2230-1-1-K
Berichtigung
§ 1 Nr. 30 Buchst. b Doppelbuchst. bb des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 23. Juni 2016 (GVBl. S. 102) wird hinsichtlich der in § 1 erfolgten Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens wie folgt berichtigt:
- 1.
- In Dreifachbuchst. bbb werden vor der Angabe „Abs. 4“ die Wörter „Der bisherige“ eingefügt.
- 2.
- Dreifachbuchst. ccc wird gestrichen.
München, den 21. Juli 2016
Die Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei
Karolina G e r n b a u e r , Staatsrätin