Fundstelle GVBl. 2016 S. 296

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Gesetz

1100-6-1-S
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Staatsorgane
  • Landtag
1100-6-1-S

Vereinbarung
zur Änderung der
Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz

vom 1. / 6. September 2016


In Ausführung des Art. 9 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (PBG) vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 142, BayRS 1100-6-S), schließen der Bayerische Landtag, vertreten durch die Präsidentin des Bayerischen Landtags, und die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch den Bayerischen Ministerpräsidenten, folgende Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 21. Dezember 2010/25. Januar 2011 (GVBl. S. 75) geändert worden ist:

1.
Nr. VIII wird wie folgt gefasst:

VIII. Angelegenheiten der Europäischen Union

1.
Die Staatsregierung berücksichtigt für die Unterrichtung nach den tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auch Erkenntnisse aus nicht vom Bundesrat umgedruckten Dokumenten der Europäischen Union und der Bundesregierung.

2.
Die Pflicht der Staatsregierung zur Unterrichtung des Landtags kann auch durch das federführende Staatsministerium erfüllt werden.

3.
Die Unterrichtung erfolgt in der Regel schriftlich oder in elektronischer Form.

4.
Die Unterrichtung gemäß Art. 2 Abs. 2 bis 4 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (PBG) erfolgt in der Regel durch einen einheitlichen Berichtsbogen.

5.
1Weicht die Staatsregierung von einer Stellungnahme des Landtags nach Art. 5 Abs. 2 oder 3 PBG ab, so teilt sie die maßgeblichen Gründe nach der Sitzung des Bundesrats mit. 2Nach Möglichkeit unterrichtet die Staatsregierung schon vor der Sitzung über ein beabsichtigtes abweichendes Stimmverhalten.“

2.
Nr. IX wird aufgehoben.

3.
Die bisherigen Nrn. X bis XII werden die Nrn. IX bis XI.

4.
Diese Vereinbarung tritt am 19. Oktober 2016 in Kraft.

München, den 1. September 2016

Der Bayerische Ministerpräsident


Horst  S e e h o f e r

München, den 6. September 2016

Die Präsidentin des Bayerischen Landtags


Barbara  S t a m m