Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV)“.
für das Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV)“.
- 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgender neuer Abs. 1 eingefügt:
„(1) Die staatlichen Aufgaben des Bau- und Wohnungswesens sowie die übertragenen Bauaufgaben des Bundes werden in der Mittelstufe von den Regierungen und zentralen Landesbehörden wahrgenommen.“
- b)
- Die bisherigen Abs. 1 bis 3 werden Abs. 2 bis 4.
- 3.
- § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die staatlichen Aufgaben des Bauwesens und die übertragenen Bauaufgaben des Bundes werden in der Unterstufe von den Staatlichen Bauämtern wahrgenommen.“
- 4.
- § 7 wird § 6.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 21. November 2014 in Kraft.
München, den 10. Dezember 2014
Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
Joachim H e r r m a n n , Staatsminister