7815-2-L
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Organisation und die Benutzungsgebühren
sowie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer in den
Spruchausschüssen der Ämter für Ländliche Entwicklung
zur Änderung der Verordnung
über die Organisation und die Benutzungsgebühren
sowie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer in den
Spruchausschüssen der Ämter für Ländliche Entwicklung
Vom 12. Februar 2014
Auf Grund des Art. 25 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 1994 (GVBl S. 127, BayRS 7815-1-L), zuletzt geändert durch § 39 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Organisation und die Benutzungsgebühren sowie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer in den Spruchausschüssen der Ämter für Ländliche Entwicklung (LEV) vom 2. August 2005 (GVBl S. 369, BayRS 7815-2-L), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. November 2012 (GVBl S. 668), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Verordnung über die Ämter für Ländliche Entwicklung (ALEV)“.
- 2.
- In § 1 Nr. 3 wird das Wort „Regensburg“ durch das Wort „Tirschenreuth“ ersetzt.
- 3.
- In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „29. November 2001 (GVBl S. 926, BayRS 2013-2-9-F)“ durch die Worte „15. März 2006 (GVBl S. 160, BayRS 2013-2-9-F)“ ersetzt.
- 4.
- § 4 Abs. 2 wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2014 in Kraft.
(2) Abweichend von Abs. 1 tritt § 1 Nr. 2 mit Wirkung vom 3. Juni 2013 in Kraft.
München, den 12. Februar 2014
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Helmut B r u n n e r , Staatsminister