7801-2-L
Vierte Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
zur Änderung der
Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Vom 12. Dezember 2014
Auf Grund von § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELFV) vom 16. Juni 2005 (GVBl S. 199, BayRS 7801-2-L), zuletzt geändert durch §1 der Verordnung vom 6. September 2011 (GVBl S. 471), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Abs. 2 wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
- 2.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Lfd. Nr. 3.1 wird aufgehoben; in Spalte 2 werden die Worte „Außenstelle Landsberg am Lech“ gestrichen.
- b)
- In Lfd. Nr. 5 Spalte 2 wird das Wort „Miesbach“ durch das Wort „Holzkirchen“ ersetzt.
- c)
- Lfd. Nr. 5.1 wird aufgehoben; in Spalte 2 werden die Worte „Außenstelle Wolfratshausen“ und in Spalte 3 die Abkürzung „LS“ gestrichen.
- d)
- In Lfd. Nr. 36 Spalte 3 werden der Abkürzung „LS“ die Worte „Bischofsheim a.d.Rhön“ angefügt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
München, den 12. Dezember 2014
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Helmut B r u n n e r , Staatsminister