310-2-J
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des Staatsvertrags über die Übertragung von Aufgaben nach
§§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung
und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und
§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und
zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
über das Inkrafttreten
des Staatsvertrags über die Übertragung von Aufgaben nach
§§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung
und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und
§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und
zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
Vom 19. März 2014
Der im Zeitraum vom 7. August 2012 bis 5. Dezember 2012 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemachte Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (GVBl 2013 S. 312, BayRS 310-2-J) ist nach seinem § 8 Abs. 1 am 11. Oktober 2013 in Kraft getreten.
München, den 19. März 2014
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst S e e h o f e r