7801-2-L
Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
zur Änderung der
Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 15. Oktober 2015
Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 200-1-S) veröffentlichten bereinigten Fassung verordnet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
§ 1
Die Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELFV) vom 16. Juni 2005 (GVBl. S. 199, BayRS 7801-2-L), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Dezember 2014 (GVBl. S. 593) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „(AELFV)“ durch die Angabe „(Ämterverordnung-LM – AELFV)“ ersetzt.
- 2.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der zweiten Kopfzeile Spalte 5 werden die Spiegelstriche 6 bis 8 wie folgt gefasst:
- „-
- Rinderhaltung
- -
- Rindermast
- -
- Fleischrinderzucht und Mutterkuhhaltung“.
- b)
- In Nr. 2 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen und Spiegelstrich 2 wie folgt gefasst:
- „-
- Rindermast:
Freistaat Bayern“.
- c)
- In Nr. 9 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.
- d)
- In Nr. 10 Spalte 5 Spiegelstrich 2 wird unter dem Wort „Prüfdienstes:“ das Wort „Altötting“ und unter dem Wort „Miesbach“ die Wörter „Mühldorf a.Inn“ eingefügt.
- e)
- In Nr. 12 Spalte 5 wird vor Spiegelstrich 1 folgender Spiegelstrich eingefügt:
- „-
- Ökologischen Landbaus:
Regierungsbezirk Niederbayern“.
- f)
- In Nr. 16 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.
- g)
- In Nr. 17 Spalte 3 wird die Angabe „LS“ eingefügt.
- h)
- In Nr. 20 Spalte 5 wird in Spiegelstrich 1 die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen und Spiegelstrich 2 aufgehoben.
- i)
- In Nr. 21 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird das Wort „Niederbayern“ durch das Wort „Mittelfranken“ ersetzt.
- j)
- In Nr. 23 Spalte 5 wird nach Spiegelstrich 1 folgender Spiegelstrich eingefügt:
- „ -
- Fleischrinderzucht und Mutterkuhhaltung:
Freistaat Bayern“.
- k)
- In Nr. 26 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird das Wort „ , Mittelfranken“ gestrichen.
- l)
- In Nr. 30 Spalte 5 Spiegelstrich 2 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.
- m)
- In Nr. 31 Spalte 3 wird unter der Angabe „LS“ die Angabe „LS Dinkelsbühl“ eingefügt.
- n)
- In Nr. 33 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.
- o)
- In Nr. 36 Spalte 5 wird nach Spiegelstrich 1 folgender Spiegelstrich eingefügt:
- „-
- Jagd (überregionale Angelegenheiten):
Regierungsbezirk Unterfranken“.
- p)
- In Nr. 38 Spalte 3 wird die Angabe „LS“ eingefügt.
- q)
- In Nr. 39 Spalte 5 wird in Spiegelstrich 1 die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen und Spiegelstrich 2 aufgehoben.
- r)
- Nr. 40 Spalte 5 Spiegelstrich 6 wird aufgehoben.
- s)
- In Nr. 42 Spalte 5 wird in Spiegelstrich 2 die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen und Spiegelstrich 3 aufgehoben.
- t)
- In Nr. 45 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.
- 3.
- Anlage 2 wird nach Maßgabe der dieser Verordnung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.
München, den 15. Oktober 2015
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Helmut B r u n n e r , Staatsminister