2132-1-4-I
Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie
über die Zahl der notwendigen Stellplätze
zur Änderung der
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie
über die Zahl der notwendigen Stellplätze
Vom 25. April 2015
Auf Grund des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl S. 478), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) vom 30. November 1993 (GVBl S. 910, BayRS 2132-1-4-I), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 8. Juli 2009 (GVBl S. 332), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Klammerzusatz der Überschrift erhält folgende Fassung:
„(Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV)“.
- 2.
- § 18 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Abs. 2 gilt nicht für Kraftfahrzeuge,
- 1.
- die Arbeitsmaschinen oder landwirtschaftliche Zugmaschinen sind,
- 2.
- deren Batterie ausgebaut ist oder
- 3.
- die in Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerräumen für Kraftfahrzeuge stehen.“
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
München, den 25. April 2015
Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
Joachim H e r r m a n n , Staatsminister