200-25-1-I
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Organisation der staatlichen Behörden
für das Bau- und Wohnungswesen
zur Änderung der Verordnung
über die Organisation der staatlichen Behörden
für das Bau- und Wohnungswesen
vom 30. September 2015
Auf Grund des Art. 1 Satz 3 des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (OrgBauWoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1994 (GVBl. S. 393, BayRS 200-25-I), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl. S. 478) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr:
§ 1
Die Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV) vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 626, BayRS 200-25-1-I), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Dezember 2014 (GVBl. S. 574) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „(OrgBauWoV)“ durch die Angabe „(Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen – OrgBauWoV)“ ersetzt.
- 2.
- § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Satz 1.
- b)
- Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„2Einzelne Projekte und Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen, die sich auf Kleine Baumaßnahmen und den Bauunterhalt beschränken, kann das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr abweichend von § 2 Abs. 1 auf eine andere staatliche Behörde seines Geschäftsbereiches auf deren Antrag übertragen; diese Ermächtigung gilt bis einschließlich 31. Dezember 2017.“
- 3.
- Anlage 2 Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
Nr.
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Bezeichnung, Amtssitz
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Aufgabenbereich
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Amtsbezirk
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8
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Staatliches Bauamt Landshut, Amtssitz Landshut
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8.1
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Hochbau, Straßenbau
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Stadt Landshut, Landkreise Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut
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8.2
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Hochbau
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Liegenschaften des Bezirkskrankenhauses Straubing, der Flussmeisterstelle Deggendorf und der Gäubodenkaserne Feldkirchen
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§ 2
Diese Verordnung tritt am 14. Oktober 2015 in Kraft.
München, den 30. September 2015
Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
Joachim H e r r m a n n , Staatsminister